Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Nationalsozialistische Justiz: 

Getötet wurde auch in Gefängnissen

27. Dez 2006 07:03
Nikolaus Wachsmann
Bild vergrößern
Bis 1943 hielten die Nazis mehr Häftlinge in Gefängnissen als in Konzentrationslagern gefangen. Erstmals arbeitet jetzt eine Studie die Verbrechen des nationalsozialistischen Gefängnissystems systematisch auf.

Von Sebastian Susteck

Im Winter 1944/45 werden viele deutsche Gefängnisse nicht einfach den alliierten Truppen überlassen. Über die Straßen des deutschen Ostens werden stattdessen Häftlingsgruppen nach Westen gehetzt, um sie der heranrückenden russischen Armee zu entziehen. Unterernährt und schlecht bekleidet finden viele unterwegs den Tod.

Gleichzeitig beginnt in Deutschlands Gefängnissen vielerorts eine Orgie der Gewalt. Im Zuchthaus Sonnenburg erschießen Polizei und SS mit der Hilfe des Gefängnisdirektors und der Gefängnisaufseher 800 von rund 1000 Häftlingen. Auch in anderen Gefängnissen wütet das Personal zusammen mit Polizei, SS oder der Wehrmacht.

Gefängnisse weitgehend unerforscht

Die Morde folgen keinem Kalkül wie etwa dem Ziel, Zeugen eigener Verbrechen zu beseitigen. Es handelt sich um Taten aus Überzeugung. Keine Sorge um die Zeit nach dem Krieg hemmt die Täter. Für sie ist die unabwendbare militärische Niederlage irreal genug, um die Kontrolle über den Strafvollzug zu verteidigen. Sie ist zugleich real genug, um die letzte Gelegenheit zu nutzen, «Volksschädlinge», «Asoziale» oder «Fremdvölkische» zu vernichten.

Was in den Gefängnissen des nationalsozialistischen Deutschlands geschah, ist lange nicht systematisch untersucht worden. Nun liegt eine Studie des Historikers Nikolaus Wachsmann vor, die das ändert. Die Justiz und ihr Strafvollzug seien tief in nationalsozialistisches Unrecht verwickelt gewesen, lautet seine These.

Mehr Gefängnis- als KZ-Insassen

Auf vierhundert gut zu lesenden Seiten gibt Wachsmann einen Überblick über das vielschichtige Wirken von Justiz und Gefängnissystem im Dienste der Nationalsozialisten. Er demonstriert, wie die Justiz sich unter Bruch aller Rechtsprinzipien dem Nationalsozialismus andiente, wobei der Beginn des Zweiten Weltkriegs 1939 und die Verschärfung der Kriegslage 1942 als Punkte der zunehmenden Eskalation gelten können.

Wachsmann wendet sich dabei auch gegen eine Sicht, die nationalsozialistische Verbrechen auf die Konzentrationslager zu beschränken können glaubt. In regulären Gefängnissen, rechnet er vor, gab es bis 1943 stets mehr Häftlinge als in Konzentrationslagern. Die Gefängnisse seien für das nationalsozialistische Regime daher überaus wichtig gewesen.

Provisorischer Schein der Lager

Für die fehlende Auseinandersetzung mit den Gefängnissen und die bevorzugte Untersuchung der Konzentrationslager gibt es freilich Gründe. Schließlich hatte der nationalsozialistische Massenmord seinen zentralen Ort eindeutig in den Konzentrationslagern. Die Organisation der Lager entsprach zudem besonders klar der nationalsozialistischen Ideologie, die die «Beseitigung» von «Problemen» durch massive Gewalt und Vernichtung propagierte.

So hatte der bereits optisch provisorische Anschein der Lager auch etwas Symbolhaftes. Er entsprach der nationalsozialistischen Bereitschaft, Menschen möglichst rasch zu vergasen, zu erschlagen, zu erschießen oder «durch Arbeit» zu töten. Die jahrelange und systematische Unterbringung von Menschen in Haft hingegen widersprach dem nationalsozialistischen Grundimpuls.

Hitlers Vorbehalte

Insbesondere Hitler war kein Freund der Justiz und ihrer Gefängnisse. Er bevorzugte die Arbeit von Polizeikräften, denen er maximalen Handlungsspielraum gewährte. Eine seiner Angstvorstellungen war, Verbrecher könnten in Gefängnissen «konserviert» werden, um von dort aus die Gesellschaft zu überfluten.

