Unesco ehrt Berliner Moderne: 

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Die Hufeisensiedlung in Berlin-Neukölln (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Die Hufeisensiedlung in Berlin-Neukölln
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die Unesco hat sechs bedeutende Berliner Bauten aus dem ersten Drittel des 20. Jahrhunderts zum Weltkulturerbe erklärt. Die Wohnsiedlungen der klassischen Moderne nahmen großen Einfluss auf den Städtebau.

Die Siedlungen der Berliner Moderne sind am Montag in die Liste des Welterbes aufgenommen worden. Die sechs denkmalgeschützten Siedlungen repräsentierten einen neuen Typus des sozialen Wohnungsbaus aus der Zeit der klassischen Moderne, erklärte das Welterbekomitee der UN-Kulturorganisation Unesco auf seiner Tagung im kanadischen Québec zur Begründung. Sie hätten beträchtlichen Einfluss auf die Entwicklung von Architektur und Städtebau ausgeübt. Deutschland ist jetzt mit 33 Stätten in der Welterbe-Liste vertreten.

Vorbilder für das ganze Jahrhundert
Bei den repräsentativen Berliner Wohnhaussiedlungen handelt es sich um die Gartenstadt Falkenberg, die Siedlung Schillerpark, die Großsiedlung Britz (Hufeisensiedlung), die Wohnstadt Carl Legien, die Weiße Stadt und die Großsiedlung Siemensstadt. Ihre Architekten waren unter anderem Bruno Taut, Hans Scharoun und Walter Gropius. Die Ensembles hoben sich mit ihrem auf Licht und Sonne achtenden Konzept stark von den zeitgenössischen Mietskasernen ab. Sie entstanden in den Jahren 1913 bis 1934 und lieferten den Angaben nach «international diskutierte und adaptierte Vorbilder für das ganze 20. Jahrhundert». Als Antwort auf die Wohnungsfrage der Kaiserzeit waren die Wohnungen demnach rationell geschnitten, modern ausgestattet und bezahlbar.

Die Siedlungen markierten einen historischen Wendepunkt im Städtebau, wie er nur unter den einmaligen politischen und gesellschaftlichen Bedingungen der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg möglich gewesen sei, erklärte die Unesco. «Als Gegenmodell zur privatwirtschaftlichen Bauspekulation mit ihren Mietskasernen sollten sie eine neue Architektur für eine neue Stadt in einer neuen Gesellschaft verwirklichen.» Die deutsche Delegierte in Québec, Birgitta Ringbeck, sagte, die Entscheidung sei problemlos und einvernehmlich gefallen. Die Siedlungen füllten eine Lücke auf der Welterbe-Liste.
Gebaute Utopie eines gesünderen Lebens
Ästhetische Vorstellungen der Avantgarde aus Kunst und Architektur hätten sich dabei mit den sozialen Ideen der politischen Linken verbunden zu einer «gebauten Utopie». Die Wohnanlagen hätten sich stark von den zeitgenössischen Mietskasernen abgehoben «und ermöglichten einen gesünderen, höheren Lebensstandard auch für die ärmeren Bevölkerungsschichten».

Der Berliner Senat reagierte «hocherfreut» auf die Unesco-Entscheidung. Sie zeige, dass Berlin viel mehr zu bieten habe als die bekannten Sehenswürdigkeiten, sagte Senatssprecher Richard Meng. Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) sagte, nie zuvor seien normale Wohnsiedlungen als Welterbe vorgeschlagen worden. «Wenn statt barocker Schlösser oder gotischer Dome das eigene Umfeld derartig geadelt werden soll, verleiht das natürlich der fernen Entscheidung fremder Denkmalexperten eine sehr persönliche Bedeutung.»

850 Denkmäler und Landschaften
In der Welterbeliste der Unesco sind gut 850 einzigartige Kulturdenkmäler und Naturlandschaften der Erde verzeichnet. Ihre Bewahrung wird als Aufgabe der gesamten Völkergemeinschaft angesehen. Zur diesjährigen Tagung des Welterbekomitees, das noch bis Donnerstag berät, lagen 47 Nominierungen zur Aufnahme ins Welterbe vor. Bereits entschieden wurde, dass Dresden für ein weiteres Jahr auf der «Liste des gefährdeten Welterbes» bleibt. Grund ist der geplante Bau der «Waldschlößchenbrücke».

Die Bundeshauptstadt hat neben den Wohnsiedlungen bisher schon zwei Stätten auf der Welterbe-Liste. 1990 wurden die preußischen Schlösser und Gärten von Berlin und Potsdam mit dem Gütesiegel versehen, 1999 kam die Museumsinsel hinzu. Aus Deutschland wurde zuletzt 2006 die Altstadt von Regensburg aufgenommen, die als besterhaltene mittelalterliche Großstadt der Bundesrepublik gilt. (epd/dpa)