12.06.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Street-View-Fahrzeug von Google
Foto: AP
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Bürger aus Sachsen-Anhalt können sich nun auf einer Behörden-Webseite ein Formular herunterladen, mit dem Widerspruch gegen Googles Street View eingelegt werden kann. Auch ein Politiker ärgert sich über den Foto-Dienst.
Einen digitalen Bürgerdienst der besonderen Art bietet das Bundesland Sachsen-Anhalt an: Ab sofort können Interessierte von der Webseite des sachsen-anhaltinischen Verwaltungsamtes ein Formular zum Widerspruch gegen Googles Onlinedienst Google Street View herunterladen.
Damit soll es Bürgern ermöglicht werden, ihr Recht auf Privatsphäre gegen Google durchzusetzen. Das Internet-Unternehmen lässt momentan Straßenzüge mit Rundumkameras erfassen, um die Fotos anschließend in den Kartendienst Google Maps und die Geografie-Software Google Earth zu integrieren. Bürger, die ihr Haus, Grundstück oder Auto nicht im Netz finden möchten, können der Aktion seit Freitag mit behördlicher Unterstützung widersprechen.
Das Formular enthält sowohl einen allgemeinen Widerspruch gegen die «Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch den Dienst 'Google Street View'» als auch die Möglichkeit, nur bestimmte Aufnahmen, etwa zur «Person», zum «Kraftfahrzeug» oder zum «Grundstück» zu untersagen. Es kann als Brief und als E-Mail an Google geschickt werden.
CDU-Abgeordneter sieht Gefahr für PolitikerOb es in anderen Bundesländern ein vergleichbares Angebot gibt, konnte das Bundesverwaltungsamt in Köln auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dpa nicht sagen. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar hatte zuletzt angekündigt, rechtlich gegen die Kamerafahrten vorgehen. Er ist bundesweit für die datenschutzrechtliche Bewertung der Google-Dienste zuständig.
Unterdessen sieht der CDU-Bundestagsabgeordneten Willy Wimmer auch die Sicherheit von Politikern durch den Google-Dienst gefährdet. Er forderte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in der «Leipziger Volkszeitung» auf, sich stellvertretend für die Schutz- und Hoheitsinteressen der deutschen Volksvertreter bei der Bundesregierung einzusetzen.
Schon länger wird kritisiert wird, dass personenbezogene Daten wie Wohnverhältnisse ohne Einwilligung der Betroffenen von Google veröffentlicht werden. Zuletzt hatte Google in Deutschland einen Erfolg verbuchen können, als Datenschützer nach Gesprächen mit Google und der Zusicherung, dass Daten von den Nutzern selbst auch wieder entfernt werden können, ihre Zustimmung zu dem Dienst signalisiert hatten. (nz/dpa)