22.10.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Muss erstmal nicht speichern: BT Germany
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Schlappe für die Bundesregierung: Nach einem Gerichtbeschluss muss der Telekomkonzern BT vorerst keine Kundendaten speichern, weil ihm die entstehenden Kosten nicht ersetzt werden. Nun droht eine Klagewelle.
Keine Vorratsdatenspeicherung auf Firmenkosten: Der Telefonanbieter BT Germany muss erstmal keine Kundendaten mehr speichern, weil der Bund die dabei anfallenden Kosten nicht übernimmt. So entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einer einstweiligen Anordnung.
Die neuen Anti-Terror-Gesetze verpflichten Telekommunikationsfirmen seit Januar dazu, Verbindungs- und Standortdaten sechs Monate lang zu speichern auf eigene Kosten. Bei Handy-Verbindungen zählen auch die jeweiligen Standorte der Kunden und die Geräteidentifikation dazu. Wer sich nicht daran hält, soll vom kommenden Jahr an mit einem Bußgeld zur Kasse gebeten werden.
«Eingriff in die Berufsfreiheit» Das könnte sich jetzt ändern: Wie die Richter am Dienstag mitteilten, wurde dem Eilantrag einer deutschen Tochterfirma der britischen BT-Gruppe stattgegeben, weil ein «unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit» vorliege.
Der betroffene Konzern hätte nach eigenen Angaben mindestens 720.000 Euro aufwenden müssen, um die Datenspeicherung technisch zu ermöglichen. Zudem entstünden laufende Betriebskosten von 420.000 Euro im Jahr. Angesichts des BT-Kundenkreises in erster Linie große Unternehmen sowie Behörden des Bundes und der Länder seien aber kaum Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zu erwarten.
Bundesnetzagentur darf nicht bestrafenDas Gericht hatte bereits im Juli in einem ähnlich gelagerten Fall die Auffassung vertreten, dass der gesetzliche Zwang zur entschädigungslosen Vorratsdatenspeicherung unzulässig in das Grundrecht auf Eigentum eingreift.
Zudem sei Überwachung eine «wesensfremde Aufgabe» für Telefonanbieter. Damals hatten die Richter das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorgelegt. Die Entscheidung dort wird erst für 2009 erwartet.
Mit dem aktuellen Beschluss untersagte das Berliner Gericht der Bundesnetzagentur als Vertreterin der Bundesregierung vorläufig, Maßnahmen gegen BT Germany einzuleiten. Sie kann gegen die einstweilige Anordnung aber noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Klage gegen die Bundesrepublik läuft nochDer Regulierungschef des Unternehmens, Felix Müller, begrüßte den vorläufigen Beschluss: Er verdeutliche, «dass der Bund die Industrie nicht grenzenlos für hoheitliche Aufgaben im Bereich der Terrorbekämpfung in Anspruch nehmen kann, ohne gleichzeitig adäquate Entschädigungsregeln vorzusehen».
Neben dem Eilverfahren läuft laut Gerichtssprecher Stephan Groscurth eine Klage der BT gegen die Bundesrepublik, über die aber voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr entschieden werde.
Auch die Initiative Europäischer Netzbetreiber freute sich über den Richterspruch: Er gehe davon aus, dass nun weitere, ähnlich betroffene Konzerne eine Klage in Betracht zögen, sagte Geschäftsführer Jan Mönikes.
Für andere Telefonanbieter gilt die Freistellung nicht automatisch. Sie müssen sich selbst an die Verwaltungsgerichte wenden. Datenschützer haben sie nun zum Boykott der Vorratsdatenspeicherung aufgerufen. Dabei verwies der bundesweite Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am Donnerstag in Bielefeld auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin. (nz)