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Leserbriefe im Januar 2004

05. Jan 2004 15:13, ergänzt 28. Jan 2004 14:28
Ihre Meinung.

Rainer Keip,
Betr.: Entlassung Florian Gersters
28.01.2004, 11:42 Uhr
Da werden Millionen von der Bundesagentur für Arbeit aus dem Fenster geworfen und unter «Bekannten» verteilt. Da machen Frau Höhn und Konsorten Ausflüge nach Brasilien auf Kosten der Steuerzahler. Rentner, Kranke, Autofahrer, ja die ganze (noch) arbeitende Bevölkerung werden zu Melkkühen der Nation. Und warum? Weil uns eine Gruppe Dilettanten regiert und die Firmenbosse Millionen beim Börsenzocken verloren haben. Das ist so, als wenn der Vater tausend Euro in der Spielbank verzockt, und dann den Kindern das Taschengeld streicht. Nicht der Steuerzahler hat den Karren in den Sand gesetzt, sondern Wirtschaftsmonopol und Regierung. Das müsste das Volk mal in Form eines Generalstreiks den Leuten da oben mal begreiflich machen.

Gunther Schirmer, Leipzig
Betr.: Entlassung Florian Gersters
26.01.2004, 14:37 Uhr
Es ist geradezu peinlich, wie Herr Schröder sich darstellt. Er hat nicht die Bohne von Charakter. Als Politiker muss man sicher sein Mäntelchen in den Wind halten. Aber wie dieser Herr das mit seinem Brioni-Jackett macht, ist typisch für ihn.

Wochenlang hält er seinem guten Freund die Stange und verteidigt ihn wo er nur Gelegenheit dazu hat. Und nun schlägt er noch auf ihn ein. Ganz geschickt treibt er sich in Afrika herum, während der arme Florian hier im Lande zum Schaffott geführt wird. Was war eigentlich er Sinn dieser Reise? Ist mir bis heute noch nicht klar geworden. Zu verteilen hatte er ja nichts. Und nur darauf kommt es den Fürsten im schwarzen Erdteil an.

Er hat sich einfach von hier verdrückt, weil er seinem Freund nicht in die Augen schauen konnte. Und der arme Clement musste die Drecksarbeit machen. Aber da konnte er ja schon mal üben. Ich denke nämlich, er ist als nächster dran. Herrn Beck aus Mainz bewundere ich. Der hat Charakter gezeigt und schmettert seine Meinung über diese einer Bananenrepublik würdige Affäre seinem Kanzler ins Gesicht. Respekt!


Heike Raetz
Betr.: Entlassung Florian Gersters
25.01.2004, 04:11 Uhr
Ist schon interessant und traurig. Sollte ich meiner Firma jemals soviel Schaden zufügen wie das Herr Gerster getan hat, dann würde ich sicher auch entlassen.

Mir ist nur neu, dass jemand, der entlassen wird, noch drei Jahre sein Gehalt (oder einen Teil seines Gehaltes) weiter gezahlt bekommt. Wie immer wird auch hier mit zweierlei Maß gemessen. Es lohnt sich also doch eine höhere Position in der öffentlichen Verwaltung zu beziehen.


Bettina Lipinski
Betr.: Keiko ohne Aufsehen beigesetzt
21.01.2004, 19:31 Uhr
Keiko war mein aller aller Lieblingswal, ich habe ihn immer bewundert. Aber als ich erfuhr das er tot ist, bin ich sehr traurig.


Günter Zühlsdorf, Isselburg
Betr.: Wirtschaftsminister Clement stellt sich hinter BA-Chef Gerster
20.01.2004, 15:33 Uhr
Kamarilla für Gerster! Für den Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA) ist nichts teuer genug, um viel Geld der arbeitenden Menschen an befreundete Berater zu vergeben. Den Arbeitslosen wird das zuvor eingezahlte Geld gekürzt, um zweistellige Millionenbeträge zu verschleudern, die eigentlich für die Vermittlung neuer Arbeitsplätze gedacht sind. Diese ungesetzliche Praxis findet in der gegenwärtigen Politkamarilla – gemeint ist die Bundesregierung – auch noch Unterstützer und Gesundbeter, wenn Wirtschaftsminister Wolfgang Clement findet: «Ich habe nicht die Absicht, über einen Vorstand den Stab zu brechen, der sehr gute Arbeit leistet.»

