12. Jun 2008 17:30
Die Sender müssen sich im Internet auf das beschränken, was sie wirklich können: Das Senden. Auch Partnerbörse und Musik-Downloads soll es nicht geben. Doch an einer Stelle kniffen die Länderchefs.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll darüber hinaus das Recht erhalten, Übertragungen sportlicher Großereignisse wie Olympische Spiele, Fußball-WM und -EM 24 Stunden lang auch zum Abruf über das Internet anzubieten. Für Amateurligen und Breitensport soll diese Erlaubnis wie bei anderen Abrufangeboten in den Bereichen Information, Bildung und Kultur sieben Tage lang gelten.Nach Ablauf einer Sieben-Tage-Frist steht es den Sendern frei, ihre Sport-Angebote auf kommerziellen Portalen zu verbreiten. Dann könnten sie die Beiträge an Tochtergesellschaften verkaufen, erläuterte der Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Martin Stadelmaier (SPD). Ein Werbeverbot gelte in diesem Fall nicht mehr.
Weiterhin offen ist, ob die Bundesländer ARD, ZDF und dem Deutschlandradio auch Unterhaltungsangebote im Internet erlauben werden. Die SPD-geführten Länder plädierten dafür, dass diese Angebote ebenfalls sieben Tage im Netz stehen sollen. Anschließend sollten die zuständigen Gremien in einem sogenannten Drei-Stufen-Test entscheiden, ob das Angebot noch länger zugänglich bleibt. Die unionsgeführten Länder lehnten dies jedoch ab, sagte Stadelmaier. Über die Sommerpause solle ein Kompromiss gefunden werden.In einer sogenannten Negativliste legten die Ministerpräsidenten fest, was ARD und ZDF im Internet nicht anbieten dürfen. Dazu gehören Kontaktbörsen, Branchenregister, Ratgeberbörsen und Musik-Downloads. «Also alles, was in den kommerziellen Bereich reingeht», sagte der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU).
Der DJV-Vorsitzende Michael Konken nannte die Grenzen für ARD und ZDF «zu starr». Die Zeitungsverleger kritisierten hingegen, ARD und ZDF dürften weiterhin Angebote machen, die quasi identisch mit vielen Internetportalen der Verlage seien. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßte die Einschränkung hingegen als «Verbesserung der bisherigen Pläne».
Vor einem Beschluss soll der Rundfunkänderungsstaatsvertrag nun zunächst mit der Europäischen Kommission abgestimmt werden. Die Kommission prüft, ob das neue Rundfunkgesetz der Länder dem europäischen Wettbewerbsrecht entspricht. Der Interessenverband der Privatsender, der VPRT, begrüßte dieses Vorgehen. (nz/epd)