Restitution:
Die Angst vor dem Kunsthändler
28. Apr 2007 12:16
 |  Ernst-Ludwig Kirchners 'Straßenszene' | Foto: dpa |
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Die Restitution von Kirchners «Straßenszene» hat zu heftigem Streit geführt. Dabei sind sich die Experten über eines durchaus einig, berichtet
Ulrich Gutmair: Mehr Mittel für die Forschung müssen her.
In der Debatte um die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut hat eine internationale Konferenz in Potsdam angemahnt, sich verstärkt darum zu bemühen, nach der Herkunft von Kunstwerken zu forschen: «Museen und Kultureinrichtungen sind zu systematischen und umfassenden Recherchen aufgefordert, wozu sich deren Träger selbst verpflichtet haben», heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Resolution. Für die Provenienzforschung müssten die Träger der Museen ausreichend Geld zur Verfügung stellen. Rund 260 Experten aus dem In- und Ausland hatten sich drei Tage lang mit dem Thema «Eine Debatte ohne Ende? Raubkunst und Restitution im deutschsprachigen Raum» befasst.
Allein gelassene Museen
Vor knapp einem Monat hat sich auch der Kulturausschuss des Bundestags der Restitution von Raubkunst gewidmet. Die Museen wurden dort aufgefordert, so genannte NS-Raubkunst in ihren Beständen zu ermitteln, um diese an ihre ehemaligen Eigentümer beziehungsweise deren Erben zurückzugeben. In der Anhörung wurde auch eine weitere Forderung der Potsdamer Konferenz bereits vorweggenommen: Um Provenienzforschung leisten zu können, müssten die Museen eine stärkere personelle und finanzielle Unterstützung erfahren. Alle Beteiligten sind sich im Großen und Ganzen darin einig, dass das Problem vor allem darin besteht, dass es mit der eigenständigen Provenienzforschung an deutschen Museen schlecht bestellt ist und die politisch Verantwortlichen die Museen in der Umsetzung der Prinzipien der Washingtoner Konferenz bis jetzt allein gelassen haben.
Abwehrstrategien
Wie kontrovers das Thema aber auch in dieser öffentlichen Anhörung diskutiert wurde, zeigte sich am Ende der Sitzung, als Lukrezia Jochimsen von der Linkspartei unter Zustimmung der grünen Ausschussmitglieder die Wortwahl Ludwig von Pufendorfs rügte, den die Union als Sachverständigen geladen hatte. Pufendorf hatte nämlich nicht nur von fehlerhaftem Verwaltungshandeln und von Restitutionsmissbrauch, sondern auch von «Begehrlichkeiten», gesprochen, die unter anderem eine Informationspflicht der Museen bezüglich ungeklärter Provenienzen mit sich bringe. Das wiederum hatte ihm vom Repräsentanten der Jewish Claims Conference in Deutschland, Georg Heuberger, den Vorwurf eingetragen, er wolle eine Abwehrstrategie entwickeln, mit der legitime Forderungen der Opfer und ihrer Erben «heute von Museen abgewehrt werden können».
Die Begehrlichkeiten des internationalen Kunsthandels hatte Pufendorf bereits im Falle des vom Berliner Senat restituierten Kirchner-Gemäldes als eigentliches Movens ausgemacht. Er formulierte damit eine Befürchtung, die viele Museen umzutreiben scheint.
Was sagt das über die Erinnerungskultur?
Die Umstände der Restitution des Kirchner-Gemäldes sind zwar kritikwürdig, die ihr folgende Hysterie ist allerdings weniger leicht nachzuvollziehen: Da wurde der Eindruck erweckt, die Prinzipien und Ideen der Washingtoner Erklärung, die auch die Bundesrepublik unterzeichnet hat, dienten eben nicht der Herbeiführung von fairen und gerechten Lösungen, sondern den Profitinteressen des internationalen Kunsthandels oder gar der Erben selbst. Die Grünen-Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt wies in der Anhörung darauf hin. In der Debatte sei faktenwidrig von «Ausverkauf» und vom «systematischen Jagen» die Rede gewesen, daher müsse man wohl oder übel einen Zusammenhang zwischen dieser Debatte und der Erinnerungskultur in Deutschland herstellen.
