Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Maxim Billers Roman «Esra» bleibt verboten

21. Jun 2005 16:41
Maxim Biller
Bild vergrößern
Maxim Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch ist es nicht gelungen, das Verbot von Billers Roman «Esra» rückgängig zu machen. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Oberlandgerichts München.

Der stark autobiografisch gefärbte Roman «Esra» des Schriftstellers Maxim Biller bleibt verboten. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Dienstag die Revision von Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch. Das BGH bestätigte damit ein Urteil des Oberlandgerichts (OLG) München, meldet die Nachrichtenagentur dpa. Die Richter befanden, der Roman greife in schwerwiegender Weise in das Persönlichkeitsrecht von Billers Ex-Freundin und deren Mutter ein. Die Frauen seien in den Romanfiguren Esra und Lale zumindest für ihren Bekanntenkreis erkennbar.

Mehr in der Netzeitung:
  • Über Billers "Esra":Die Tatsachen des Intimen
  • Der Kölner Verlag Kiepenheuer & Witsch hatte im Revisionsverfahren argumentiert, der Roman sei von der Kunstfreiheit gedeckt und verletze keinerlei Persönlichkeitsrechte. Das sagte Rechtsanwalt Achim Krämer in der Revisionsverhandlung am Dienstag in Karlsruhe. Literatur knüpfe immer an die Realität an, die im Roman verfremdet und verdichtet werde. «Dieser Roman enthält an keiner Stelle Schilderungen irgendwelcher Abartigkeiten», so Krämer. Es handele sich um die Verarbeitung einer Liebesgeschichte, wozu auch das Sexualleben gehöre.

    Intime Details

    Der Verlag wandte sich damit gegen das Verbot einer bereits veränderten Version von «Esra» durch das Oberlandesgericht (OLG) München im April 2004. Das Buch schildere intime Details aus der Privatsphäre von Billers Ex-Freundin. Zudem werde von deren Mutter ein äußerst negatives Charakterbild gezeichnet, so die Begründung des OLG.

    Axel Kortüm, der Anwalt der beiden Klägerinnen, hielt der Auffassung des Verlags entgegen, seine Mandantinnen seien an vielen Stellen des Buches eindeutig erkennbar. Gerda Müller, Vorsitzende des VI. Zivilsenats, sprach von einer «schwierigen Gratwanderung». Die Frage nach der Fiktionalität führe die Juristen an die Grenze ihres Fachs. Nach ihren Worten dürfte für diese Frage entscheidend sein, ob die reale Person innerhalb eines Kunstwerks «künstlerische Selbstständigkeit» erlangt habe. (nz)

     
    Drucken
    VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
     
    Zu weiteren Bildergalerien
    Zu weiteren Bildergalerien
    Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
     
    Live Top 5
    Aus anderen Ressorts
    Zur Autogazette

    Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
    NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
    Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
     
    Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
     
    IT & Security by Procado
     
    [ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
    Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.