Patentbehörde in Moskau:
;-) ist kein Warenzeichen
12.12.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Smiley: Freie Nutzung weiter möglich
Foto: netzeitung
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Oleg Teterin hat versucht, dass Emoticon als Warenzeichen zu schützen und wollte für dessen Nutzung Geld kassieren. Auch für :-) sollte der Rubel rollen. Die Behörde ließ ihn nun abblitzen.
Das in aller Welt gebräuchliche Zeichen für ein Lächeln mit Augenzwinkern ist weiter nicht als Warenzeichen geschützt. Ein russischer Geschäftsmann scheiterte mit dem Versuch, die Zeichenfolge markenrechtlich schützen lassen.
Die Patentbehörde in Moskau erklärte der Nachrichtenagentur RIA-Nowosti zufolge, die drei Zeichen in dieser Reihenfolge seien kein Warenzeichen und könne auch nicht als solches eingetragen werden. Das so genannten Emoticon wird weltweit in E-Mails oder SMS verwendet.
Lizenzgebühr nur von Unternehmen beanspruchtOleg Teterin, Chef des in der Mobilfunkwerbung tätigen Unternehmens Superfone, hatte am Donnerstag noch erklärt, er beanspruche das Markenrecht an diesem Emoticon. Allerdings wolle er die Lizenzgebühr nur von Unternehmen kassieren, nicht von Privatleuten.
Teterin ging sogar noch weiter: Da ähnliche Smileys wie die Zeichenfolge :-) kaum von seinem Markenzeichen zu unterscheiden seien, könnte deren Verwendung ebenfalls seine Ansprüche tangieren, sagte er.
Deutliche Reaktion: >:(Andere russische Internet-Unternehmer reagierten auf den Vorstoß mit dem Zeichen für verwunderte bis wütende Verärgerung >:(. Man stelle sich nur vor, dass der nächste clevere Geschäftsmann die Markenrechte für die 33 Buchstaben des russischen Alphabets erwerbe, sagte Alexander Manis, Direktor einer Breitband-Internetfirma dem Fernsehsender NTW und fügte hinzu: «Das ist absurd.» (AP)