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Bedenken gegen PC-Ausspähung wachsen

06. Feb 2007 13:21, ergänzt 16:13
USB-Stick im Laptop
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Die Große Koalition ist bestrebt, rasch eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen zu schaffen. Mit der Unterstützung der Opposition können sie dabei allerdings nicht rechnen.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen das Computerhacken zum Zwecke der Strafverfolgung, haben die Grünen die Große Koalition vor «gesetzgeberischem Aktionismus» gewarnt. «Wir brauchen kein neues Gesetz», sagte der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, im Gespräch mit Netzeitung.de. Der Staat dürfe «nicht den privaten PC knacken und private Daten (...) Bürgern heimlich durchforsten», betonte er. «Online müssen dieselben Regeln gelten wie offline.»

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Daher bedürfe es für den Zugriff auf Daten des Computers keiner neuen Gesetze. «Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen reichen zur Bekämpfung der Kriminalität aus», sagte Beck.

In Teilen der Bundesregierung und bei Experten wachsen ebenfalls die Bedenken dagegen, das heimliche Ausspähen privater Computer zu legalisieren. Insbesondere der Bundes- Datenschutzbeauftragte Peter Schaar appellierte am Dienstag an die Politik, der Online-Bespitzelung die rechtliche Basis zu verweigern.

Brigitte Zypries
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach von ernstzunehmenden verfassungsrechtlichen Problemen. Dagegen besteht auch das Bundeskriminalamt (BKA) auf dem neuen Ermittlungsinstrument.

«Kein Anlass zur Beruhigung»

Der Bundesgerichtshof hatte am Montag klargestellt, dass ein heimlicher Zugriff der Behörden auf private Computerdaten rechtlich derzeit nicht statthaft ist. Daraufhin hatten Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Innenexperten der Großen Koalition Gesetzesänderungen angekündigt, um das Ausspähen von Computern bei Verdacht auf schwere Straftaten zu rechtlich zu ermöglichen.

Der Grünen-Politiker Beck äußerte sich allerdings auch skeptisch zu der Ankündigung von SPD-Politikern, nur bei hohen gesetzlichen Hürden, der Polizei die Überwachung privater Computer zuzugestehen. Selbst wenn die Sozialdemokraten jetzt «den Richtervorbehalt und hohe Hürden» hochhielten, sei das «kein Anlass zur Beruhigung», sagte der Grünen-Innenexperte. Es sei vielmehr «ein Indiz dafür, dass man den Sicherheitsbehörden online mehr gestatten will, als ihnen bisher außerhalb der Internetwelt gestattet ist».

Volker Beck
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Beck verwies dabei auf die Erfahrungen früheren Gesetzesvorhaben. So seien beispielsweise mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Daten bei den Telekommunikations- Dienstleistern erstmals «Daten Unschuldiger» zum Zwecke der Strafverfolgung gespeichert worden, was sonst nur bei Verdächtigen und Beschuldigten zulässig wäre.

Genaue Definition gefordert

Der Grünen-Politiker appellierte daher an die Gesellschaft, ihr Bewusstsein zu schärfen. Jedem müsse klar sein, dass durch PC und Internet Daten in einer Anzahl vorhanden seien, die eine «neue Qualität» bedeuten. «Das Bewusstsein für das informationelle Selbstbestimmungsrecht im Computerzeitalter muss bei Verbrauchern und Staatsbürgern erst noch geweckt werden.»

Justizministerin Zypries sagte auf N24, Computer würden heutzutage genutzt, um Tagebücher zu schreiben, ganz private Ablagen zu machen und um Fotos zu archivieren. All dieses würde der Staat dann heimlich sehen, warnte die SPD-Politikerin. Deswegen müsse zunächst definiert werden, ob dies alles für Ermittlungen gebraucht werde. Falls man diese Angaben brauche, müsse sichergestellt sein, dass die Privatsphäre genauso geschützt werde wie bei der Durchsuchung der Wohnung.

BKA will schnelle Rechtsgrundlage

Datenschützer Schaar wandte sich vor allem gegen den staatlichen Einsatz elektronischer Trojaner, mit deren Hilfe sich Ermittler Zugang zu den Festplatten privater Rechner verschaffen können. Zur Begründung sagte er, die praktischen Konsequenzen dieser Vorgehensweise seien völlig unabsehbar. «Wenn man solche Staats-Trojaner programmieren lässt, würde das bedeuten, dass man im Prinzip auch letztlich Sicherheitslücken bestehen lassen muss», sagte Schaar.

Jörg Ziercke
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Eine schnelle Rechtsgrundlage für Online-Untersuchungen forderte dagegen der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke. Im Deutschlandradio Kultur sagte er, die Menschen brauchten keine Angst davor zu haben, «jetzt durch den Staat in einer Weise überwacht zu werden, die nicht den Rechtsgrundsätzen entspricht». 99,9 Prozent der Bürger seien von solchen Maßnahmen überhaupt nicht betroffen. Allerdings müsse man mit dem technischen Fortschritt mithalten, wenn das Internet für kriminelle Handlungen genutzt werde. «Die Online-Durchsuchung ist unerlässlich für die Strafverfolgung», sagte der BKA-Chef.

Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll von der FDP warnte seinerseits vor einer «unreflektierten Anpassung der Strafprozessordnung auf Kosten der unbescholtenen Bürger». Es sei naiv zu glauben, «dass Terroristen ihre Bombenbaupläne auf einer Festplatte speichern, die ans Internet angeschlossen ist». Viel wirkungsvoller seien «echte Durchsuchungen», bei denen auch eine vom Netz genommene Festplatte gefunden werden könne.

 
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