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Computer-Spionage spaltet Bundesregierung

07. Feb 2007 18:43
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In der Großen Koalition bahnt sich ein Streit über die heimliche Online-Durchsuchung von Computern an. Während der Innenminister auf eine schnelle Regelung drängt, sieht die Justizministerin dafür keine Notwendigkeit.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen das heimliche Ausspionieren von Computern durch Ermittler hat zu einem Konflikt zwischen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geführt. Zypries widersprach der Forderung ihres Kabinettskollegen, mit einer raschen Gesetzesänderung Online-Durchsuchungen zu ermöglichen. «Ein schnelles Gesetz ist im Moment nicht in Sicht», sagte Zypries am Mittwoch «Spiegel Online».

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  • Nach dem BGH-Beschluss ist das Ausspähen von Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen auf seinen Computer aufgespielt wird, nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Zypries sagte, sie lehne neue Ermittlungsmethoden für die Strafverfolger nicht grundsätzlich ab. «Aber man muss sehen, dass es einen Paradigmenwechsel in der Rechtspolitik bedeutet, wenn man die heimliche Durchsuchung erlauben würde. Das muss man ausführlich diskutieren und prüfen.»

    Schünemann will unbeschränkten Zugriff

    Wolfgang Schäuble
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    Schäuble gab sich dennoch zuversichtlich, dass es keine Widerstände bei der SPD geben wird. «Wie die Regelung konkret aussehen wird, ist noch offen, aber sie wird kommen. Da ist ein breiter Konsens in der Regierungskoalition», sagte Schäuble der Berliner «tageszeitung» (taz). Er sei «für einen weiten Anwendungsbereich» bei der Computer-Ausspähung. Schäuble schloss auch eine Grundgesetzänderung nicht aus.

    Auch der Innenminister von Niedersachsen, Uwe Schünemann (CDU), plädierte für eine gesetzliche Regelung, die ein unbeschränktes Abgreifen von Daten durch staatliche Hacker ermöglicht. «Nur, weil das Internet ein neuer Kommunikationsweg ist, darf der Zugriff nicht eingeschränkt werden», sagte der Minister auf Netzeitung.de. Zudem würden die Daten nach den Regeln des Datenschutzes behandelt. «Wenn nichts vorliegt, wird wieder gelöscht.»

    Zypries will «triftige Gründe» hören

    Brigitte Zypries
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    Schäuble will erreichen, dass auch der Verfassungsschutz heimlich Computer-Festplatten ausspähen kann. Schäuble sagte dem «Kölner Stadt-Anzeiger», angesichts der terroristischen Bedrohung sei «die Vorfeldaufklärung mindestens so wichtig wie die Strafverfolgung». Er ließ offen, ob der Verfassungsschutz des Bundes bereits auf private Computer zugegriffen hat.

    Zypries sagte, ihr Ministerium werde die Entscheidung des BGH so schnell wie möglich prüfen. Doch die Materie habe viele Weiterungen. «Es geht um eine rechtsstaatliche Prüfung, die dauert nun mal ihre Zeit.» Das deutsche Strafprozessrecht kenne generell keine heimliche Durchsuchung, sondern nur offene im Beisein des Betroffenen oder eines Vertreters. «Damit sind wir seit jeher sehr gut gefahren. Um dies zu ändern, müssen schon sehr triftige Gründe vorgelegt werden.»

    «Weltweite Lücke»

    Die Strafverfolgungsbehörden müssten daher sehr genau darlegen, warum sie zwingend Computer ohne das Wissen der Beschuldigten durchsuchen wollen. «Es geht zentral um den Schutz der Privatsphäre der Betroffenen.» Ein Rechner werde heute für viele privaten Dinge benutzt. «Eingriffe in diesen Bereich sind verfassungsrechtlich äußerst heikel.»

    Uwe Schünemann
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    Landes-Innenminister Schünemann sieht dagegen in heimlichen Online-Durchsuchungen ein unerlässliches Instrument für die Strafverfolgung. «Wenn wir diese Methode nicht nutzen, hätten wir in der Strafverfolgung eine weltweite Lücke», sagte der CDU-Politiker. «Die Folge wäre ein großer Rückstand der deutschen Sicherheitsbehörden in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr.»

    SPD-Juristen gegen neues Gesetz

    Schünemann plädierte dafür, den Sicherheitsbehörden für die Online-Durchsuchung eine «solide gesetzliche Grundlage» an die Hand zu geben. Für einen heimlichen PC-Check sei überdies ein richterlicher Beschluss nötig - ähnlich wie bei einer Hausdurchsuchung. «In der Regel werden die Betroffenen nach der Festplatten-Durchsuchung auch informiert», versicherte der CDU-Politiker.

    Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen (ASJ) nannte indessen die Forderung nach Online-Durchsuchungen ein «infames Ansinnen». Ein derart «erheblicher Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen ist durch nichts zu rechtfertigen», sagte der ASJ- Vorsitzende Harald Baumann-Hasske. Für ein solches Ausspionieren dürfe es keine rechtliche Grundlage geben. (nz)

     
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