Kabinett beschließt Übergangsfrist: 

netzeitung.deBesserer Datenschutz – aber erst in drei Jahren

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Kundendaten-Sammlungen sind lukrative Handelsware (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Kundendaten-Sammlungen sind lukrative Handelsware
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

In Zukunft muss der Bürger der Weitergabe seiner Daten ausdrücklich zustimmen, der bloße Nicht-Widerspruch genügt dann nicht mehr. Doch die Novellierung des Gesetzes gibt den Unternehmen viel Zeit für die Umstellung.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch neue Datenschutzregelungen beschlossen. Der Gesetzentwurf von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) verbietet unter anderem grundsätzlich die Weitergabe persönlicher Daten ohne Zustimmung der Betroffenen. Bisher können private Daten wie Adresse, Alter oder Kontonummern verkauft werden, wenn die Betroffenen nicht widersprechen.

In Zukunft soll es auch nicht mehr erlaubt sein, Geschäfte im Internet nur dann abzuschließen, wenn der Käufer die Weitergabe seiner Daten erlaubt. Zudem werde der Bußgeldrahmen erweitert, sagte Schäuble. Gewinne aus unerlaubter Verwendung von persönlichen Daten könnten künftig abgeschöpft werden.

Der Innenminister sagte, der Einfluss des Bürgers auf die Weitergabe seiner Daten werde gestärkt. Zudem solle mehr Transparenz beim Umgang mit Daten geschaffen werden. Unternehmen könnten ein sogenanntes Datenschutz-Auditsiegel erwerben, wenn sie sich einem regelmäßigen datenschutzrechtlichen Kontrollverfahren anschlössen und Richtlinien zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllten. Die Unternehmen bekommen laut Schäuble zur Umstellung ihres Werbeverhaltens drei Jahre Zeit.

«Transparenter und besser kontrollierbar»
Schäuble sagte der «Rheinischen Post» aus Düsseldorf: «Unser Gesetzentwurf zielt gerade darauf ab, den Umgang mit Daten für Werbung, Markt- und Meinungsforschung transparenter und damit auch besser kontrollierbar zu machen.» Schäuble hatte im Spätsommer nach einem Datenschutz-Spitzentreffen von Bund und Ländern angekündigt, der Entwurf solle bis Ende November dem Kabinett vorliegen. Erst am Wochenende war ein neuer Fall des Missbrauchs von Kundendaten bekanntgeworden. Die «Wirtschaftswoche» hatte berichtet, dass auf dem Schwarzmarkt die Bankverbindungen von 21 Millionen Deutschen illegal im Umlauf seien.

Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck kritisierte die geplanten Regelungen als zu schwach: «Was die Bundesregierung beschließt, ist unzureichend. An diversen Stellen im Gesetz hat man dem Interesse der Wirtschaft nachgegeben», sagte er «Thüringer Allgemeinen». So fehle ein ausreichender Schutz der betrieblichen Datenschützer. Ihre Unabhängigkeit müsse auch arbeitsrechtlich abgesichert sein. Beck weiter: «Auch beim Datenhandel hat sich die Wirtschaft offenbar Ausnahmen von einem generellen Verbot ertrotzt.»

Über Pannen muss informiert werden
Der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Peter Schaar, hat die Neuregelung des Datenschutzes grundsätzlich positiv bewertet. Sehr wichtig nannte es Schaar am Mittwoch in Berlin in einer Reaktion auf einen entsprechenden Kabinettsbeschluss, dass das sogenannte Listenprivileg wegfalle. Persönliche Daten dürfen künftig zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung grundsätzlich nur mit Einwilligung der Betroffenen weitergegeben werden. Wichtig sei auch, dass es in Zukunft eine Informationspflicht über Datenschutzpannen gebe. Zudem seien die Bußgelder erhöht worden.

Allerdings gebe es noch eine Reihe von Nachbesserungen. So würden nicht alle unzulässigen Datennutzungen durch Bußgelder geahndet. Die Übergangsregelung sei mit drei Jahren relativ reichlich bemessen. Auch müssten die Datenschutzkontrolleure weiter gestärkt werden.

«Sippenhaft für Zeitungen»
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die geplante Abschaffung des «Listenprivilegs» kritisiert. Es sei ein Skandal, dass auf dem Rücken der Zeitungen, die täglich über Datenmissbrauch berichten und die Bürger zum sorgsamen Umgang mit ihren Daten auffordern, der Missbrauch durch andere Branchen ausgetragen werde, sagte der Hauptgeschäftsführer des BDZV, Dietmar Wolff, am Mittwoch in Berlin. Zeitungen würden hier in Sippenhaft genommen.

Nach der Novellierung des Gesetzes dürfen Zeitungen und Zeitschriften keine adressierte Kundenwerbung mehr betreiben, sofern der potenzielle Abonnent nicht vorher schriftlich zugestimmt hat. Von der Leserwerbung per Brief, die auf dem Listenprivileg basiert, sei die Neugewinnung von Abonnenten bis zu 60 Prozent abhängig, erläuterten die Zeitungsverleger. Dieser Weg werde den Zeitungen künftig verschlossen – mit allen absehbaren negativen Folgen für die Wirtschaftskraft der Verlage und die Pressevielfalt in Deutschland. Der BDZV appellierte an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, die Datenschutznovelle in der vorliegenden Form nicht zu verabschieden. (dpa)