Auf Druck der Verbraucherzentralen:
Mehr Datenschutz in Online-Netzwerken
Beanstandet wurden ganz unterschiedliche Klauseln, die Nutzer benachteiligt und den Betreibern weitgehende Rechte eingeräumt hätten. Im Verfahren sei es vor allem um Regelungen zur umfassenden Datennutzung und Datenverarbeitung gegangen. Diese seien oft ohne Einwilligung des Nutzers angewendet worden und weit über den eigentlichen Zweck hinausgegangen. Die Betreiber der sozialen Netzwerke müssten die zugesagten Änderungen nun bis Januar 2010 verwirklichen.
StudiVZ hatte bereits Mitte Oktober auf den Vorstoß des Verbraucherverbands reagiert. So wurde etwa bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Widerspruchsfrist der Nutzer von zwei auf sechs Wochen verlängert. (dpa)