Dennoch, betont nun Wachsmann, darf die Rolle der Gefängnisse nicht unterschätzt werden. Wie sehr im Nationalsozialismus die Gefängnisse genutzt wurden, zeigt sich an der Zahl der Häftlinge. Sie verdoppelte sich in Preußen schon im ersten Jahr der nationalsozialistischen Herrschaft.

Kriminalisierung durch die Justiz

Dies geschah, obwohl die Justiz zahlreiche Verbrechen deckte und vertuschte, nämlich die Verbrechen der Nationalsozialisten selbst. Unter den 122.000 Häftlingen, die Anfang 1937 in deutschen Gefängnissen saßen, schätzt Wachsmann, hätten etwa 50.000 noch zu Weimarer Zeiten nicht im Gefängnis gesessen.

Dass die nationalsozialistischen Gefängnisse wenig untersucht sind, hat jedoch auch damit zu tun, dass die Opfer der Justiz im NS-Reich nicht immer Opfer waren, die sich wissenschaftlich, politisch und medial gut vorführen lassen. Der Justizterror richtete sich zu einem erheblichen Teil allerdings gegen in jeder Hinsicht unschuldige Menschen, die durch Gesetze und Gerichte kurzerhand kriminalisiert wurden. Hierzu gehörten politische Oppositionelle, Ausländer, Juden, Homosexuelle oder Zeugen Jehovas.

Vernichtung der Außenseiter

In den Gefängnissen saßen aber auch Menschen, die selbst nach heutigen Kriterien Straftaten begangen hatten. Ihre Existenz ist für Wachsmanns Untersuchung offenkundig ein Problem, denn sie wirft die Frage auf, wo ein nach dem Verständnis der dreißiger und vierziger Jahre «normaler» Strafvollzug aufhörte und der Justizterror begann.

Nicht zuletzt mit Blick auf das Ausland vermag Wachsmann freilich zu zeigen, wie sehr die deutsche Justiz sich den Nationalsozialisten ergab und wie wenig «normal» ihre Vorgehensweise selbst unter Berücksichtigung der historischen Umstände war.

So wurden von der nationalsozialistischen Justiz insbesondere Menschen verfolgt, die relativ harmlose Verbrechen begingen, aber als soziale Außenseiter auffielen. Obdachlosen, Bettlern, Landstreichern oder Prostituierten drohte auch bei kleinen Vergehen lebenslange Inhaftierung und Vernichtung.

Aus der Zeitung informiert

Zu den wichtigen Aspekten von Wachsmanns Untersuchung gehört die Rekonstruktion der Motive der in das Wirken von Justiz- und speziell Gefängniswesen verwickelten Personen und Personengruppen.

Da ist zunächst Adolf Hitler, der in wenigen kurzen Passagen in den Blick rückt. Wachsmann verdeutlicht, wie der «Führer» unmittelbar auf die Justiz Einfluss nahm – was aber ungeregelten und launenhaften Impulsen folgte, beherrscht von zwanghaften Vorstellungen und Idiosynkrasien.

Der Autor beschreibt, wie Hitler sich über einzelne eher durchschnittliche Gerichtsverfahren aus der Zeitung informierte und wie er plötzlich bereit sein konnte, in diese Verfahren einzugreifen, um gewöhnlich schärfere Strafen und den Tod der Angeklagten zu fordern. Zugleich rief Hitler immer wieder zu Gewalt, Mord und Vernichtung auch in den Gefängnissen auf.

Justiz und Polizei

Der größere Teil von Wachsmanns Analyse fokussiert aber nicht auf Hitler selbst, sondern auf die Justiz, wie sie zumal durch ihre Spitzenbeamten repräsentiert wurde. Diese Beamten waren vor allem am Anfang der NS-Herrschaft eher Justizbeamte als Nationalsozialisten. Ihnen ging es darum, die Macht der Justiz zu erhalten. Sie sahen Hitlers Vorliebe für die Polizei mit Sorge und mühten sich bis 1945, in Hitlers Ansehen zu steigen, indem sie die Verfahrensweisen der Justiz seinen Vorstellungen möglichst anpassten.

Zu dieser Anpassung gehörte ironischerweise auch, dass die Justiz mit ihrer Polizei-«Konkurrenz» eng kooperierte. Gerade hierbei aber erwies sie sich mehr und mehr als Terrorinstrument. Denn die Justiz sorgte dafür, dass zahlreiche Häftlinge nach Verbüßung ihrer Strafe nicht frei kamen, sondern ermordet wurden.

