Demographische Entwicklung:
Mehr Kinder für den Staat
In Verlautbarungen und Programmen zur Bundestagswahl sind Kinder ein Topthema. Alle Parteien versprechen, den Nachwuchs verstärkt zu fördern. Allgemein werden finanzielle Anreize, eine bessere Betreuung und Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Kind und Beruf in Aussicht gestellt.
Blass allerdings wirken die Parteiprogramme, wenn man sie mit den Kassandra-Rufen von Experten konfrontiert, die vor einem Kollaps der Sozialsysteme und einem Verlust innovativen Potentials warnen. Auch vertrauen die Parteien offenbar weiter auf punktuelle materielle Anreize, deren Effektivität indessen völlig unklar ist.
Radikale Kritiker fürchten, dass die Möglichkeiten staatlicher Steuerung grundlegend begrenzt seien. Ein Mangel an Kindern, mutmaßt etwa der notorisch pessimistische Sozialforscher Meinhard Miegel, sei «Ausdruck des Wesenskerns individualistischer Wohlfahrtsgesellschaften.» Sind Kinder eine Option unter vielen, sagt er, sind sie für viele Menschen unattraktiv. Zugleich lehren Soziologie und Geschichtswissenschaft, dass Zusammenhänge im Bereich der Demographie kompliziert und nur bedingt durchschaut sind.
Besonders die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts war durch eine radikale Fortpflanzungsideologie geprägt. Es herrschte eine merkantilistische Wirtschaftslehre, die in möglichst hohen Bevölkerungszahlen eine Garantie für den Wohlstand und die Macht des absolutistischen Staates sah. Die Erzeugung von Kindern galt hier als Untertanenpflicht.
Johann Heinrich Gottlob von Justi forderte analog zu «Stutereyen» und «Schäfereyen» die Einrichtung von «Menschereyen». Er meinte damit Beischlafanstalten, in denen Frauen, die älter als vierundzwanzig Jahre und ohne Heiratsaussichten waren, befruchtet werden sollten, um gegen Entgelt und Unterkunft unter Staatsaufsicht Kinder auszutragen. Andere Autoren verlangten die Verehelichung sämtlicher Mädchen im Alter von fünfzehn Jahren.
Die umfassende Fortpflanzungsideologie führte indes auch zu Resultaten, die auf den ersten Blick human wirken und heutigen Vorstellungen durchaus nahe kommen. So enthielt das «Allgemeine preußische Landrecht», die erste große Rechtsordnung Europas von 1794, ein liberales Scheidungsrecht. Es ging auf den Gedanken zurück, durch die Mobilität der Männer die Zahl der Kinder möglichst zu erhöhen.
Die Familie erschien zunehmend als nach außen abgeschottete Intimgemeinschaft, in deren Inneres staatliche Regulation nicht eingreifen sollte. Kinder, legt dies nahe, sind Privat-, nicht Staatssache, aber auch: Wer Eheleute erreicht, erreicht Kinder. Das deutsche Steuersystem fördert bis heute noch immer vor allem Ehen, nicht Kinder.
Gegenüber einer ausgeprägten Fortpflanzungsideologie trat im 19. Jahrhundert das Modell der Liebe und der wechselseitigen Unterstützung der Ehepartner stärker hervor. Die Familie, erklärte der Philosoph Georg Wilhelm Friedrich Hegel 1821, bestehe bereits in den Ehepartnern und werde durch Kinder lediglich bestätigt. Rund dreißig Jahre zuvor behauptete bereits Johann Gottlieb Fichte, die Ehe habe keinen Fortpflanzungszweck, sondern sei reine Liebe zwischen Mann und Frau.
Wie im preußischen Landrecht versuchte auch der Nationalsozialismus mit liberalen Scheidungsregeln die Fortpflanzung anzukurbeln. Vom neuen Ehe- und Scheidungsgesetz von 1938 profitierten vor allem Männer. Auch der Nationalsozialismus entwickelte Pläne zur Förderung von außerehelichen Zeugungs- und Geburtspraktiken. Die nationalsozialistischen Ideologen richteten Entbindungsheime ein, die Nachbarn als «Bordelle» verspotteten, und machten sich Gedanken um Programme zur künstlichen Befruchtung.
Das Problem der europäischen Demokratien und ihrer Sozialsysteme sehen manche Kritiker aber ohnehin nicht primär in einem Mangel an Kinderförderung. So plädiert der Leiter des Münchner ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, für eine Umkehrung der Perspektive. Das eigentliche Ziel staatlichen Handelns, schlägt er vor, sollte weniger in der Förderung von Geburten bestehen als in der Beendigung der oft indirekten Begünstigung von Kinderlosigkeit.

