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Briefe an Schiller: 

Grass siegt vor Gericht gegen «FAZ»

01. Apr 2008 15:58
Günter Grass
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Die «Frankfurter Allgemeine» tat Unrecht, zwei Schreiben von Grass an den Bundesminister Schiller ohne dessen Erlaubnis zu publizieren. Auch gegen seinen Biografen gewann Grass in Sachen Waffen-SS.

Im Rechtsstreit des Autors Günter Grass um die Veröffentlichung von Briefen des früheren Bundesministers Karl Schiller ist die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (FAZ) unterlegen. Eine Sprecherin des Berliner Landgerichts sagte am Dienstag, beide Parteien hätten den Streit im Zuge einer sogenannten Hauptsachenerledigung für abgeschlossen erklärt. Danach ist die letztinstanzliche Entscheidung des Berliner Kammergerichts rechtsgültig, wonach die Veröffentlichung der Grass-Briefe unzulässig war.

Das Landgericht Berlin und das Berliner Kammergericht hatten auf Antrag von Grass dem Verlag der «FAZ» untersagt, die von Grass an Schiller gerichteten Briefe vom 14. Juli 1969 und 28. April 1970 ohne ausdrückliche Freigabe und Lizenzerteilung durch den Literaturnobelpreisträger zu veröffentlichen. Bereits vergangene Woche hatte der Steidl Verlag in Göttingen mitgeteilt, dass der Verlag der «FAZ» «diese im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidungen als endgültige Regelung wie ein rechtskräftiges Urteil anerkannt». Damit stehe «rechtskräftig fest, dass die FAZ zur Briefveröffentlichung nicht befugt war».

In den beiden privaten und bis dahin unveröffentlichten Briefen von 1969/70 hatte Grass an den SPD-Politiker appelliert, seine NS-Vergangenheit offen zu legen. Im Jahr 2006 hatte Grass seine kurzzeitige Zugehörigkeit zur Waffen-SS als Jugendlicher Ende des Krieges in seinem autobiografischen Buch «Beim Häuten der Zwiebel» publik gemacht. Karl Schiller (1911-1994) war von 1966 bis 1972 Bundeswirtschaftsminister und gilt als einer der bedeutendsten Wirtschaftspolitiker der Nachkriegszeit.

Jürgs muss Passage zur Waffen-SS ändern

In einem anderen Rechtsstreit von Grass gegen den Autor Michael Jürgs und dessen Verlag, bei dem es um eine Textpassage zur Waffen-SS ging, hat Jürgs jetzt nach Angaben des Berliner Anwalts Paul W. Hertin eine Verpflichtungserklärung abgegeben. Nachdem bereits der Goldmann Verlag einen Unterlassungsanspruch anerkannt habe, habe nunmehr auch Jürgs eine solche von Grass verlangte Erklärung abgegeben, teilte der Anwalt des Schriftstellers am Dienstag mit. «Er wird die in seiner Biografie aufgestellte Behauptung, Günter Grass hätte sich als Siebzehnjähriger freiwillig zur Waffen-SS gemeldet, nicht mehr wiederholen.» In der Neuauflage des Buches stehe künftig: «Günter Grass schrieb, dass er als 17-jähriger Wehrpflichtiger zur Waffen SS-Division Frundsberg eingezogen wurde.» (dpa)


 
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