Rundfunkstaatsvertrag:
Verona Pooth im Drei-Stufen-Test
13. Jun 2008 08:34
 |  Gern gesehen im ZDF: Verona Pooth | Foto: dpa |
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Oder: Weniger Kerner online wäre mehr Public Value. Was die Ministerpräsidenten für die Online-Auftritte von ARD und ZDF beschlossen haben, scheint
Christian Bartels sinnvoller, als die Aufregung im Vorfeld erwarten ließ.
Beim Stichwort «Rundfunk» denken die meisten Menschen erstmal an Radio: den Hörfunk, dessen Signale herumgefunkt werden, weshalb sie manchmal schlechter zu empfangen sind. Medienpolitisch gilt außerdem Fernsehen als Rundfunk. Auch schlüssig, schließlich wird Fernsehen teilweise heute noch gefunkt. Unter Politikern gibt es überdies die Ansicht, dass vieles, was im Internet geschieht, im juristischen Sinne Rundfunk sei. Grund dafür: die bundesverfassungsgerichtliche «ABS-Definition», derzufolge sich Rundfunk durch Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft auszeichnet.Es gibt auch völlig andere Definitionen vonseiten der EU. Welche letzlich gilt, ist nicht klar. Das ist nur ein Beispiel dafür, dass zwischen der Medienpolitik und der technischen Entwicklung und Anwendung von Medien eine große Lücke klafft.
Ein bisschen haben die 16 Ministerpräsidenten, in deren Händen die deutsche Medienpolitik liegt, diese Lücke zu schließen versucht. Roland Koch nannte den am Donnerstag in Berlin diskutierten zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine «Neufassung des Grundgesetzes der öffentlich-rechtlichen Medien», vergleichbar mit den 1980er Jahren, als das Privatfernsehen zugelassen wurde. Überraschenderweise ist diese Neufassung gar nicht so übel - zumindest nicht so übel, wie das Lobbyistengeschrei erwarten ließ, das öffentlich-rechtliche Sender und Verlegerverbände über Monate aus Extrempositionen heraus inszeniert haben. Zwar ist, anders als geplant, noch nichts beschlossen, aber die Einigkeit scheint groß zu sein. Und es wird auch nicht, anders als von einigen Seiten angekündigt, ein neuer Machtkampf mit der EU-Kommission gesucht, der alles um Jahre verzögern könnte.
Gibt es «elektronische Presse»?
Im «abschließenden Arbeitsentwurf» der Ministerpräsidenten gibt es eine zwar komplizierte, aber endlich halbwegs sinnvolle Definition für die «elektronische Presse». Sie lautet: «nicht nur elektronische Ausgaben von Printmedien, sondern alle journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen oder Zeitschriften entsprechen». Den Kampfbegriff »elektronische Presse« hatten die Verlegerverbände (es gibt den der Zeitungs- und den der Zeitschriftenverleger, die zwar meist dasselbe fordern, aber glauben, es sei besser, wenn dasselbe zweimal gehört wird) ersonnen. Der Begriff ist etwas widersinnig. Schließlich kann man zwar alles, was in der Presse erscheint, auch ins Netz stellen, aber auch das, was nicht in der Presse erscheint. Das macht das Internet ja so vielfältig und demokratisch.
Der Begriff war in der Welt, im Gesetzesentwurf seit die Verleger den Satz «Eine elektronische Presse findet nicht statt» durchgesetzt hatten. Das ließen die Öffentlich-Rechtlichen, die zwar keine elektronische Presse publizieren, aber alles dürfen wollen, sich nicht gefallen und drückten eine andere, kompliziertere Definition in den Text. Daran gemessen ist die jetztige Formulierung praktikabel - zumal in Verbindung mit der überraschenden Beschränkung, dass Online-Inhalte von ARD und ZDF «sendungsbezogen» sein müssen. Das verhindert, dass die durch Gebühren finanzierten Sender sich im Internet in Textform mit Themen befassen, die ihnen keine eigenen Fernseh- oder Radiosendungen wert sind, und mit Internetmedien, die Geld durch Werbung verdienen müssen, in Konkurrenz treten.
Drei-Stufen-Test und Sieben-Tage-Frist
Ein gravierendes Problem dürfte diese Einschränkung für ARD und ZDF nicht darstellen. Schließlich verfügen sie über zahllose Fernsehkanäle, von all den Dritten Programmen über Phoenix bis hin zu sechs Digitalkanälen à la «Eins Festival» und «ZDF info», die schon lange als Platzhalter für die Digitalfernseh-Zukunft fungieren. Da könnten die Sender zu jedem Thema, das ihnen wichtig genug ist, eine Sendung kreieren - und dazu sendungsbezogen online berichten. Auch bei «Freizeittipps», die ARD und ZDF im Internet laut Koch nicht mehr gestattet sein sollen, dürften die Sender tricksen können.Zwei weitere, im Vorfeld umstrittene Punkte sind der Drei-Stufen-Test, der nach Vorbild des britischen Public-Value-Tests den Wert neuer öffentlich-rechtlicher Angebote für die Gesellschaft bemessen soll, und die Sieben-Tage-Frist für den Online-Abruf im Fernsehen gesendeter Sendungen. Beides ist nun durchaus elegant verknüpft: Grundsätzlich gilt die Regel, dass TV-Sendungen nach sieben Tagen aus dem Netz genommen werden müssen. Bei Public Value kann sie durch einen Drei-Stufen-Test außer Kraft gesetzt werden, etwa bei Angeboten zu Bildung, Kultur und für Kinder. Das nimmt die Diskussionen auf, die in den vergangenen Tagen mit viel Schärfe und jeweils guten Argumenten auf allen Seiten (beim Verschweigen guter Gegenargumente) geführt wurden.
