Richter entscheidet über Google-Handy:
HTC Magic kaum am Markt, schon vor Gericht
«Wir hoffen sehr, dass die Einstweilige Verfügung auch weiterhin außer Kraft gesetzt bleibt», sagte Seiche. Der Patentverwalter IPCom wirft dem Unternehmen Patentverletzungen vor. Ende Februar habe das Unternehmen vor dem Landgericht in Mannheim deshalb Schadensersatz geltend gemacht und eine Unterlassungserklärung für den weiteren Vertrieb von UMTS-fähigen Handys des Herstellers erwirkt, sagte der Münchner Patentanwalt und IPCom-Gründer Bernhard Frohwitter.
In der Berufung setzte das Gericht in Karlsruhe die Verfügung vorerst aus. Am 14. Mai hat das Gericht eine erste Anhörung in der Sache angesetzt, die möglicherweise schon Ende des Monats entschieden werden könnte.
Die fraglichen Verfahren werden in allen Handys genutzt, die den Mobilfunkstandard UMTS unterstützen. IPCom wirft HTC vor, in Bezug auf die geforderten Lizenzzahlungen nicht verhandlungsbereit zu sein und will den weiteren Vertrieb der Geräte deshalb untersagen lassen.
Strittig ist unter den Kontrahenten die Höhe der Lizenzzahlungen. HTC stellt allerdings auch die Gültigkeit der Patente in Frage. Verhandelt werde über insgesamt fünf patentierte Verfahren. «Wir gehen davon aus, dass zumindest einige der Patente nicht mehr gültig sind», sagte Seiche. Über diesen Sachverhalt wird das Deutsche Patent- und Markenamt entscheiden, eine Entscheidung darüber wird allerdings erst für 2010 erwartet. Bis dahin will HTC die Unterlassungserklärung aussetzen lassen. «Die erteilten Patente haben den amtlichen Gütestempel», hält Frohwitter dagegen. «Wir klagen ja nicht ins Blaue hinein.»
Sowohl Nokia als auch HTC werfen dem Patentverwalter überhöhte Lizenzforderungen vor, die in der Branche nicht angemessen seien. IPCom sei gar kein Branchenteilnehmer und stelle deshalb, anders als unter Herstellern üblich überhöhte Ansprüche, sagt Seiche. «Die Gefahr ist hoch, dass immer mehr solcher Branchenfremden Unternehmen Patente kaufen.»

