Kinder beim Fußball sind bald wohl nicht mehr im Netz zu sehen.
Foto: dpa
Nach der Klage eines DFB-Landesverbands darf das Videoportal «Hartplatzhelden.de» keine Amateurfußball-Filme mehr verbreiten. Die Betreiber der Website unterstellen dem DFB Ideenklau. Mit Video
Der Württembergische Fußballverband (WFV) hat erfolgreich gegen die Website «Hartplatzhelden.de» geklagt. Das Landgericht Stuttgart verbot den Betreibern des Videoportals für Amateurfußballer, Filmbeiträge von Wettbewerbsspielen in der südwestdeutschen Region zu zeigen. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Wie die Berliner Zeitung berichtete, nannte der Vizepräsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Rainer Koch, den Richterspruch einen «Sieg über 25.000 Amateurfußballvereine in Deutschland». Fußballtrainer und Seitengründer Oliver Fritsch sprach von einem «schwarzen Tag für den Amateurfußball» und kündigte an, in Berufung zu gehen: «Wir betrachten das als Hinspielniederlage».
Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Wegen des eingelegten Widerspruchs ist das Urteil bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes nicht rechtskräftig. Es werde «kein einziges Video runtergenommen», schrieb Fritsch auf der Startseite von «Hartplatzhelden.de». «Auch die Württemberger können nach wie vor ihre Videos bei uns hochladen».
Er forderte die Nutzer der Seite auf, sich in eine Unterschriftenliste einzutragen, um ihre Solidarität mit dem Portal zu zeigen. Bisher haben rund 1200 «Hartplatzhelden»-Fans unterzeichnet. Einer von ihnen, Ottmar von Holtz, hat dem WFV einen offenen Brief geschrieben, der auf die Website verlinkt ist. Die Klage zeige, «dass offensichtlich in unseren Verbänden alte Herren das Sagen haben, die die Mechanismen des Internetzeitalters nicht verstehen», meint er. «Ihrer Logik folgend müsste jede Vereinszeitung verboten werden, die sich durch örtliche Werbeschaltung finanziert».
Nutzer der «Hartplatzhelden»-Website können nach dem «Youtube»-Prinzip selbst gefilmte Spielszenen aus den unteren Ligen hochladen und bewerten. Der Landesverband des DFB hatte den Betreibern deshalb Unterlassungsansprüche auf Basis des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vorgeworfen. Sie würden Filmaufnahmen von WFV-Veranstaltungen «kommerziell nutzen». Es könne nicht angehen, dass «ehrenamtliche Vereine die Kosten des Spielbetriebs tragen und gewinnorientierte Unternehmen die Einnahmen abschöpfen», so Koch.
DFB betreibt Ideenklau
Ein Grund für seine Aufregung könnte auch die Website «Fussball.de» sein. Die Unterseite des DFB hat sich dem Freizeit- und Amateurfußball verschrieben. In der Rubrik «Vereinsheim» können Bilder und Videos aus dem Amateurbereich von den Usern veröffentlicht werden - ein klares Konkurrenzprodukt zu der zeitlich früher gegründeten Hartplatzhelden GmbH. »Wir haben die Idee gehabt und sie umgesetzt, und jetzt kommt jemand und will sie uns wegnehmen. Wir waren aber zuerst da«, sagte der 36-jährige Fritsch dem Fußballmagazin «11 Freunde».
Nach Angaben des Nachrichten-Portals «Heise.de» forderte der Anwalt des Verbands Abmahnkosten von 50.000 Euro. Die «Hartplatzhelden» dagegen sagten aus, mit der Plattform nur Werbeeinnahmen «im Cent-Bereich» zu erzielen. Ein Landesverband des DFB könne seinen Mitgliedern nicht verbieten, «sich mit Enthusiasmus für den Sport im Internet zu präsentieren».
Solidaritätsbekundungen von Sportlernetzwerken
Unterstützt wurden die «Hartplatzhelden» auch von Sportlernetzwerken wie «MeinSport.de» oder «SportMe.de», die Petitionen gegen ein «Fanvideo-Verbot» im Netz ins Leben riefen. Unter dem Motto «Der Fußball gehört uns» riefen sie gegen die «übermäßige Kommerzialisierung des Amateurfußballs» auf. Sogar das NDR-Medienmagazin «Zapp» berichtete über den Fall.
Als Trainer mit C-Lizenz betreut Oliver Fritsch den mittelhessischen A-Ligisten RSV Büblingshausen. Außerdem betreibt er die erfolgreiche Fußball-Website «Indirekter-Freistoss.de». Die «Presseschau für den kritischen Fußballfreund» sieht auf den ersten Blick aus wie ein Blog, kann aber nicht kommentiert werden. Der Titel verweist auf das echte Weblog «Direkter Freistoß».