Europaweit wiesen nach Angaben der EU-Kommission mehr als 60 Prozent der 558 untersuchten Online-Plattformen irreführende Vertragsinformationen auf. So würden Handy-Klingeltöne, Logos oder Spiele als gratis angepriesen, erwiesen sich für die Verbraucher dann aber doch als kostenpflichtig. Als «irreführende Information» wertete die Kommission allerdings auch, wenn vertragliche Details im Kleingedruckten versteckt wurden. Bei knapp 50 Prozent der Websites waren die Preisangaben unklar.
Eine Verschärfung des EU-Verbraucherschutzrechts lehnte die zuständige Kommissarin Kuneva dennoch ab. «Das ist nicht nötig, die existierenden EU-Richtlinien müssen nur auch angewandt werden», sagte sie. Sollten einzelne Mitgliedstaaten dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werde sie «nicht zögern, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten». Eine Frist setzte Kuneva den nationalen Regierungen allerdings nicht.
Verbraucherschutzminister Horst Seehofer hatte sich am Dienstag in Brüssel für eine technische Lösung ausgesprochen. Vor jedem Einkauf im Internet müssten die Kunden noch einmal ausdrücklich auf die Folgen hingewiesen werden, forderte Seehofer: Vor dem entscheidenden Klick sollte eine Art Infokasten aufspringen, «der den Benutzer nochmal warnt, dass er mit diesem Klick jetzt einen kostenpflichtigen Vorgang auslöst». (AP/dpa)