Kleine Kulturgüter
Dass der Ton der Debatte eher etwas mit deutschen Befindlichkeiten als mit der Realität zu tun hatte, legen die Fakten nahe. Denn Rechtsanwälte und Historiker scheinen sich weitgehend darüber einig zu sein, dass es bis jetzt in gut 90 Prozent der Fälle zu gütlichen Einigungen gekommen ist. Außerdem betreffe das Gros der Restitutionen gar keine bekannten Kunstwerke, die auf internationalen Auktionen Millionen einbringen. Betroffen seien vielmehr meist «kleine Kulturgüter» wie Bücher, Grafiken, Autographen, sagt Georg Heuberger. Es handelt sich also oft um Dinge, die für die Erben einen zuerst emotionalen Wert besitzen.
Außer Landes
In der Einschätzung, mit wem es deutsche Museen eigentlich zu tun haben, wenn Nachkommen von zumeist jüdischen Sammlern Anträge auf Restitution stellen, stehen sich somit zwei Wahrnehmungen gegenüber. Heuberger weist darauf hin, dass das Interesse an der europäischen Herkunft ihrer Eltern und Großeltern etwa unter Israelis in den ersten Jahrzehnten nach dem Krieg gering war. Inzwischen aber seien viele Nachkommen europäischer Auswanderer auf der Suche nach ihren familiären Wurzeln. Dass diese Einschätzung nicht ganz falsch sein kann, lässt sich an jedem beliebigen Tag an israelischen Touristengruppen in der Berliner Mitte beobachten. Kritiker der derzeitigen Restitutionspraxis hingegen argumentieren gern mit Erben aus London und New York, die gerade keine emotionale Bindung mehr zu den restituierten Kunstwerken hätten. Kein Wunder wäre demnach, wenn Kunstwerke schnell außer Landes geschafft werden, wie die einschlägige Formulierung lautet, um dann gewinnbringend auf Auktionen veräußert zu werden.
Auf die Idee, überhaupt einen Antrag auf Restitution zu stellen, so die Kritiker, haben diese Erben womöglich überhaupt erst Anwälte und Auktionshäuser gebracht: Die Formulierungen der «Handreichung», die Voraussetzung für Restitutionsansprüche nennt, seien geradezu eine Einladung an den internationalen Kunsthandel, tätig zu werden.
Was geht's den Staat an?
Der Ausschuss für Kultur und Medien hatte sich diese Sorge, die im Einzelfall durchaus zutreffen mag, als verallgemeinertes Ausverkaufs-Szenario aber wohl eher als Verschwörungstheorie gelten muss, insofern zueigen gemacht, als er die geladenen Experten fragte, was denn mit den bisher restituierten Objekten geschehen sei.Die Historikerin Monika Tatzkow, die sich auf Provenienzforschung in Restitutionsfällen spezialisiert hat und auf beiden Seiten bei der Tatsachenfeststellung behilflich war, antwortete in ihrem schriftlichen Statement mit einer Gegenfrage: «Was hat diese Frage eigentlich mit den Erklärungen von Washington und der Bundesrepublik zu tun? Wieso interessiert sich der Staat dafür, was der Privateigentümer mit seinem Vermögen vorhat?»
Kampf in der Presse
Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat schon eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die Vorschläge zur Verbesserung und Koordination der Provenienzrecherche machen soll. Vor allem kleinere Museen müssten hierbei unterstützt werden, auch sei künftig mehr Transparenz notwendig. Neumann kündigte aber auch an, die Handreichung aus dem Jahr 2001 solle «auf ihre friedensstiftende Wirkung und Praktikabilität» überprüft werden. Kontroversen werden aber auch in Zukunft nicht ausbleiben: Denn in Ermangelung einer Schiedsstelle, die einseitig angerufen werden könnte, werden Konflikte zwischen den Parteien zwangsläufig in der Presse ausgetragen.
Rechtsanwalt Jost von Trott zu Solz hat darauf hingewiesen, «was passiert, wenn es in einem Streitfall zu keiner Einigung kommt, weil es keinen Einigungsmechanismus gibt. Es ist tatsächlich passiert, dass eine Gemeinde sagt, 'wir geben nichts', und als Begründung hinzufügt: 'Wir verhandeln nicht mit Erben, wir verhandeln nur mit den Geschädigten selbst.' Dass der Geschädigte, nachdem er aus der Gestapo-Haft entlassen wurde, nach Auschwitz gebracht und dort umgebracht wurde, nimmt der Bürgermeister nicht zur Kenntnis.» Man werde von dem Fall wohl bald aus der Zeitung erfahren.