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Zwangsarbeit: 

Zwangsarbeit und Wirtschaftswunder

06. Jan 2005 07:41
Werksausweis von Ehrich & Graetz der Arbeiterin Ruth Gumpel
Warum die ehemaligen Zwangsarbeiter nur einen Bruchteil der ihnen vorenthaltenen Löhne erhalten, zeigt Thomas Kuczynski in einem neuen Buch. Ihre Arbeit trug wesentlich zum späteren «Wirtschaftswunder» bei.

Von Ulrich Gutmair

Als Bundeskanzler Gerhard Schröder im September zur Eröffnung der Friedrich Christian Flick Collection sprach, war von vielerlei die Rede: Schröder sprach vom mäzenatischen Gedanken, von Verantwortung, und von Kriegsverbrechen der Familie Flick. Nichts werde totgeschwiegen, umgeschrieben oder geschönt: «Die hohe Aufmerksamkeit, die über die Kunst erreicht wird, ist im Gegenteil eine Garantie dafür, Geschichtsvergessenheit zu verhindern; denn sie ermöglicht es, intensiv über die Geschichte der Flick-Dynastie, über die engen Verflechtungen zwischen Nazi-Regime und Wirtschaft und über das Schicksal von Zwangsarbeitern zu diskutieren.»

Gut sechs Jahre zuvor hatte Schröder im Zusammenhang der Frage der Entschädigung der Zwangsarbeiter aber erst einmal intensive Diskussionen über die möglichst schnelle Schaffung von Rechtssicherheit gefordert. «Rechtssicherheit nicht etwa für die Entschädigung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern, sondern für die deutsche Wirtschaft, also für jene Unternehmen, die sie ausgeraubt und ausgebeutet hatten.» So kommentiert Schröders Forderung vom Herbst 1998 der Wirtschaftswissenschaftler Thomas Kuczynski in seinem eben erschienen Buch «Brosamen vom Herrentisch».

Hitler rechnet

Kuczynski hat im November 1999 ein Gutachten für die Rechtsanwälte Michael Witti und Ed Fagan verfasst, das sich mit der Frage beschäftigte, was deutsche Unternehmen den ehemaligen Zwangsarbeitern an vorenthaltenen Löhnen schulden. In «Brosamen vom Herrentisch» rekapituliert Kuczynski noch einmal die wichtigsten Berechnungen und Ergebnisse. Darüber hinaus erhellt er detailliert die Umstände, die dazu führten, dass sich Vertreter der Zwangsarbeiter und die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft auf einen Betrag einigten, der weit unter den von Kuczynski geschätzten Ansprüchen der Geschädigten liegt.

Ab 1942 mussten Ostarbeiter dieses Emblem tragen
Bei der Berechnung der Gewinne, die die Unternehmen durch vorenthaltenen Lohn machten, handelt es sich um eine Frage, die bereits Hitler umtrieb, wie Kuczynski anmerkt. Hitler forderte nämlich bei einem seiner Tischgespräche, «man müsse nur einmal errechnen, wieviel dadurch gewonnen würde, dass der ausländische Arbeiter statt RM 2000 wie der Inlandsarbeiter nur RM 1000 jährlich verdiene.»

Kuczynski nimmt Hitler beim Wort und rechnet nach: «Wenn die Lohnkosten für ein Arbeitsjahr von zweitausend auf tausend Mark sinken, so werden – grob geschätzt – tausend Mark pro Arbeitsjahr gewonnen. Wenn dann noch bekannt ist, dass insgesamt über zwanzig Millionen Zwangsarbeitsjahre abgeleistet worden sind, kann angenommen werden, dass über zwanzig Milliarden Mark gewonnen wurden. Das wirklich Erschütternde an dieser Trivialrechnung ist zweierlei: Sie ist im Prinzip richtig, und sie ist im Grunde nie gemacht worden.»

Knapp 1000 Reichsmark im Jahr

Tatsächlich kam Kuczynski bei seinen eigenen, und keineswegs trivialen Berechnungen zum Schluss, dass der durchschnittlich geraubte Lohn (inklusive Steuern und Abgaben, die dem Staat zugute kamen) bei 957,70 Reichsmark je Arbeitsjahr lag. Kuczynski hat bei seinen Berechnungen die Einkommensunterschiede zwischen Arbeitern und Landarbeitern im Blick; er berücksichtigt die Differenzen zwischen realem Bruttolohn der regulären Arbeiter und dem deutlich darunter liegenden Tariflohn, der als offizielle Richtmarke galt; er befasst sich schließlich auch mit den unterschiedlichen durch Krankheit und Erschöpfung bedingten Fehlzeiten und nimmt sie in seine Berechnung auf.

