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Schutz vor Datenmissbrauch: 

Nicht antworten, gegenfragen, rückbuchen

13. Aug 2008 21:40
Einem Callcenter-Anrufer sollte man keine Daten bestätigen
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Verbraucherschützer haben einige Tipps, wie man sich gegen betrügerische Telefonanrufe wehren kann. Und sie warnen: Inzwischen machen sich Trittbrettfahrer die Angst vor Datenklau zunutze.

Die Fälle häufen sich: Verbraucherschützer verweisen derzeit angesichts der Debatte um das massenhafte Sammeln und Handeln mit persönlichen Daten und Kontoinformationen darauf, wie sehr unerlaubte Telefonwerbung zugenommen hat. Immer öfter werden Verbrauchern demnach Verträge untergejubelt - und anschließend geht Geld von ihren Konten ab.

So weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart auf Fälle hin, in denen Glücksspielanbieter nach unerlaubter Telefonwerbung Verträge untergeschoben und Geld abgebucht hatten. Auch bei der Verbraucherzentrale Berlin haben sich die Beschwerden wegen illegaler Kontoabbuchungen in der Vergangenheit gemehrt. Die Experten aus Berlin warnen sogar vor perfiden Trittbrettfahrern, die sich die Angst vor Datenklau zunutze machten.

Ein «Bundesverband Verbraucherservice» hatte den Angaben zufolge mittels unzulässiger Telefonwerbung Verbrauchern gegen die Zahlung von 59 Euro Schutz vor Telefonwerbung und Datenmissbrauch angeboten. Den Angerufenen wurde die eigene Kontonummer vorgelesen, um Angst vor Datenmissbrauch zu schüren und einen Vertragsabschluss zu erzielen. Solche Anbieter tauchen nach Einschätzungen der Verbraucherschützer immer wieder unter neuen Namen auf - Verbraucher sollten dagegen gewappnet sein.

Keine Daten am Telefon bestätigen

Wie können sich Verbraucher vor solchen Anrufen und ungewollten Vertragsabschlüssen schützen? Sie gehen besser nicht auf Fragen ein und stattdessen selbst in die Offensive. Das bedeutet zum einen, dass sie keine persönlichen Daten preisgeben sollten, die der Anrufer wissen will, rät Wolfgang Holst, Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen in Hannover. Zum anderen bestätigen sie möglichst keine Daten, und sei es nur ihr Name, die dem Call-Center-Mitarbeiter offenbar bereits bekannt sind.

«In die Offensive gehen» heißt hier laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, vom Gegenüber zu verlangen, auf weitere Anrufe zu verzichten und alle vorliegenden Daten zu löschen. Außerdem sollte nach dem Namen des Anrufers und der Firma gefragt werden, für die er arbeitet - diese Angaben können etwa an Verbraucherschützer geleitet werden.

Auch die Bundesnetzagentur nimmt jede «Mitteilung über den Erhalt unverlangter Werbung über Fax, Telefon und E-Mail» entgegen. Das ist auch der Titel eines Formblatts, das Verbraucher in entsprechenden Fällen verwenden können und das es unter www.bundesnetzagentur.de als kostenlosen Download gibt.

Vorsicht bei Preisausschreiben

Oft sind solche Anrufe das Ergebnis an anderer Stelle preisgegebener Daten - sei es beim Online-Einkauf, der Anmeldung bei Communitys oder per Postkarte auf der Straße. Letzteres lässt sich vermeiden - aber Internetnutzer kommen bei vielen Anwendungen nicht umhin, persönliche Daten einzutippen. Dabei machen sie aber möglichst immer nur diejenigen Angaben, die wirklich nötig sind, rät Holst. Formularfelder mit Sternchen lassen sie also aus.

Oft muss zwingend eine E-Mail-Adresse angegeben werden - daher ist ein Zweitaccount grundsätzlich «eine Datenschutzmaßnahme». Und an Preisausschreiben oder Gewinnspielen nehmen Internetnutzer, die ihre Daten ungern in fremden Händen wissen, besser erst gar nicht teil, sagt Holst: «Da geht es ums Adressen sammeln.»

Ist trotz aller Vorsorge ohne Einwilligung Geld abgebucht worden, haben Bankkunden grundsätzlich gute Karten: Das Geld lässt sich mit einem Anruf oder einem Besuch bei der Bank ohne Kosten oder weitere Mühen zurückholen. Denn nur wer das Geld selbst aktiv überwiesen hat, ist rechtlich in einer schlechten Position - gegen fehlerhafte Abgänge per Lastschrift sind Kunden besser geschützt.

Verjährungsfrist von drei Jahren bei Abbuchungen

Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, gilt laut Thomas Schlüter vom Bankenverband in Berlin eine Rückholfrist von sechs Wochen - etwa für den Fall, dass 50 statt 40 Euro für das Telefon abgegangen sind. «Wenn Sie gar keine Einzugsermächtigung erteilt haben, ist die Frist länger. Dann gilt die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch übliche Verjährungsfrist von drei Jahren.»

All diese Tipps sind schnell zur Hand - nach Einschätzung von Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg sind aber gar nicht die Verbraucher jetzt in der Pflicht. «Es ist doch lebensfremd und in der Regel absurd, zu raten, man solle seine Kontonummer niemandem mitteilen.» Die Daten seien in den aktuellen Fällen «auf halblegale oder strafbare Weise» beschafft worden - die Reaktion könne also nicht darin bestehen, dass Verbraucher sich und ihre Daten gegen alles abschotten.

Viele Daten müssten im heutigen Geschäftsverkehr eben mitgeteilt werden: «Und viele der üblichen Tipps sind vor diesem Hintergrund doch geradezu albern. Man teilt seine Kontonummer in Briefen mit oder kann mal einen Auszug im Drucker vergessen - es ist lebensfremd, davon aktiv abzuraten», sagte Castelló.

Vielmehr sei die Politik in der Pflicht. Sie müsse unerwünschte Telefonwerbung «unattraktiv machen» und möglicherweise das Lastschriftverfahren auf Seiten der einziehenden Bank stärker reglementieren. (Florian Oertel und Thorsten Wiese, dpa)

 
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