05. Feb 2007 14:21
Deutsche Kriminalbeamte halten das Ausspionieren von Computern über das Internet für unabdingbar im Anti-Terror-Kampf. Der Bund müsse dies ermöglichen. Ansonsten hätten Kriminelle einen «Freifahrtschein».
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte am Montag heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei für unzulässig erklärt. Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt, urteilten die Richter. «Das heißt: Wir sind da raus», sagte Jansen zum Urteil. «Für uns gibt es keine Handlungsmöglichkeiten im Moment.» Jansen kritisierte, dass von Seiten der Bundesregierung nicht schon im Vorfeld eine neue gesetzliche Grundlage erarbeitet wurde. «Wir haben schon vor Wochen die Bundesjustizministerin (Brigitte Zypries/SPD) auf die sich anbahnende Problematik hingewiesen und auch aufgefordert zu handeln.» Auch die Landesinnenminister seien angeschrieben worden.
Eine schnelle Lösung sei nach seiner Ansicht aber möglich. «Da gibt es Möglichkeiten, sich an bestehender Rechtssetzung entlang zu hangeln und mit einem wirklich belastbaren Entwurf zu kommen», sagte Jansen. Die Telefonüberwachung sei schließlich auch in bestimmten Fällen gestattet. «Wir möchten natürlich nicht, dass bei jeder x- beliebigen Ermittlungsmaßnahme Polizei oder Sicherheitsbehörden dem Bürger auf den Rechner gehen», sagte Jansen. Eine Erlaubnis in bestimmten Fällen diene aber zum «Schutz der Bürger».
Zu den Folgen des Urteils sagte der BDK-Vorsitzende: «Das wird die Erfolgsaussichten in so manchem Verfahren schädigen.» Es könnten sich Beweiserhebungsverbote ergeben - mindestens für Informationen, die erst jetzt erhoben werden. Daten darüber, wie viele Online- Durchsuchungen es in den vergangenen Jahren bereits gab, habe er nicht. Er wisse aber, dass das Instrument in der Vergangenheit mit «sehr viel Augenmaß und rechtsstaatlichem Bewusstsein» eingesetzt worden sei, sagte Jansen. (nz/dpa)