17.07.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Schnell und ungewollt hat man ein Klingelton-Abo
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
In Europa geben Handy-Nutzer Hunderte Millionen Euro für Klingeltöne aus. Ein Großteil dieses Geldes wird den Verbrauchern mit illegalen Methoden aus der Tasche gezogen, kritisierte die EU-Kommission.
Beim Verkauf von Handy-Klingeltönen im Internet bedienen sich nach Angaben der EU-Kommission bis zu 80 Prozent der Anbieter unsauberer Tricks. Bei der Überprüfung von 558 einschlägigen Websites in ganz Europa seien insgesamt 466 negativ aufgefallen und müssten näher untersucht werden, teilte Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva am Donnerstag in Brüssel mit.
Sie forderte die nationalen Verbraucherschutzbehörden auf, unlautere Verkaufspraktiken zu bestrafen. Mit Klingeltönen wurde nach den Angaben 2007 in Europa ein Umsatz von schätzungsweise 691 Millionen Euro gemacht. In Deutschland hat die Verfolgung mutmaßlicher Verstöße, die auf 20 von 30 im Rahmen der EU-Untersuchung überprüften Websites ausgemacht wurden, bereits begonnen:
Untergejubelte AbonnementsDie Verbraucherschutzverbände seien dabei, die Anbieter abzumahnen, teilte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit. Notfalls würden die Verbände auch vor Gericht ziehen. Das Ministerium selbst gehe gemeinsam mit ausländischen Partnerbehörden gegen grenzüberschreitend tätige Anbieter vor.
Ein typischer Trick sei, Verbrauchern beim Herunterladen eines Klingeltons oder Handy-Logos ein Abonnement unterzujubeln. In anderen Fällen seien die Vertragsbedingungen «unauffindbar oder in einer fremden Sprache abgefasst». Die Namen der abgemahnten Anbieter will das Ministerium nicht öffentlich machen.
EU-Kommission lehnt Gesetzesverschärfung ab Europaweit wiesen nach Angaben der EU-Kommission mehr als 60 Prozent der 558 untersuchten Online-Plattformen irreführende Vertragsinformationen auf. So würden Handy-Klingeltöne, Logos oder Spiele als gratis angepriesen, erwiesen sich für die Verbraucher dann aber doch als kostenpflichtig.
Als «irreführende Information» wertete die Kommission allerdings auch, wenn vertragliche Details im Kleingedruckten versteckt wurden. Bei knapp 50 Prozent der Websites waren die Preisangaben unklar.
Eine Verschärfung des EU-Verbraucherschutzrechts lehnte die zuständige Kommissarin Kuneva dennoch ab. «Das ist nicht nötig, die existierenden EU-Richtlinien müssen nur auch angewandt werden», sagte sie. Sollten einzelne Mitgliedstaaten dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werde sie «nicht zögern, Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten». Eine Frist setzte Kuneva den nationalen Regierungen allerdings nicht.
Verbraucherschutzminister Horst Seehofer hatte sich am Dienstag in Brüssel für eine technische Lösung ausgesprochen. Vor jedem Einkauf im Internet müssten die Kunden noch einmal ausdrücklich auf die Folgen hingewiesen werden, forderte Seehofer: Vor dem entscheidenden Klick sollte eine Art Infokasten aufspringen, «der den Benutzer nochmal warnt, dass er mit diesem Klick jetzt einen kostenpflichtigen Vorgang auslöst». (AP/dpa)