«Wertvoll» oder «unverbesserlich»

Dies geschah dadurch, dass sie ihre Gefangenen an die Polizei und die Konzentrationslager weitergab. Nicht zuletzt auf lokaler Ebene suchten Gefängnisdirektoren und -aufseher den Kontakt zur Polizei. Sie wiesen sie darauf hin, wann ein Gefangener entlassen wurde, und baten sie, ihn in Polizeihaft zu nehmen.

Was Wachsmann schließlich zeigt ist, wie wichtig bestimmte Grundhaltungen waren, die unter dem Gefängnispersonal bereits in der Weimarer Zeit verbreitet waren. Sie konnten im Nationalsozialismus ausgelebt werden. Bemerkenswert war hier vor allem die strikte Unterscheidung zwischen «wertvollen» und «gemeinschaftsfähigen» Menschen einerseits und «unverbesserlichen» Verbrechern und «Gemeinschaftsfremden» andererseits.

Lebenslang heißt nicht sehr lang

Für das Gefängnispersonal ging es weniger darum, was jemand getan hatte, als darum, was er «als Mensch» galt. Viele Beamte waren überzeugt davon, «unverbesserliche» und «minderwertige» Menschen erkennen zu können, und sie waren bereit, die Eliminierung solcher Menschen zu dulden oder aktiv zu betreiben.

Wie dies konkret aussah, lässt sich an der ab 1933 möglichen Sicherungsverwahrung zeigen, die von Gerichten im Anschluss an die reguläre Strafe verhängt wurde. Sie konnte auch rückwirkend verordnet werden und bedeutete in den meisten Fällen die lebenslange Internierung, wobei «lebenslang» wegen der gezielt schlecht gehaltenen Lebensbedingungen in den Gefängnissen oft bedeutete: nicht sehr lang.

Letzte Station Sicherungsverwahrung

Von der Sicherungsverwahrung wurden nicht hauptsächlich Gewaltverbrecher erfasst. Ihr Ziel waren soziale Außenseiter und Kleinkriminelle. Ihre Macht aber erhielt sie durch die begeisterte Energie, mit der Richter und Strafvollzugsbeamte sie nutzten. Der Reichsjustizminister selbst hatte geschätzt, in ganz Deutschland gebe es etwa tausend Personen, die für die Sicherungsverwahrung infrage kämen. Allein bis 1939 verfügten die deutschen Richter die Sicherungsverwahrung jedoch knapp 10.000 mal.

Die Aufseher in den Gefängnissen aber, die Personen vorschlagen konnten, die «sicherungsverwahrt» werden sollten, wollten noch weiter gehen. Die Beamten des Zuchthauses Straubing schlugen 28 Prozent, die in Brandenburg-Görden ganze 37 Prozent ihrer Häftlinge für die Sicherungsverwahrung vor.

Das Verbrechen bleibt

Die Sehnsucht vieler Aufseher nach lebenslanger Wegschließung oder sogar Tötung von Häftlingen zeugt dabei nicht zuletzt vom Verlangen, «ein für allemal» Ordnung herzustellen. Wenn der Nationalsozialismus noch nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von vielen Deutschen verklärt wurde, so auch deshalb, weil es schien, das NS-Regime habe viele Probleme besonders effizient «gelöst». Tatsächlich hält sich dieser Mythos bis heute, obwohl die Geschichtswissenschaft schon vor Jahrzehnten gezeigt hat, wie sehr das «Dritte Reich» in vielen Bereichen durch Korruption, Willkür und endlose Kompetenzstreitigkeiten geprägt war.

Wie erfolgreich aber war der brutale Strafvollzug der Nationalsozialisten gemessen an seinen Zielen? Wachsmann macht klar, dass die politische Opposition grundlegend ausgeschaltet wurde. Hingegen gelang bis 1945 nicht, wovon bis heute geträumt wird: Durch harte Strafen, lebenslange Einschließung oder Tötung von Kriminellen das Verbrechen überhaupt zu beseitigen.

Abgesehen davon, dass der Nationalsozialismus zahllose Verbrechen gerade deckte und ermöglichte, trug seine Strategie der Wegschließung und Vernichtung hier weit weniger Früchte, als man denken sollte. In Deutschland existierte trotz der nationalsozialistischen Gefängnispraxis zwischen 1933 und 1945 die Kriminalität in all ihren Formen weiter.

Nikolaus Wachsmann: Gefangen unter Hitler. Justizterror und Strafvollzug im NS-Staat. Siedler-Verlag 2006. 624 S. 28,00 Euro.

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
 
Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.