Kuczynski unterscheidet dabei exakt zwischen den realen Lohnunterschieden zwischen den einzelnen Zwangsarbeitergruppen, also etwa Kriegsgefangenen, zivilen Zwangsarbeitern und KZ-Insassen. Während sowjetische Kriegsgefangene eher bescheidene Löhne in Höhe eines Taschengelds erhielten, wurden zivile Zwangsarbeiter aus den besetzten Gebieten im Westen einfach nur schlecht bezahlt. Die Sklavenarbeiter in den Konzentrationslagern hingegen konnten froh sein, wenn sie überlebten. Eben diesen Umstand wollten manche Vertreter der Wirtschaft nach dem Krieg zynischerweise gar noch zu ihren Gunsten auslegen: Zwangsarbeit habe immerhin eine Überlebensgarantie für KZ-Insassen bedeutet.

Kein Rechtsanspruch

Dass den Zwangsarbeitern zumindest der ihnen vorenthaltene Lohn zustehe, forderte bereits Hans Frankenthal, der Zwangsarbeit für die Errichtung des Buna-Werkes der IG-Farben in Auschwitz leisten musste und überlebte. Diese Auffassung lag auch Kuczynskis Gutachten zugrunde: Bei den noch lebenden Zwangsarbeitern handelt es sich um Gläubiger all jener Unternehmen, die Lohnzahlungen schuldig geblieben sind.

Deckblatt des Arbeitsbuchs für Ausländer
Nichtsdestotrotz formulierte die Präambel der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft Erinnerung, Verantwortung und Zukunft eine Auffassung, die diesen recht simplen Tatbestand ignorierte: «Rechtsansprüche gegen deutsche Unternehmen im Hinblick auf Zwangsarbeit oder Schäden wegen der Verfolgung während der NS-Zeit bestehen nicht.» Es gebe zwar keinen Rechtsanspruch auf die Ausbezahlung noch ausstehender Löhne, eine «moralische Verantwortung» wolle man aber übernehmen.

Auch das vom Bundestag verabschiedete Stiftungsgesetz zielte auf eine zu erlangende «Rechtssicherheit deutscher Unternehmen und der Bundesrepublik Deutschland insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika». Gleichzeitig formulierte das Gesetz recht deutlich die Idee, dass Zwangsarbeiter erst gar nicht versuchen sollten, über den Klageweg ihre Löhne zu bekommen, sondern lieber einen Antrag an die Stiftung stellen sollten.

Geringe Belastung für die Wirtschaft

Mit dem Stiftungsgesetz ist es nun also nicht mehr möglich, als Einzelner auf Lohnzahlung gegen ein Unternehmen zu klagen, wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag bestätigt hat. Dort hatten vier ehemalige Zwangsarbeiter in Auschwitz, die für die IG Farben arbeiten mussten, und von denen einer in der Zwischenzeit verstarb, eine Verfassungsbeschwerde vorgebracht, weil sie vorher erfolglos vor den Zivilgerichten auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Wertersatz für die erbrachte Arbeit geklagt hatten. «Durch das Stiftungsgesetz werden etwaige Ansprüche gegen deutsche Unternehmen in solche gegen die Stiftung umgeformt», so das Bundesverfassungsgericht.

Demnach ist die bis in die Neunzigerjahre verschleppte Frage der Entschädigung der Zwangsarbeiter – die auch dann erst aufgrund drohender Sammelklagen in den USA ernsthaft angegangen wurde – nun dadurch gelöst, dass die Stiftung einen Geldbetrag an ehemalige Zwangsarbeiter verteilt, der ungefähr ein Zwanzigstel dessen beträgt, was Kuczynskis Berechnungen über den Umfang des Lohnraubs ergeben haben.

Ohne die schnelle Regelung durch das Stiftungsgesetz, so das Bundesverfassungsgericht, hätte aber nur ein Bruchteil der etwa 1,7 Millionen noch lebenden ehemaligen Zwangsarbeiter seine Interessen durchsetzen können: «Mögliche Nachteile für den Einzelnen müssen gegen die insgesamt erzielten Vorteile abgewogen werden.» Immerhin stellte das Gericht auch fest, dass die durch «die Stiftung bewirkte Belastung der deutschen Wirtschaft gemessen an dem den Zwangsarbeitern zugefügten Unrecht und an den den Unternehmen zugeflossenen Vorteilen gering» sei.

