Der Fall Hohmann:
Schuld um Schuld: Hohmann als Menetekel
04.11.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Anfang der Neunzigerjahre schrieb ein Journalist diesen Satz in ein sonst an erschütternden Szenen nicht armes Stück über die Zerstörung Dresdens: «Die Bombardierung Dresdens war das größte Verbrechen in der Zeit des Zweiten Weltkriegs.» Der Kollege, er war von einer Vertriebenen-Postille in die Redaktion einer Tageszeitung gewechselt, verteidigte dies im Brustton der Überzeugung als etwas, was man sagen dürfen müsse. Die Blattlinie obsiegte, der Satz wurde gestrichen.
Unumstritten blieb die Aussage, dass es sich bei der Bombardierung um ein Verbrechen gehandelt habe. Doch war dies ein Verbrechen, das sich angesichts anderer Verbrechen in der Zeit des Zweiten Weltkriegs der relativierenden Wertung vernünftigerweise entzog. Denn der strategisch sinnlose, nur als Vergeltung nachvollziehbare totale Bombenkrieg gegen die deutsche Zivilbevölkerung mag an sich verwerflich sein betrachtet man ihn im Lichte der Umstände, kann man ihn jedoch als Symptom einer Verrohung ansehen, die ursprünglich von Deutschland ausging. Ohne die deutsche Barbarei hätte es den ganzen Krieg nicht gegeben.
Die Debatte über diesen Perspektivenkonflikt begann außerhalb von Zirkeln, die vom breiten intellektuellen Mainstream in Deutschland bis dahin einhellig als revisionistisch eingestuft wurden, vor zwei Jahrzehnten mit dem Historikerstreit. Ernst Nolte hatte Stalins Sowjetunion als Muster an Menschenverachtung und organisierter Schinderei für die Nazis ausgemacht. Auch Konzentrationslager, war im Zuge der Debatte zu hören, hatte es schon im Burenkrieg gegeben, eingerichtet von den Briten. Dass es gegen solche Vergleiche allerhand systematische und auf harten Fakten beruhende Einwände gab, die für die Singularität des industriell betriebenen Genozids der Deutschen an den Juden sprechen, war in der Debatte nicht das Entscheidende. Entscheidend war, dass die einen meinten, Nolte gegen «Sprech- und Diskursverbote» der anderen verteidigen zu müssen.
Solche Fragen sind aber vollkommen unangebracht, weil sie nur falsche Antworten haben können. Problematisch ist es nicht, über historische Fakten nachzudenken und sie in Beziehung zueinander zu setzen, problematisch sind Schlüsse von vermeintlicher Eindeutigkeit, die daraus gezogen werden. Sie laufen in Deutschland gern tendenziell auf eine Entsorgung der Schuld hinaus. Das gilt gelegentlich selbst da, wo Täter und Opfer klar benannt werden. Degussa etwa aus dem Kreis der Firmen auszuschließen, die am Bau des Holocaust-Mahnmals beteiligt sind, mag formal das Ergebnis von Instinkt- oder Ahnungslosigkeit aus der Welt bringen, es schafft aber kein unschuldiges Mahnmal. Es entsteht genau da, wo das Dritte Reich sein Machtzentrum hatte, einen Steinwurf weit von dem Bunkerkomplex, in dem sich Hitler zuletzt verkroch.
Die «Frankfurter Rundschau» weist unter Berufung auf Kritiker darauf hin, dass Hohmann in seinem Irrwitz nicht etwa exotische Positionen vertritt, sondern Linien ins Extreme fortgesetzt hat, die seit längerem in seiner Partei verfolgt würden. Am 5. Juni 2003 brachte er einen Antrag der Unionsfraktion zur Entschädigung deutscher Zivilisten, die im Krieg und danach zur Zwangsarbeit in die Sowjetunion verschleppt wurden, in den Bundestag ein. Dies sei «vergleichbar mit der für die NS-Zwangsarbeiter geschaffenen Regelung» zu organisieren, denn: «Auch viele Deutsche wurden während des Zweiten Weltkriegs und unmittelbar danach Opfer von Gewalt und Willkür.» Die Union, sagte Hohmann tatsächlich, habe die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern nur mitgetragen, weil sie gehofft habe, dass auch für deutsche Zwangsarbeiter nun «Konkretes» getan werde. Die SPD-Abgeordnete Cornelie Sonntag wirft der Union daher in der «FR» eine «Verrechnungsmentalität» vor, «bei der es vordergründig um Geld geht, mental aber um die Frage der Umkehr der Schuld».
Aus Hohmanns Worten spricht für Wilke vor allem der Unmut darüber, dass die Kollektivschuld in der deutschen Öffentlichkeit unausgesprochen Hintergrund historischer Debatten ist. Tatsächlich haben die um 1945 geborenen Kinder der Vertriebenen heute zu Recht das Bedürfnis, ihre Verluste endlich öffentlich betrauern zu können, ohne nach Art des Kalten Krieges politisch verdächtigt zu werden. Und es spricht an sich auch nichts dagegen, deutsche Zwangsarbeiter zu entschädigen. Mit ewigen Relativierungen im Stil konservativer Kreise, die jüngst unter Hinweis auf die angebliche Vielzahl an Holocaust-Mahnmalen um finanzielle Unterstützung für nur eines für die Vertriebenen warben, ist dies aber nicht zu erreichen. Damit werden Ursachen und Wirkungen zur Unkenntlichkeit vermengt und bilanziert, wo individuelles Martyrium und kollektive Verantwortung, individuelle Täterschaft und Opfertum aus vielerlei Gründen, auch politischen, jeweils für sich bewertet werden müssen.
Nicht nur die CDU, wie der Fall des Generals Günzel zeigt, der Hohmanns «Mut» bejubelt hat und sich wahrscheinlich, folgt man seiner verqueren Argumentation in Sachen Hohmann, nun selbst als Opfer irgendwelcher Gesinnungswächter sieht. Das wäre eine weitere Relativierung der Fakten.
Die Versöhnung kann nur dann fortschreiten, wenn Schuld nicht Schuld aufwiegt, und Entschädigung für die einen nicht nur dann als gerecht gilt, wenn auch die anderen etwas bekommen. Martin Hohmann gehört aber nicht der Mund verboten er ist die Freiheit nicht wert , ihn nur aus dem Innenausschuss zurück zu ziehen, ist als Sanktion jedoch unzureichend. Die Redefreiheit, wenn sie zum Ziel der Herstellung moralischer und historischer Indifferenz missbraucht wird, gebiert Dämonen, die bekämpft werden müssen. Und Hohmanns Position bleibt hervorgehoben, so lange ihn sein Mandat schmückt, das ihm ein nationales Forum gibt. Wenigstens sollte man ihm und den Seinen die Bequemlichkeit des Nicht-mehr-drüber-Redens nicht gönnen.