Was ist dann eigentlich schlechte Arbeit? Hier die Antwort: Das katastrophale Nichtstun der Bundesregierung. Der Bevölkerung ständig Lasten auflegen und dabei die eigenen Gehälter und Pensionen schonen! Regieren, nämlich lenken, leiten und sich regen, ist das nicht. Das ganze ist eine Chuzpe (Dreistigkeit, Unverschämtheit) verantwortungsloser Nichtstuer.


Gunther Schirmer, Leipzig
Betr.: Keine Hoffnung auf Maut-Ausgleich
16.01.2004, 13:30 Uhr
Ich bin wütend darüber, wie diese Regierung mit unserem Geld umgeht. Der Kanzler macht einen Rückzieher. Weil man ihm offensichtlich sagte: Wenn Du so böse bist und uns zwingst, bekommst Du auch kein Geld für den Ausfall, den wir zu verantworten haben. Da zeigt sich dann wieder die unbeugsame Art von Herrn Schröder. Er zieht den Schwanz ein!

Und nun erzähle mir noch einer, an diesem Vertrag ist alles mit rechten Dingen zugegangen! Da hat doch dieser oder jener eine Heidenangst, dass da was ans Tageslicht kommt. Ich kann mir schon denken, was da damals gelaufen ist.

Karl-Hartmut Blesik, Berggießhübel
Betr.: Stolpe: Bahnreform war ein Erfolg
14.01.2004, 10:48 Uhr
«Operation gelungen, Patient tot», so könnte man Stolpes Fazit der Bahnreform auch bezeichnen. Unbestritten gibt es ein paar schöne saubere Bahnhöfe mehr, aber die meisten der 6000 Stationen sind eher in abstoßendem Zustand. Wirklich schnelle Züge gibt es tatsächlich, nur kommen die kaum noch pünktlich. Während sich der Minister über einen kleinen Zuwachs im Güterverkehr freut, quellen die Straßen vor LKW über.

Das Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen um Straßen und Umwelt zu entlasten, ist verfehlt worden. Dies hat auch das Aufsichtsratsmitglied der DB AG, der Grünen-Abgeordnete Albert Schmidt festgestellt. Der Börsengang der DB AG wird sicher alles andere als ein «Renner». Spätestens nach dem Telekom-Desaster werden die Anleger sehr wohl prüfen, was sie von Staatsbetrieben erwarten können.

Und da versprechen die Zahlen wenig positives. Ein Unternehmen das auf staatliche Subventionen in Milliardenhöhe angewiesen ist, birgt eine immenses Risiko. Was, wenn der Staat wie jetzt gerade, diese Gelder nicht mehr hat? Werden die Aktionäre dann Milliarden zuschießen? Oder wird das Unternehmen dann, wie in Groß-Britannien erfolgt, auf Kosten des Substanz arbeiten und die Sicherheit vernachlässigen?

Hans Horsten, München
Betr.: Bisky feiert mit dem Ex-Genossen Krenz
07.01.2004, 06:44 Uhr
Als aufmerksamer Leser der gut gelungenen Netzzeitung möchte ich Ihnen zu dem Artikel vom 6.1.2004 doch einige Fakten übermitteln, die Ihnen sicherlich nicht bekannt sein dürften, die Sie aber Ihren Lesern nicht vorenthalten sollten. Vielleicht haben Sie und mancher Leser dann ein Verständnis für das geschilderte Treffen.