 |  WDR-Intendantin Monika Piel | Foto: dpa |
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So nahm auf dem Medienforum NRW diese Woche WDR-Intendantin Monika Piel Webseiten über die Weltreligionen als Beispiel und fragte, ob solche Inhalte über Jahrtausende alte Religionen etwa wöchentlich neu erstellt werden sollten. Da liegt der öffentliche Wert auf der Hand, das muss also nicht sein.Andererseits: Neulich, als im ZDF Markus Lanz als Kerner-Vertreter debütierte, war bei ihm mal wieder Privatfernsehstar Verona Pooth zu Gast. Online flankierte das ZDF das Ereignis, indem es eine Plauderei zwischen Pooth und Kerner in einer Kerner-Show im Februar aus seiner Mediathek hervorhob. Beide jeweils halbstündigen Plaudereien gibt's in guter Qualität im Vollbildmodus online zu sehen. Mehr Wert als die Erkenntnis, dass im ZDF denselben Prominenten verdammt oft auf ähnliche Weise ähnliche Fragen gestellt werden, dürfte selbst der ZDF-Fernsehrat darin nicht erkennen.
Auch wenn es also sein mag, dass das ZDF im linearen Fernsehen seinen sogenannten Funktionsauftrag der gesellschaftlichen Integration erfüllt, indem es mit Pooth viele Zuschauer ködert, die eventuell dranbleiben und in einer anschließenden Sendung Kultur vermittelt kriegen, dürfte niemand damit geholfen sein, die Kerner-Shows über Monate hinweg zum Einzelabruf ins Netz zu stellen. Aktuell lassen sich Kerner-Shows aus dem Mai 2007 abrufen.
 |  RTL-Chefin Anke Schäferkordt | Foto: AP |
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Beispiellose Gebührenerhöhung?
Auf Dauer könnte das sogar der Kerner-Sender selbst so empfinden. Denn ein Aspekt der längst laufenden und völlig legitimen Ausdehnung von ARD und ZDF ins Internet ist immer noch unklar, schon weil völlig unterschiedliche Zahlen kursieren: die Kosten, die durch das Streaming von Bewegtbildern entstehen. Auf dem Medienforum NRW behaupteten Jürgen Doetz, Cheflobbyist der privaten Fernsehsender, und RTL-Chefin Anke Schäferkordt, ARD und ZDF entstünden durch Mediatheken-Abrufe dreistellige Millionensummen. Am Ende würden die Technikkosten als Gebührenbedarf angemeldet und zu einer beispiellosen Gebührenerhöhung für die GEZ-Zahler führen.Die öffentlich-rechtlichen Chefs konterten mit niedrigen Zahlen, die man auch nicht unbedingt glauben muss. Laut Intendant Markus Schächter zahle das ZDF derzeit 2,4 Millionen Euro im Jahr für die Online-Verbreitung. Dass jedenfalls derzeit beim Streaming eine verhältnismäßig kleine Zahl von Nutzern verhältnismäßig hohe Kosten verursacht, sagen auch besonnene Beobachter. Fest steht: Je erfolgreicher die Mediatheken, je länger gestreamt wird, je besser die Bildqualität, desto teurer wird es für den Anbieter. Eben deshalb bietet die viel kritisierte ARD-Mediathek keinen Vollbildmodus.
Insofern haben die Medienpolitiker eine vernünftige Lösung hingekriegt. Und es gibt Hoffnung, dass die Streiter auf beiden Seiten ihre Nickeligkeiten beenden. Monatelang warfen sie sich Begriffe wie Atomkraftwerk und Amputation, Markt- und Managerversagen, «medienpolitisches Mittelalter» und «Enteignung der freien Presse» an den Kopf.
Es ist verständlich, dass sich klassischere Medien wie das Fernsehen und die Printpresse bedroht fühlen angesichts des Internets, von dem niemand weiß, wie es sich entwickeln wird. ARD und ZDF haben recht, in mittlerer Zukunft um ihren Bestand zu fürchten: Wenn erst die jungen Leute, die heute wenig öffentlich-rechtlich fernsehen, die Mehrheit der Gebührenzahler stellen, wird es für die Akzeptanz der Sender schlecht aussehen. Auch haben die Presseverleger nicht unrecht, wenn sie fürchten, dass sie denen, die heute mit dem Internet aufwachsen, dereinst weniger Zeitungen und Zeitschriften werden verkaufen können; dann werden sie durch Verkaufserlöse und gedruckte Anzeigen weniger einnehmen. Vermutlich hilft es in beiden Fällen, gute Internetangebote zu entwickeln, die idealerweise auf die vorhandenen Stärken aufbauen. Aber permanent in wüsten Metaphern den eigenen Untergang anzukündigen, sofern nicht alle eigenen Bedingungen erfüllt werden, obwohl man ansonsten Quartal für Quartal Rekordgewinne vermeldet beziehungsweise Jahr für Jahr sichere Gebühreneinnahmen verzeichnet, beschleunigt allenfalls den eigenen Untergang und hilft sonst wenig.