Frankreich streitet über Netzsperren: 

netzeitung.de«Loi Hadopi» soll schnell erneuert werden

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Digitale Musik (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

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Nach der Entscheidung des Verfassungsrates, ein gegen Raubkopierer gerichtetes Gesetz für rechtswidrig zu erklären, kündigt die französische Regierung eine rasche Neuformulierung an.

Frankreichs konservative Regierung hat eine Neufassung des «Loi Hadopi» genannten Gesetzes angekündigt, das nach Ansicht des französischen Verfassungsrates gegen die Menschenrechte verstößt.

Unter anderem mit dieser Begründung hatte der französische Verfassungsrat am Mittwochabend das erst im Mai verabschiedete Gesetz gegen Raubkopierer für rechtswidrig erklärt. Eine Aussperrung aus dem Internet verletze Artikel 11 der Menschenrechtserklärung von 1789.

Kulturministerin Christine Albanel kündigte nach dem Spruch der «Verfassungsweisen» an, dass sie Staatspräsident Nicolas Sarkozy und Premierminister François Fillon vorschlagen werde, das Gesetz entsprechend zu gestalten, dass die vorgesehene Strafe von einem Richter verhängt werden könne.

Das erst im zweiten Anlauf von der Nationalversammlung verabschiedete Gesetz führt eine neue Behörde ein, die Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet, kurz Hadopi genannt. Wer illegal urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme im Internet herunterlädt, soll von dieser Behörde zunächst mit E-Mails, dann per Einschreiben verwarnt werden. Danach kann die Behörde nach dem bisherigen Gesetzestext Netzsperren für die Dauer von zwei Monate bis zu einem Jahr verhängen.

Alles wie gehabt, nur mit Richter?
Der Verfassungsrat hatte geurteilt, dies sei eine so schwerwiegende Sanktion, dass sie nicht von einer Behörde, sondern allenfalls von einem Richter verhängt werden könne. Das Internet habe eine so hohe «Bedeutung für die Mitwirkung am demokratischen Leben und der Äußerung von Ideen und Meinungen», dass die von einer Behörde verhängte Netzsperre rechtlich unzulässig sei. Eine solche Entscheidung müsse ein Richter treffen.

Während die Sozialistische Partei den Spruch des Verfassungsrats als Bestätigung für ihre Kritik an dem Gesetz werteten, sagte Franck Riester von der konservativen Regierungspartei UMP, dies ändere nichts an der eigentlichen Zielrichtung des Gesetzes. «Die Warn-E-Mails werden von Hadopi verschickt. Die letzte Entscheidung wird dann einfach von einem Richter ausgesprochen.»

Wie die Regirung die ebenfalls vom Verfassungsrat beanstandete Umkehr der Beweislast neu formulieren will, blieb bislang unklar. Das Gesetz in seiner bisherigen Fassung verzichtet dann auf Websperren, wenn ein Computernutzer seine Unschuld nachweisen kann.

Reaktionen in Deutschland
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) begrüßte die Entscheidung des Verfassungsrats. Das französische Modell dürfe für Deutschland und Europa nicht zum Vorbild werden, erklärte am Donnerstag Vorstandsmitglied Oliver Süme.

Der Verband, dem unter anderem zahlreiche Internetzugangsanbieter angeschlossen sind, forderte die Musik- und Filmbranche auf, «aus der Sackgasse einer immer schärferen Kriminalisierung von Urheberrechtsverletzungen auszubrechen und endlich neue Geschäfts- und Vergütungsmodelle für das Internetzeitalter zu entwickeln». (AP/dpa/nz)