Im Urteil gegen Herrn Egon Krenz heißt es:

«Im Namen des Volkes...Der Angeklagte Krenz wird wegen Totschlags sowie wegen tateinheitlich begangenen dreifachen Totschlags zu einer Gesamtstrafe von 6 (sechs) Jahren und 6 (sechs) Monaten verurteilt.» (Quelle: Urteil des Landgerichts Berlin vom 25.August 1967, Geschäftsnummer (527) 25/2 Js 20/92 Ks (1/95), Seite3.)

In der folgenden Begründung wird u.a. ausgeführt:

«Anfang April 1989 war es der Angeklagte Krenz, der eine Veränderung der Schußwaffenanwendungspraxis herbeiführte, als er Erich Honecker in dessen Abwesenheit als Generalsekretär vertrat...Die Initiative des Angeklagten Krenz fügte sich in sein bisheriges Verhalten ein. Auch wenn er stets die Unüberwindlichkeit der Grenzsperranlagen an­strebte und zu diesem Zweck auch die Tötung von Flüchtlingen als vorübergehend unvermeidbar in Kauf nahm, war es ihm von Beginn seiner Tätigkeit als Sekretär des Zentralkomitees und Mitglied des Nationalen Verteidigungsrates und des Politbüros ein Anliegen, die Grenzsicherungsanlagen so zu gestalten, daß es möglichst nicht zur Anwendung der Schußwaffe gegenüber Flüchtlingen kommen brauchte...Im Herbst 1989 trug der Angeklagte maßgeblich zur Deeskalation der damaligen Situation bei, die ohne weiteres zu einem Bürgerkrieg mit unabsehbaren Folgen hätte führen kön­nen...Der Angeklagte Krenz sorgte sowohl in den Oktobertagen des Jahres 1989 mit den zahlreichen Großdemonstrationen in verschiedenen Großstädten der DDR als auch im November 1989 nach Öffnung der Mauer aktiv und initiativreich dafür, daß es zu keinem Blutvergießen kam. Die Kammer hat insoweit als wahr unterstellt, daß er im Zusammenhang mit der am 9. Oktober 1989 geplanten Großdemonstration in Leipzig dem Zeugen Prof. Dr. Friedrich, Direktor des Instituts für Jugendforschung der DDR versicherte, er werde alles in sei­ner Macht stehende tun, um ein Blutvergießen zu verhindern. Über diese Gespräch informierte er den Zeugen Dr. Herger, Leiter der Abteilung für Sicherheitsfragen des Zentralkomitees, und ordnete an, durch die Abteilung für Sicherheitsfragen des Zentralkomitees der SED alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Gewaltanwendung durch Sicherheitskräfte in Leipzig zu verhindern...Am 13. Oktober 1989 reiste er wegen einer für den 16. Oktober 1989 angekün­digten Großdemonstration nach Leipzig und legte in Gesprächen mit der Bezirkseinsatzleitung in Leipzig im Beisein der Zeugen Dr. Herger, Streletz, Karl - Heinz Wagner - Stellvertreter des Ministers des Innern und Chef des Hauptstabes - und Rudi Mittig - Stellvertreter des Ministers für Staatssicherheit - fest, daß gegen Demonstranten grund­sätzlich keine Gewalt angewendet werden dürfe, es sei denn, daß Sicherheitskräfte unmittelbar angegriffen würden und sich nicht anders verteidigen könnten...Am 13. Oktober 1989 formulierte er gemeinsam mit dem Zeugen Streletz...den Befehl Nr. 9/89 des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates, der auszugsweise wie folgt lautete: ´ Zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in Leipzig und zur Verhinderung von Provokationen unterschiedlicher Art be­fehle ich:

...Der aktive Einsatz polizeilicher Kräfte und Mittel er­folgt nur bei Gewaltanwendung der Demonstranten gegenüber den eingesetzten Sicherheitskräften bzw. bei Gewaltanwendung gegenüber Objekten auf Befehl des Vorsitzenden der Bezirkseinsatzleitung Leipzig. Der Einsatz der Schußwaffe im Zusammenhang mit möglichen Demonstrationen ist grundsätzlich verboten.`...Anschließend informierte der Angeklagte Krenz den Botschafter der UdSSR in der DDR Kotschemassow über die Lage in Leipzig und den Befehl Nr. 9/89, um zu verhindern, daß durch ein Verhalten sowjetischer Militärs der Eindruck entstehen konnte, die Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD) werde gegen Demonstranten eingesetzt werden. Er bat ferner den Zeugen Streletz, den Zeugen Armeegeneral Snetkow, den Oberkommandierenden der GSSD, gleichermaßen zu informieren und zu bitten, daß die sowjeti­schen Streitkräfte in und um Leipzig, Halle, Magdeburg und Berlin in den Kasernen verbleiben, um mögliche Eskalationen sicher zu vermeiden. Am 19. Oktober 1989 äußerte der Angeklagte Krenz gegenüber dem Vorsitzenden der Konferenz der evangelischen Kirchenleitung der DDR Landesbischof Dr. Leich, dem Vorsitzenden der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitung Bischof Dr. Demke (er war Stellvertreter des Vorsitzenden/ Anmerkung d. Verf.) , dem Konsistorialpräsidenten Manfred Stolpe und dem Leiter des Sekretariats des Bundes der evangelischen Kirche der DDR, Oberkirchenrat Martin Ziegler, politische Fragen dürfen nur politisch gelöst werden. Das Anliegen der neuen Partei- und Staatsführung sei es, daß es zu keiner Konfrontation komme. Am 24. Oktober 1989 erklärte der Angeklagte Krenz in seiner Rede vor der Volkskammer der DDR, daß umgehend recht­liche Regelungen zu schaffen seien, um die weitere Verfolgung von DDR-Bürgern, die ungesetzlich die DDR ver­lassen wollten, zu beenden. Auf Initiative des Angeklagten Krenz faßte der Staatsrat der DDR am 27. Oktober 1989 einen Beschluß über eine Amnestie von Personen, die vor dem 27. Oktober 1989 Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts sowie Straftaten begangen hatten, die darauf gerichtet wa­ren, die Ausreise aus der DDR widerrechtlich durchzuset­zen...Am 31. Oktober 1989 flog der Angeklagte Krenz nach Moskau und erläuterte...Michail Gorbatschow einen Befehlsentwurf, der die Anwendung der Schußwaffe im Zusammenhang mit Demonstrationen auch im Grenzgebiet strikt verbot, dahingehend: ´ Die DDR wird versuchen, jeden Schußwaffengebrauch an der Grenze zu verhindern...Es wird nur geschossen, wenn akute Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Grenzsoldaten besteht.` Hiermit erklärte sich Gorbatschow nach längeren Beratungen einverstanden. Der Angeklagte Krenz erließ daraufhin den Befehl Nr. 11/89 des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 3. November 1989...Dieser Befehl sollte sicher stellen, daß bei einer für den 4. November 1989 angekündigten Demonstration in Berlin, bezüglich derer der Angeklagte Krenz erfahren hatte, daß eine größere Gruppe von Demonstranten die Grenzsicherungsanlagen um das Brandenburger Tor stürmen wollte, die Schußwaffe nicht zum Einsatz kommen würde. Nachdem der Angeklagte Schabowski in den frühen Abendstunden des 9. November 1989 auf einer auch im Fernsehen der DDR direkt übertragenen Pressekonferenz be­kanntgegeben hatte, daß Privatreisen ins Ausland ab sofort ohne Vorliegen von Voraussetzungen beantragt werden könn­ten..., kam es in der Nacht zum 10. November 1989 zu einem Massenansturm von Bürgern der DDR auf die Grenzübergangsstellen zum Westteil Berlins. Die von dem Angeklagten Krenz als Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates vorgegebene Grundrichtung, keine Gewalt anzuwenden, führte dazu, daß diese Nacht einen unblutigen Verlauf nahm. Auf Grund des Befehls 11/89 waren die Sicherheitskräfte auch in der Nacht vom 9. zum 10. November 1989 bis zur Verkündung eines anders lautenden Befehles auf die Nichtanwendung der Schußwaffe verpflichtet. Die unter Führung des Angeklagten Krenz vom Politbüro eingeschlagene Linie, nur eine politische, nicht aber eine militärische oder polizeiliche Lösung in Betracht zu ziehen, verfolgte der Angeklagte auch in der Folgezeit weiter und unterrich­tete hiervon am 10. November 1989 Michail Gorbatschow. Er bat ihn, den Botschafter Kotschemassow zu beauftragen, un­verzüglich mit den Vertretern der Westmächte im Westteil Berlins Verbindung aufzunehmen, um zu gewährleisten, daß sie die normale Ordnung in der Stadt aufrechterhalten und west­liche Provokationen an der Grenze verhindern.»

