Schutz vor Datenmissbrauch:
Nicht antworten, gegenfragen, rückbuchen
13.08.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Ein «Bundesverband Verbraucherservice» hatte den Angaben zufolge mittels unzulässiger Telefonwerbung Verbrauchern gegen die Zahlung von 59 Euro Schutz vor Telefonwerbung und Datenmissbrauch angeboten. Den Angerufenen wurde die eigene Kontonummer vorgelesen, um Angst vor Datenmissbrauch zu schüren und einen Vertragsabschluss zu erzielen. Solche Anbieter tauchen nach Einschätzungen der Verbraucherschützer immer wieder unter neuen Namen auf - Verbraucher sollten dagegen gewappnet sein.
«In die Offensive gehen» heißt hier laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, vom Gegenüber zu verlangen, auf weitere Anrufe zu verzichten und alle vorliegenden Daten zu löschen. Außerdem sollte nach dem Namen des Anrufers und der Firma gefragt werden, für die er arbeitet - diese Angaben können etwa an Verbraucherschützer geleitet werden.
Auch die Bundesnetzagentur nimmt jede «Mitteilung über den Erhalt unverlangter Werbung über Fax, Telefon und E-Mail» entgegen. Das ist auch der Titel eines Formblatts, das Verbraucher in entsprechenden Fällen verwenden können und das es unter www.bundesnetzagentur.de als kostenlosen Download gibt.
Oft muss zwingend eine E-Mail-Adresse angegeben werden - daher ist ein Zweitaccount grundsätzlich «eine Datenschutzmaßnahme». Und an Preisausschreiben oder Gewinnspielen nehmen Internetnutzer, die ihre Daten ungern in fremden Händen wissen, besser erst gar nicht teil, sagt Holst: «Da geht es ums Adressen sammeln.»
Ist trotz aller Vorsorge ohne Einwilligung Geld abgebucht worden, haben Bankkunden grundsätzlich gute Karten: Das Geld lässt sich mit einem Anruf oder einem Besuch bei der Bank ohne Kosten oder weitere Mühen zurückholen. Denn nur wer das Geld selbst aktiv überwiesen hat, ist rechtlich in einer schlechten Position - gegen fehlerhafte Abgänge per Lastschrift sind Kunden besser geschützt.
All diese Tipps sind schnell zur Hand - nach Einschätzung von Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg sind aber gar nicht die Verbraucher jetzt in der Pflicht. «Es ist doch lebensfremd und in der Regel absurd, zu raten, man solle seine Kontonummer niemandem mitteilen.» Die Daten seien in den aktuellen Fällen «auf halblegale oder strafbare Weise» beschafft worden - die Reaktion könne also nicht darin bestehen, dass Verbraucher sich und ihre Daten gegen alles abschotten.
Viele Daten müssten im heutigen Geschäftsverkehr eben mitgeteilt werden: «Und viele der üblichen Tipps sind vor diesem Hintergrund doch geradezu albern. Man teilt seine Kontonummer in Briefen mit oder kann mal einen Auszug im Drucker vergessen - es ist lebensfremd, davon aktiv abzuraten», sagte Castelló.
Vielmehr sei die Politik in der Pflicht. Sie müsse unerwünschte Telefonwerbung «unattraktiv machen» und möglicherweise das Lastschriftverfahren auf Seiten der einziehenden Bank stärker reglementieren. (Florian Oertel und Thorsten Wiese, dpa)

