Der Verlag wandte sich damit gegen das Verbot einer bereits veränderten Version von «Esra» durch das Oberlandesgericht (OLG) München im April 2004. Das Buch schildere intime Details aus der Privatsphäre von Billers Ex-Freundin. Zudem werde von deren Mutter ein äußerst negatives Charakterbild gezeichnet, so die Begründung des OLG.Axel Kortüm, der Anwalt der beiden Klägerinnen, hielt der Auffassung des Verlags entgegen, seine Mandantinnen seien an vielen Stellen des Buches eindeutig erkennbar. Gerda Müller, Vorsitzende des VI. Zivilsenats, sprach von einer «schwierigen Gratwanderung». Die Frage nach der Fiktionalität führe die Juristen an die Grenze ihres Fachs. Nach ihren Worten dürfte für diese Frage entscheidend sein, ob die reale Person innerhalb eines Kunstwerks «künstlerische Selbstständigkeit» erlangt habe. (nz)