Telekom Austria in der Kritik:
Porno-Industrie mit IP-Adressen versorgt
17. Okt 2008 15:19, ergänzt 17:01
 |  Kann teuer werden: Pornos bei edonkey tauschen | Foto: dpa |
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Erotik-Produzenten haben Internet-Nutzer abgemahnt, weil diese urheberrechtlich geschützte Sex-Videos heruntergeladen haben sollen. Der Provider hatte die Nutzerdaten weitergegeben – widerrechtlich, meinen Experten.
Die Telekom Austria (TA) hat offenbar persönliche Daten an die deutsche Porno-Industrie weitergegeben. Wie das Nachrichtenmagazin «Format» berichtete, erhalten Kunden des österreichischen Internetproviders derzeit Abmahnungen wegen vermuteter Urheberrechtsverletzung.
Betroffen sind dem Bericht zufolge TA-Nutzer, über deren Anschlüsse Pornodateien von der Tauschbörse edonkey heruntergeladen wurden. Die Nutzer wurden von einer Vorarlberger Kanzlei mit aggressiven Schreiben eingedeckt. Die Rechtsanwälte Längle, Fussenegger und Singer vertreten nach Angaben von «Heise Online» deutsche Pornofilmhersteller wie Hustler Europe und Muschi Movie und fordern eine Pauschale von 790 Euro pro Datei. Bei Nichtzahlung drohen sie mit einer Klage über 36.000 Euro.
Angst vor Öffentlichkeit
«Die Angst ist vielfach so groß, dass die Angeschriebenen bereit sind, alles auf sich zu nehmen, um nur sicherzustellen, dass die Sache niemand erfährt», sagt Anwalt Johannes Öhlböck. Zu seinen Mandanten gehören mehrere Beschuldigte – und diese nutzen ihr Internet laut «Format» alle nur über die TA. Sie soll den Porno-Konzernen Auskunft darüber gegeben haben, welche Kunden zu welchem Zeitpunkt welche IP-Adressen genutzt haben. In einer Stellungnahme beruft sich der Internet-Provider auf «eine gesetzliche Auskunftspflicht nach dem Urheberrechtsgesetz, auch ohne richterlichen Beschluss oder staatsanwaltlichen Auftrag Auskunft geben zu müssen». Doch der Grenzbereich zwischen Urheberrecht und Datenschutz ist juristisch umstritten.
 |  Die TA gab IP-Adressen von edonkey-Nutzern weiter | Foto: edonkey2000.com |
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Privatsphäre wichtiger als Urheberrecht
Kurt Einzinger, scheidender Generalsekretär des Verbands der Internet Service Provider Austria (ISPA), empfiehlt seinen Mitgliedern, «ohne richterlichen Auftrag keine Auskunft zu erteilen». Derzeit bestehe keine zivilrechtliche Auskunftspflicht, meint auch der als Internetrecht-Fachmann bekannte Richter Franz Schmidbauer aus Salzburg. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu dieser Frage steht noch aus. Inzwischen hat Telekom Austria aber schon eigenständig auf die negativen Schlagzeilen reagiert. Wie «Der Standard» an diesem Freitag in seiner Online-Ausgabe berichtete, will der größte Internet-Provider Österreichs sämtliche Auskünfte über Stammdaten der Nutzer stoppen.
«Vorsätzlich eingespeist»
In vielen Fällen sollen die beanstandeten Videos auch gar nicht bewusst heruntergeladen worden sein: «Es ist ein offenes Geheimnis, dass solche Dateien in Tauschbörsen vorsätzlich eingespeist werden», schreibt «Format». So hatte ein edonkey-Nutzer einen Konzertmitschnitt von Jimi Hendrix beziehen wollen – doch «Foxy Lady» entpuppte sich als Teresa-Orlowski-Video aus den 80ern. Nun sollten alle Betroffenen prüfen, «ob der Filmtitel des urheberrechtlich geschützten Werks mit dem Dateinamen übereinstimmt», rät ein Jurist.
Dass Filesharing generell nicht gern gesehen wird, spielte bei den Ermittlungen offenbar keine Rolle. Erst 2006 hatte die Staatsanwaltschaft zwei Monate lang Zugriff auf einen Server, der als Verteilpunkt im eDonkey-Netz diente. Insgesamt wurden 40.000 IP-Adressen mitgeschnitten, davon waren 3500 deutschen Nutzern zuzuordnen. Sie seien namentlich identifiziert und strafrechtlich verfolgt worden, berichtete «Heise Online». (nz)