23.06.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Startseite von Rapidshare Screenshot: nz
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Wieder einmal standen sich vor Gericht die Musikindustrie und ein Netzanbieter gegenüber. Diesmal handelte es sich um die Gema auf der einen und Rapidshare auf der anderen Seite. Die Richter gaben der Gema Recht.
Im Kampf gegen illegale Musikangebote im Internet hat die Musikbranche einen Etappensieg errungen: Das Landgericht Hamburg verbot dem Online-Speicherdienst Rapidshare.com, rund 5000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Die Musikbranche feierte das Urteil am Dienstag als Durchbruch, die Rapidshare AG kündigte Berufung an. Wie die Urheberrechte-Gesellschaft Gema in München erklärte, ist Rapidshare nach dem Urteil «selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt».
Zugleich habe das Gericht festgestellt, dass die von Rapidshare und ähnlichen Portalen getroffenen Maßnahmen gegen Online-Piraterie ungenügend seien. Denn die Kontrolle der gespeicherten Dateien sei technisch durchaus möglich. Gema-Chef Harald Heker sprach von einem «Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet». Der Streitwert von 24 Millionen Euro sei eine ganz neue Dimension.
Unterschiedliche Gerichte, unterschiedliche UrteileRapidshare-Sprecherin Katharina Scheid sagte: «Wir haben verloren.» Aber sie fügte hinzu: «Wir gehen in die nächste Instanz.» Vorstand Bobby Chang sagte in Cham im Schweizer Kanton Zug, die Gerichte urteilten sehr unterschiedlich. So habe das Oberlandesgericht Köln 2007 festgestellt, dass Rapidshare seinen Pflichten hinreichend nachkomme. Ein weiteres Verfahren laufe noch in Düsseldorf.
Die Gema vertritt in Deutschland die Urheberrechte von rund 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern sowie über eine Million Rechteinhabern aus aller Welt.
Rapidshare AG gilt als einer der größten Speicherplatz-Anbieter weltweit. Die Kunden können Filme, Musik oder andere Dateien in eine Art Postfach kopieren und anderen den Zugang dazu ermöglichen. Wird der Link für urheberrechtlich geschützte Werke in einem Internet-Forum veröffentlicht und damit unzähligen Raubkopierern der Zugang eröffnet, ist das illegal. (AP)