28.11.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Er war stattdessen bei der Bambiverleihung: Heesters
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Heesters erschien zwar nicht, sein Anwalt bekam jedoch gesagt: «Sie hätt ick ja hier nicht erwartet!» Dafür, dass es bei dem Prozess nur um Worte geht, hatte er einen respektablen Unterhaltungswert, findet Birgit Walter .
Für den eiligen Leser so viel vorweg: Der Gerichtsprozess, in dem der Sänger Johannes Heesters (104) dem Kabaretthistoriker Volker Kühn (75) die Behauptung verbieten lassen will, Heesters habe 1941 im KZ Dachau vor Aufsehern gesungen, wird erst am 16. Dezember entschieden.
Auch dann befindet das Gericht keineswegs darüber, ob Heesters zum Zwecke der Besichtigung oder der Unterhaltung das KZ besucht hat, sondern nur, ob Kühn den Auftritt weiter behaupten darf. Hier wird also nicht die historische Wahrheit ermittelt, denn die Dinge sind unbeweisbar, sondern es werden lediglich die Indizien bewertet. Dafür, dass es nur um Worte geht, hatte der Prozess einen respektablen Unterhaltungswert.
«Sie hätt ick ja hier nich erwartet»Das fing schon damit an, dass die Gerichtssekretärin beim Anblick der einen Partei erstaunt aufblickte und kauend sagte: «Na, Sie hätt ick ja hier nich erwartet.» Nun war nicht etwa der 104-Jährige erschienen - er bekam gestern Abend wieder einen Bambi für sein Lebenswerk - aber für die Pressekammer des Landgerichts Berlin ist offenbar auch der Auftritt des Anwalts Peter Raue, der hier den Beklagten Kühn vertritt, ein Ereignis.
Nun waren sich zwar beide Parteien über die Unbeweisbarkeit ihrer Behauptungen im Klaren, aber Heesters Anwalt Gunter Fette gab vor Gericht doch mehrfach den rechtschaffen Empörten: «Sie treten die Wahrheit mit Füßen!», «Sie sind ja nicht bei Trost!»
Immer bestrittenDie Fakten des Streits sind bekannt (BLZ v. 3. 11. 2008). Der Dachau-Überlebende Victor Matejka hat dem Historiker Volker Kühn 1991 in die Kamera erzählt, er habe für Heesters den Vorhang gezogen, als dieser vor Wachmannschaften in Dachau aufgetreten sei. Den Auftritt, nicht den Besuch zusammen mit dem Ensemble des Gärtnerplatztheaters in Dachau, hat Heesters immer bestritten. Aber erst jetzt, da Matejka lange tot ist, geht er gegen den Verbreiter dieser Nachricht vor.
Das Angebot von Volker Kühn im Vorfeld, die Sache als abgeschlossen zu betrachten und seine Erkenntnis nicht weiter zu verbreiten, einfach aus Respekt vor der Heesterschen Lebensleistung, hat der Gegenseite aber nicht genügt. Sie reichte Klage auf Unterlassung und Widerruf ein und behauptete jetzt, Kühn habe eine Pressekampagne initiiert. Doch die Nachricht über den Prozess hatte das Gericht herausgegeben. Raue: «Und einen Widerruf gab es nicht von Galilei, und wird es von Kühn nicht geben. Seine Aussagen beruhen auf wissenschaftlichen Forschungen.»
Wesentliches Indiz von Kühn ist ein Eintrag des KZ-Kommandanten in ein Fotoalbum, mit dem dieser sich bei den Künstlern bedankt, die durch «einen heiteren und frohen Nachmittag erfreuten.» Es gibt Fotos von Heesters in Hut und Mantel, vom Ensemble auch in Kostümen. Raue: «War Heesters während des Auftritts so lange auf dem Klo?» Außerdem benennt die Forschung laut Kühn keinen einzigen Fall, in dem Künstler ohne Auftritt in ein KZ geführt worden wären.
Die Gegenseite argumentiert, es gebe keine Beweise für den Auftritt; der Überlebende Matejka sei unglaubwürdig. Er habe von Dunkelheit auf seinem, Matejkas, Weg zum Theater gesprochen, wo es doch ein Mai-Nachmittag gewesen sei. Kühn erwidert, die Häftlinge seien in morgendlicher Dunkelheit dorthin geführt worden, wo für den Tag ihr Arbeitsplatz gewesen sei. Außerdem gibt es einen Brief, in dem ein Heesters-Biograf erklärt, Matejka habe ihm gegenüber nichts von einem Auftritt Heesters erzählt. Aber was beweist denn das? Das müssen nun die Richter entscheiden.
Mit freundlicher Genehmigung übernommen aus der «Berliner Zeitung».