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Verlag geht gegen "Hartz IV"-Musical vor

26. Jan 2006 12:19
Das Musical 'Hartz IV' am Dresdner Staatsschauspiel
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Mit einer einstweiligen Verfügung hat der Berliner Bloch Verlag erneut ein Verbot einer Inszenierung in Dresden erwirkt. Strittig sind diesmal die Rechte an Songs aus dem Musical «Hartz IV».

Der Berliner Verlag Felix Bloch Erben hat erneut eine einstweilige Verfügung gegen eine Inszenierung am Dresdner Staatsschauspiel erwirkt. Nach «Die Weber» im November 2004 ist nun das Stück «Hartz IV - Das Musical» betroffen.

Es gehe um Songs aus dem Stück «Hartz IV - Das Musical», bestätigte Theater-Sprecher Wilm Heinrich am Donnerstag entsprechende Presseberichte. Laut dem Theater kommt dies kurzfristig einem Aufführungsverbot gleich.

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Der Verlag hatte beim Landgericht Leipzig die Unterlassung aller weiteren Aufführungen des Stückes von Erik Gedeon in der derzeitigen Form beantragt. Bloch Erben als Inhaber der Aufführungsrechte an Musicals wie «Hair», «Cabaret» oder «Jesus Christ Superstar» beanstandet die unzulässige bühnenmäßige Aufführung von Teilen der genannten Werke.

Die betroffenen Lieder im «Hartz IV - Das Musical» werden aber nur musikalisch dargeboten, ohne die Handlung der Werke wiederzugeben, sagte Heinrich. Beim Singen werde nur das so genannte «kleine Recht» der musikalischen Darbietung in Anspruch genommen, dessen Wahrnehmung der Gema vorbehalten sei.

Das Theater behalte sich alle juristischen Mittel vor, sagte Intendant Holk Freytag. Die Bühne werde die Inszenierung notfalls bearbeiten. «Es geht um Hartz IV, und die Reflexion des Themas lassen wir uns nicht verbieten.»

Vor mehr als einem Jahr waren auf Betreiben des Verlages Hauptmanns «Die Weber» an dem Haus verboten worden. Grund waren Textpassagen, die ein «Chor der Arbeitslosen» zum Originaltext sprach. (nz)

 
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