Der Senat urteilte, die Szene sei «wie ein klassischer Werbespot» gestaltet gewesen und hätte deshalb vom sonstigen Programm getrennt werden müssen. Schleichwerbung liege in diesem Fall aber nicht vor, weil der Tatbestand «wegen der Offensichtlichkeit der werblichen Darstellung mangels Irreführungsabsicht» ausscheide. Dem ORF wurde aufgetragen, die Beanstandung im eigenen Programm zur Hauptsendezeit publik zu machen.Das ZDF räumte auf Anfrage ein, es sei in der Live-Sendung zu einer «unüblichen und grenzwertigen Preispräsentation» gekommen. Darauf habe die sendereigene Clearingstelle für Kooperationen mit Dritten sofort nach der Sendung hingewiesen. Der Dialog zwischen Gottschalk und Ekström sei aber so nicht geplant gewesen. Deshalb könne man dem ZDF als dem Hauptproduzenten der Show auch nicht eine Werbeabsicht unterstellen, sagte ZDF-Unternehmenssprecher Alexander Stock. Programmdirektor Thomas Bellut habe nach dem Vorfall angeordnet, Redaktion, Regie und Moderator sollten in Zukunft durch ein «enges Zusammenspiel» sicherstellen, dass Gewinnspielpreise «in schwer vorhersehbaren Situationen» nicht werblich herausgestellt werden. Der Autohersteller Audi unterstützte die Produktion von «Wetten, dass..?». Darauf wurde im Abspann der Sendung hingewiesen. (epd)