Soweit aus dem Urteil des Landgerichts Berlin.

Wenn man Herrn Krenz nun vorhält, er hätte sich früher für eine Änderung des Regimes einsetzen müssen so übersieht man, daß selbst Gorbatschow noch am 16.April 1986 anlässlich eines Besuches am Brandenburger Tor den Grenztruppen in das Gästebuch folgende Widmung schrieb: «Am Brandenburger Tor kann man sich anschaulich davon überzeugen, wie viel Kraft und wahrer Heldenmut der Schutz des ersten sozialistischen Staates auf Deutschen Boden vor den Anschlägen des Klassenfeindes erfordert. Die Rechnung der Feinde des Sozialismus wird nicht aufgehen. Das Unterpfand dessen sind das unerschütterliche Bündnis zwischen der DDR und der UdSSR sowie das enge Zusammenrücken der Brudervölker im Rahmen des Warschauer Vertrages. Ewiges Andenken den Grenzsoldaten, die ihr Leben für die DDR gegeben haben.»

Wenn also selbst Gorbatschow noch im Jahre 1986 - wohl zu seinem eigenen Schutz - derartiges schreiben musste, wie wäre es da wohl Herrn Krenz ergangen, wenn er schon damals etwas gegen das von der UdSSR diktierte Grenzregime unternommen hätte. Sie mussten warten, bis die Zeit reif war. Sie saßen beide in einem Boot. Nur der Untergebene Krenz musste für Jahre hinter Gitter und der Kapitän Gorbatschow wurde mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt.

Darum sehen viele Menschen in Deutschland die Sache etwas anders. Dies hat nichts mit Politik, sondern mit Recht und Gerechtigkeit zu tun.


Frank Dohrmann, Borkwalde
Betr.: CSU will Ausgangssperre für Kinder ab 20 Uhr
04.01.2004, 15:55 Uhr
Der eine will eine Ausgangssperre für Kinder unter 14 Jahren. Alles zum Wohle der lieben Kleinen - versteht sich. Derweil verkommen unzählige Sprösse unter den Augen der Jugendämter, weil sich die unkündbaren Beamten des deutschen Staates sich einen Dreck um jene kümmern, die ihre Hilfe wirklich benötigen könnten.

Andere wollen jede Autonummer registriert wissen, da Autofahrer ja auch durchaus eine kriminelle Ader haben könnten. Wieder andere wollen Kameras an allen Ecken und Kanten, Fingerabdrücke in Pässen und gläserne Konten auch armseligster Steuerzahler, weil ja in jedem wohl wahrscheinlich ein kleiner Terrorist steckt, der schon am nächsten Tage Böses vollbringen könnte. Andere wiederum wollen einen bestimmten Politiker zum Bundespräsidenten machen, damit wenn man die demokratischen Grundrechte der Menschen schon nicht sichern kann, so doch wenigstens das Grundrecht auf illegale Parteispende wieder einen solideren Anstrich bekommt. Wenn wundert es, wenn kaum noch Leute zur Wahl gehen. Es lebe die Demokratie...

 
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