Enteignete Kunst:
Eigentümer gesucht
23. Jun 2004 21:00, ergänzt 24. Jun 2004 12:01
 | Seit 1945 verschwunden: Georg Heyducks 'Lolo' von 1929 | Foto: lostart.de |
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Der amerikanische Anwalt Ed Fagan will Klage gegen die Bundesregierung einreichen: Sie betreibe die Suche nach den rechtmäßigen Eigentümern enteigneter Kunst nur halbherzig.
Von Ulrich GutmairAls das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten vor kurzem entschied, dass die ehemalige österreichische Staatsbürgerin Maria Altmann vor einem amerikanischen Gericht gegen die Republik Österreich auf Rückgabe enteigneter Kunst klagen darf, waren nicht nur die österreichischen Behörden alarmiert. Die staatliche französische Bahngesellschaft hatte sich bereits vorab als Rechtsfreund dem Widerspruch der österreichischen Regierung gegen die Klageerhebung angeschlossen, da sie befürchtete, das Urteil stütze Klagen wegen Judentransporten während der Zeit der Nazibesatzung. Die amerikanische Regierung unterstützte die Position Österreichs aus Angst vor diplomatischen Verwicklungen.
Dass diese Befürchtungen berechtigt waren, wurde am Mittwoch offenkundig: Der amerikanische Anwalt Ed Fagan teilte laut Nachrichtenagentur AP mit, er habe vor einem amerikanischen Gericht Klage gegen die Bundesregierung erhoben. Diese habe sich nicht ausreichend um die Identifizierung der rechtmäßigen Eigentümer von Kunstwerken bemüht, die die Nazis einst geraubt oder enteignet hatten und die sich nun in der Obhut des Bundesfinanzministeriums befänden. Fagan beziffert den Schaden auf 18 Milliarden Dollar.
Ungeschoren davon gekommen
Die Klage wurde angeblich schon am Dienstag beim Bezirksgericht des Southern District of New York eingereicht und nenne unter anderem Finanzminister Hans Eichel als Beklagten. Fagans Vorwurf lautet, das Ministerium lagere mehr als 2.000 Kunstwerke, deren Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden konnten. Tatsächlich sind einige bedeutende Werke, um die es hier geht, der Öffentlichkeit in verschiedenen Museen zugänglich, wie das Finanzministerium erklärt. Laut AP sagte Fagan, die Regierung sei in dieser Sache bisher «ungeschoren davon gekommen», weil sie eine Republik vertrete und daher wohl geglaubt habe, sie sei immun. Dieser durchaus populistisch zu nennenden Einschätzung Fagans entgegnete ein Sprecher des Finanzministeriums, Stefan Giffeler, am Mittwoch, dass die Bundesrepublik sehr wohl alles daran setze, die Eigentümer der Kunstwerke so schnell wie möglich zu finden. Insgesamt seien seit Kriegsende bereits ungefähr eine Million Kunstwerke zurück gegeben worden. Den Versicherungswert der noch im Besitz des Ministeriums befindlichen Werke beziffert das Ministerium mit 60 Millionen Euro. Über die Zahl der Werke wollte das Ministerium keine Auskünfte erteilen, in deutschen Medien kursierte vor einigen Jahren jedoch eine Zahl von ungefähr 2.200 Werken.
Auch andere Staaten im Visier
Die Regierung hat bereits im vergangenen Juli eine Kommission eingesetzt, die in Streitfällen vermitteln soll. Bereits im April 2000 wurde eine Datenbank eingerichtet, die es Museen und anderen Institutionen ermöglichen soll, enteignete Kunstwerke in ihrem Besitz zu annoncieren, während die rechtmäßigen Eigentümer verschollener, enteigneter oder geraubter Kunst dort Suchanzeigen publizieren können. Die Datenbank wird nicht nur von deutschen Museen, sondern von Institutionen aus ganz Europa genutzt. Ungefähr zur selben Zeit begannen mehrere deutsche Museen damit, eigene Stellen zu schaffen, um die Provenienzen der eigenen Bestände aufzuklären, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich um Raubgut oder enteignete Kunst handeln könnte.
