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Schäuble will Hacker-Polizisten per Gesetz

05. Feb 2007 13:18
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Nach der BGH-Entscheidung zu Online-Durchsuchungen hat Innenminister Schäuble Konsequenzen angekündigt. Die Bedenken der Richter will er mit einer neuen gesetzlichen Regelung ausräumen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hält eine verdeckte Online-Durchsuchung von Computern im Rahmen von Ermittlungen für unerlässlich. Damit reagierte der CDU-Politiker am Montag auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe, wonach dafür die Rechtsgrundlage fehle. Durch eine «zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung» müsse eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden, sagte Schäuble.

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«Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen zu können», hieß es aus Schäubles Ministerium. Mit verdecktem Zugriff auf Computer-Festplatten könnten regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Dafür müsse die entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen werden.

Ähnlich äußerte sich der innenpolitische Sprecher der SPD- Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz. Er nannte das ablehnende Urteil des BGH «außerordentlich bedeutsam». Zugleich warnte der Innenpolitiker vor Schnellschüssen, da es um einen sehr schwerwiegenden Grundrechtseingriff gehe. «Die Online- Durchsuchung ist weder eine Hausdurchsuchung noch eine Abhörmaßnahme, sondern etwas drittes, für das wir keine klare Rechtsgrundlage haben», sagte Wiefelspütz. Bei schwerwiegenden Straftaten sei eine Online-Durchsuchung «dringend erforderlich». Unerlässlich sei ein Richtervorbehalt. Es müsse aber geschützte private Zonen geben, in die nicht eingegriffen werden dürfe.

«Glücksfall für Bürgerrechte»

Die Linksfraktion begrüßte das Urteil des BGH als «Glücksfall für die Bürgerrechte und für jeden, der einen internetfähigen Computer nutzt». Ihr Innenpolitik-Experte Jan Korte forderte Schäuble auf, diese juristische Schlappe zum Anlass für eine Kehrtwende in seiner Politik zu vollziehen.

Hintergrund:
Auch die FDP begrüßte es, dass die Grundrechte der Bürger mit dem Urteil gestärkt und den Ermittlungsbehörden klare Grenzen aufgezeigt werden. Der parlamentarische Geschäftsführer Jörg van Essen wies darauf hin, dass eine heimliche Online-Überwachung mit einer öffentlichen Hausdurchsuchung nicht vergleichbar sei: «Der Grundrechtseingriff ist bei der Online-Überwachung ungleich größer.» Deshalb dürfe sie nicht zu einer polizeilichen Standardmaßnahme werden, sondern nur dann zur Anwendung kommen, wenn alle anderen Ermittlungsmethoden erfolglos geblieben seien.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, unterstrich die «Notwendigkeit, bei schweren Verbrechen wie zum Beispiel Kinderpornografie oder terroristischen Vorbereitungshandlungen Festplatten von Tatverdächtigen online durchsuchen zu können». Mehr und mehr Kriminalität werde im Internet geplant, verabredet, vorbereitet oder begangen. Ermittlungen müssten daher auch im virtuellen Wohn- oder Arbeitsraum möglich sein. Freiberg forderte den Gesetzgeber auf, schnellstmöglich für eine klare Rechtsgrundlage für die Polizei zu sorgen. (nz)

 
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