Restitution:
Die Angst vor dem Kunsthändler
28.04.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Für die Provenienzforschung müssten die Träger der Museen ausreichend Geld zur Verfügung stellen. Rund 260 Experten aus dem In- und Ausland hatten sich drei Tage lang mit dem Thema «Eine Debatte ohne Ende? Raubkunst und Restitution im deutschsprachigen Raum» befasst.
Alle Beteiligten sind sich im Großen und Ganzen darin einig, dass das Problem vor allem darin besteht, dass es mit der eigenständigen Provenienzforschung an deutschen Museen schlecht bestellt ist und die politisch Verantwortlichen die Museen in der Umsetzung der Prinzipien der Washingtoner Konferenz bis jetzt allein gelassen haben.
Pufendorf hatte nämlich nicht nur von fehlerhaftem Verwaltungshandeln und von Restitutionsmissbrauch, sondern auch von «Begehrlichkeiten», gesprochen, die unter anderem eine Informationspflicht der Museen bezüglich ungeklärter Provenienzen mit sich bringe. Das wiederum hatte ihm vom Repräsentanten der Jewish Claims Conference in Deutschland, Georg Heuberger, den Vorwurf eingetragen, er wolle eine Abwehrstrategie entwickeln, mit der legitime Forderungen der Opfer und ihrer Erben «heute von Museen abgewehrt werden können».
Die Begehrlichkeiten des internationalen Kunsthandels hatte Pufendorf bereits im Falle des vom Berliner Senat restituierten Kirchner-Gemäldes als eigentliches Movens ausgemacht. Er formulierte damit eine Befürchtung, die viele Museen umzutreiben scheint.
Die Grünen-Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt wies in der Anhörung darauf hin. In der Debatte sei faktenwidrig von «Ausverkauf» und vom «systematischen Jagen» die Rede gewesen, daher müsse man wohl oder übel einen Zusammenhang zwischen dieser Debatte und der Erinnerungskultur in Deutschland herstellen.
Außerdem betreffe das Gros der Restitutionen gar keine bekannten Kunstwerke, die auf internationalen Auktionen Millionen einbringen. Betroffen seien vielmehr meist «kleine Kulturgüter» wie Bücher, Grafiken, Autographen, sagt Georg Heuberger. Es handelt sich also oft um Dinge, die für die Erben einen zuerst emotionalen Wert besitzen.
Kritiker der derzeitigen Restitutionspraxis hingegen argumentieren gern mit Erben aus London und New York, die gerade keine emotionale Bindung mehr zu den restituierten Kunstwerken hätten. Kein Wunder wäre demnach, wenn Kunstwerke schnell außer Landes geschafft werden, wie die einschlägige Formulierung lautet, um dann gewinnbringend auf Auktionen veräußert zu werden.
Auf die Idee, überhaupt einen Antrag auf Restitution zu stellen, so die Kritiker, haben diese Erben womöglich überhaupt erst Anwälte und Auktionshäuser gebracht: Die Formulierungen der «Handreichung», die Voraussetzung für Restitutionsansprüche nennt, seien geradezu eine Einladung an den internationalen Kunsthandel, tätig zu werden.
Die Historikerin Monika Tatzkow, die sich auf Provenienzforschung in Restitutionsfällen spezialisiert hat und auf beiden Seiten bei der Tatsachenfeststellung behilflich war, antwortete in ihrem schriftlichen Statement mit einer Gegenfrage: «Was hat diese Frage eigentlich mit den Erklärungen von Washington und der Bundesrepublik zu tun? Wieso interessiert sich der Staat dafür, was der Privateigentümer mit seinem Vermögen vorhat?»
Kontroversen werden aber auch in Zukunft nicht ausbleiben: Denn in Ermangelung einer Schiedsstelle, die einseitig angerufen werden könnte, werden Konflikte zwischen den Parteien zwangsläufig in der Presse ausgetragen.
Rechtsanwalt Jost von Trott zu Solz hat darauf hingewiesen, «was passiert, wenn es in einem Streitfall zu keiner Einigung kommt, weil es keinen Einigungsmechanismus gibt. Es ist tatsächlich passiert, dass eine Gemeinde sagt, 'wir geben nichts', und als Begründung hinzufügt: 'Wir verhandeln nicht mit Erben, wir verhandeln nur mit den Geschädigten selbst.' Dass der Geschädigte, nachdem er aus der Gestapo-Haft entlassen wurde, nach Auschwitz gebracht und dort umgebracht wurde, nimmt der Bürgermeister nicht zur Kenntnis.» Man werde von dem Fall wohl bald aus der Zeitung erfahren.

