16.06.2009
Herausgeber: netzeitung.de
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
«Nach Auffassung der Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor»: Das Landgericht Köln hat eine Plagiatsklage von Facebook abgewiesen.
Die Betreiber des Online-Netzwerks Facebook sind mit einer Klage gegen den Konkurrenten StudiVZ vor dem Landgericht Köln gescheitert. Sie hatten dem deutschen Internet-Netzwerk vorgeworfen, Teile der Gestaltung und Funktionalität von Facebook kopiert zu haben.
Nach der Auffassung der Richter liegt jedoch «trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten» keine unlautere Nachahmung vor, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Damit wurde die Plagiatsklage des in Kalifornien ansässigen Unternehmens Facebook Ltd. abgewiesen.
Bei der Markteinführung von StudiVZ im November 2005 sei Facebook auf dem deutschen Markt noch nicht im erforderlichen Maß bekannt gewesen, erklärte das Gericht. Erst seit März 2008 existiere eine deutschsprachige Version. Facebook hatte den Angaben zufolge auch argumentiert, StudiVZ habe auf illegale Weise den geheimen PHP-Quellcode von Facebook erlangt.
Geheimer PHP-Quellcode verwendet?Das Gericht erklärte jedoch, die Klägerin habe dazu nur Vermutungen angestellt. Diese seien nicht konkret genug, um einen so genannten Besichtigungsanspruch zu rechtfertigen. Damit hatte Facebook erreichen wollen, dass ein Sachverständiger die PHP-Quellcodes beider Seiten vergleicht.
Den Richtern zufolge können die Übereinstimmungen auch darauf beruhen, dass die Gründer von StudiVZ die Webseiten des Konkurrenten kannten und sie mit Hilfe der im Internet für jedermann sichtbaren Informationen nachprogrammierten oder nachprogrammieren ließen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. StudiVZ gehört zum deutschen Medienkonzern Holtzbrinck und gilt inklusive der Ableger SchuelerVZ und MeinVZ als größtes deutschsprachiges Online-Netzwerk. (AP/dpa/nz)
Aktenzeichen: Landgericht Köln 33 O 374/08