Wenn die Eigentümer nicht gefunden werden könnten, so Fagan aber, müssten die Werke eben versteigert, und die Erlöse an jüdische Organisationen weitergegeben werden. Er vertritt die Association of Holocaust Victims for Restitution of Artworks and Masterpieces. Auch wenn es für die Kläger womöglich schwierig werden könnte nachzuweisen, dass alle betroffenen Werke einst Gegenstand von Enteignung oder Raub durch nationalsozialistische Organisationen, und ihre Eigentümer jüdische Bürger gewesen sind, so verweist die Klage doch auf den kaum zu leugnenden Umstand, dass sich weltweit noch große Mengen von den Nazis enteigneter und anderweitig gestohlener Kunst in Museen und Sammlungen befinden.
Der Führer befiehlt «Durchforstung»
Anwalt Fagan kündigte konsequenterweise an, er werde weitere Klagen gegen die USA, Frankreich, Ungarn und Österreich einreichen. Diese Liste dürfte die Zahl der Länder, in denen sich staatliche Museen während der Nazizeit oder nach dem Krieg mit juristischen Tricks oder auf illegale Weise enteignete oder gestohlene Kunst angeeignet haben, noch weit unterschreiten.In Paris etwa plünderten vor allem die Angehörigen des «Einsatzstabs Reichsleiter Rosenberg» (ERR) im großen Stil aus den Beständen vor allem jüdischer Sammler. Grundlage dieser Politik war ein Führererlass vom 1. März 1942. Juden und Freimaurer, erklärte Hitler dort, seien die «Urheber des jetzigen gegen das Reich gerichteten Kriegs». Reichleiter Rosenberg oblag nun die Aufgabe, das «Durchforsten» von Archiven, Bibliotheken, Logen und «sonstigen kulturellen Einrichtungen» zu organisieren. Als Ziel der Aktion nennt der Erlass, das beschlagnahmte Material solle später Forschungsarbeiten der «Hohen Schule» dienen.
Eine Million Kubikmeter
Kunst, die dem Geschmack der Nazi-Größen und völkischen Kunstexperten entsprach, wurde in Folge nach Deutschland gebracht, während als «entartet» geltende Werke der Moderne gewinnbringend auf dem Kunstmarkt verkauft wurden. Laut der Aufzeichnungen des ERR durchsuchten seine Kommandos zwischen 1940 und 1944 insgesamt 71.619 Wohnungen französischer Juden. Die Menge der dort «beschlagnahmten» Kunst- und sonstigen Wertgegenstände wird vom Einsatzstab auf eine Million Kubikmeter beziffert. Zum Abtransport benötigte man 29.436 Waggons der Bahn. Nutznießer der gestohlenen Kunstwerke waren aber nicht nur Nazibonzen und deutsche Museen. Auch der Louvre durfte Tausende von Kunstwerken seinen Sammlungen einverleiben. Nach dem Krieg wurde das Diesbesgut nur zum Teil zurückgegeben. Erst 1999 räumte man in Frankreich außerdem ein, dass auch in diversen Ministerien geraubte Bilder aus jüdischen Sammlungen hängen.Aber auch in den USA profitierte man von der Raubaktion der deutschen Besatzer: Über die Schweiz wurden große Mengen an gestohlener Kunst nach Übersee gebracht. 1998 setzte die amerikanische Regierung daher einen Ausschuss ein, der in amerikanischen Museen nach Raubkunst suchen soll. Es dürften sich dort nicht nur von den Nazis geraubte Kunstwerke, die europäischen Juden oder ihren Erben gehören, befinden, sondern auch solche aus deutschem Auslandsbesitz. Im Dezember desselben Jahrs einigte sich eine Gruppe von Staaten, darunter auch Deutschland, auf die «Principles of Nazi-Confiscated Art». Sie verpflichten die einzelnen Regierungen, «alles Nötige zu tun», um die Identifizierung von Kunstwerken zu ermöglichen, die «von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden».