10.06.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Verfassungsgericht kassiert Websperren
Nach dem Wunsch der französischen Regierung sollte das so genannte Loi Hadopi Raubkopierern das Leben deutlich schwerer machen. Doch das Verfassungsgericht sagte «Non» und sah die Kommunikationsfreiheit gefährdet.
Große Niederlage für Frankreichs Präsidenten Nicolas Sarkozy und die konservative französische Regierung. Das Verfassungsgericht hat nach französischen Medienberichten ein erst jüngst erlassenes Gesetz zu Netzsperren für so genannte Raubkopierer («Loi Hadopi») für nicht verfassungskonform erklärt. Grundsätzlich seien Strafen für das illegale Herunterladen von Musik, Filmen oder Programmen jedoch kein Problem.
Nach Ansicht des Gerichtes verstoße das Gesetz sowohl gegen die in der mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte aus dem Jahr 1789 garantierte Kommunikationsfreiheit. Seine Anwendung sei deswegen nur auf Anordnung eines Richters möglich und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, auf Veranlassung einer staatlichen Behörde. Illegal sei auch, dass im Gesetz die Beweislast umgekehrt werde.
Das im Mai von Nationalversammlung und Senat beschlossene Gesetz sieht die Einführung einer neuen Behörde («Hadopi» für Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) zur Verfolgung von Raubkopierern vor. Wer erwischt wird, bekommt zuerst eine Ermahnung per E-Mail und beim zweiten Mal eine Ermahnung per Einschreiben.
Umkehr der BeweislastWer dann weiter illegal Musik oder Filme herunterlädt, verliert den Zugang zum Internet für zwei Monate bis zu einem Jahr. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn der Computernutzer seine Unschuld nachweisen kann.
Die oppositionellen Sozialisten sowie Verbraucherschützer und das EU-Parlament hatten in dem Gesetz eine Einschränkung der Bürgerrechte gesehen, die Sozialisten wandten sich schließlich an das Verfassungsgericht. Die Musikindustrie dagegen begrüßte das Gesetz als wirksamen Schutz der Urheberrechte. Nun muss es gründlich überarbeitet werden. (nz)