Deutsche Unternehmer machen das Geschäft

Schon vor der Errichtung der Zwangsarbeiterstiftung hatten ehemalige Zwangsarbeiter praktisch keine Chance, sich vor Gericht gegen ihre ehemaligen «Arbeitgeber» durchzusetzen. Dabei hatte der Nürnberger Prozess Klarheit zumindest über die Tatbestände verschafft: Dort wurden ehemalige Zwangsarbeiter als Opfer eines Kriegsverbrechens, die verantwortlichen Manager als Kriegsverbrecher definiert. Mittels Zwangsarbeit erwirtschaftete Gewinne müssen demnach im Sinne des Strafgesetzbuchs als Hehlergewinne qualifiziert werden, so Kuczynski.

Propagandaplakat aus der Ukraine
Deutsche Gerichte schmetterten seither dennoch – bis auf eine Aufnahme – jeden Versuch von Klägern gegen deutsche Unternehmen ab. Lediglich jene Unternehmen, die in den USA tätig waren, ließen sich nach 1945 hin und wieder davon beeindrucken, dass jüdische Organisationen in den USA auf offenere Ohren für die Belange der Zwangsarbeiter stießen. So konnte etwa die Jewish Claims Conference einige Vergleiche erwirken. Kuczynski kritisiert die jüdischen Verbände zwar dafür, dass bei diesen Verhandlungen andere Opfergruppen oft außen vor blieben. Er macht jedoch auch deutlich, dass dies in erster Linie der Strategie der betroffenen Unternehmen zu verdanken war, die gern den Ausschluss anderer Gruppen aus dem Kreis der Berechtigten betrieben, um Geld zu sparen.

Die von einzelnen Unternehmen nach dem Krieg ausbezahlten Summen machen ohnehin recht deutlich, wer – entgegen immer wieder in der Presse formulierter Anwürfe – bei all diesen Vergleichen die wahren Profiteure waren: «Der Claims Conference gelang es also, aus deutschen Firmen gewisse Entschädigungssummen herauszuholen, aber deren Reingewinn war bedeutend höher als die ihnen entstandenen 'Unkosten'. Das Geschäft machten nicht 'die' – angeblich so geldgierigen und geschäftstüchtigen – Juden, sondern die 'guten' deutsch-arischen Unternehmer.»

Hoch profitable Investitionen

Die aus Zwangsarbeit abgeschöpften Gewinne hatten Investitionen ermöglicht, die in der jungen Bundesrepublik erst ihre Wirkung entfalteten. Denn der Krieg führte nicht nur zu einer Modernisierung der deutschen Industrie. Die tatsächlichen Investitionen in neue Maschinen waren weitaus weniger Zerstörungen ausgesetzt, als gemeinhin angenommen: Die Anlagevermögen der Industrie waren am Ende des Kriegs höher als zuvor, das Kapitalvermögen der Leichtindustrie konnte auf dem Stand von 1939 gehalten werden.

In der Schwerindustrie stieg das Ausrüstungsvermögen auf dem Gebiet der alten Bundesrepublik im Krieg um gut zwanzig Prozent. Hinter diesen Investitionen aber stand eine Arbeitsleistung, die mit Fortschreiten des Kriegs zunehmend von ausländischen Zwangsarbeitern erbracht wurde. Kuczynski rechnet vor, dass der Betrag, der durch Lohnraub gewonnen wurde, ungefähr 40 Prozent der während des Krieges im gesamten Deutschen Reich getätigten Bruttoinvestitionen entsprach. Das bedeute, dass «mithin die ehemaligen Zwangsarbeitskräfte einen ganz wesentlichen Teil der materiellen Basis dessen schufen, was später als 'Wirtschaftswunder' in die Geschichte einging. Der Lohnraub fiel nicht der Währungsreform zum Opfer, denn er war zuvor hoch profitabel angelegt worden», so Kuczynski.

Aus diesem Grund stellt der Umgang mit der Frage der Entschädigung der Zwangsarbeiter ein Problem dar, das weit über die «engen Verflechtungen zwischen Nazi-Regime und Wirtschaft» hinausgeht, die Gerhard Schröder gerne diskutiert wüsste. Denn Kuczynskis lesenswertes Buch zeigt im Detail noch einmal auf, wie Hitlers Rechnung auch mit Hilfe deutscher Gerichte erst nach dem Krieg so recht aufging.

Thomas Kuczynski: Brosamen vom Herrentisch. Hintergründe der Entschädigungszahlungen an die im Zweiten Weltkrieg nach Deutschland verschleppten Zwangsarbeitskräfte, Verbrecher Verlag Berlin, 2004. 188 Seiten, 13,- Euro.

 
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