Versucht hatte das im vergangenen Jahr ein Pilot, der bei Ebay eine Cessna zum Startpreis von einem Euro anbot und dann doch nicht mehr verkaufen wollte. Ihm sei bei einem Rundflug aufgefallen, dass das Flugzeug defekt sei, lautete seine Begründung. Zum Ende der Auktion stand der Preis bei für ein Flugzeug günstigen 26.560 Euro. Mit einer Klage auf Übergabe des Flugzeuges oder Schadensersatz im Fall der Nichtlieferung setzte sich der Käufer beim Landgericht Berlin durch. Im Netz finden sich inzwischen zahlreiche Anwaltseiten, die Ebay-Urteile als Beispielfälle ausführen. Sie loten die Grauzone von Online-Käufen aus und dienen als Präzedenzfälle für neue Klagen.
Auch in Köln war das missglückte Yacht-Geschäft nicht das erste für einen Käufer erfolgreiche Ebay-Urteil. Bereits 2007 hatte das Oberlandesgericht dem Auktionssieger eines Roders für die Zuckerrüben-Ernte Recht gegeben. Die Maschine war zum Startpreis von einem Euro bei Ebay eingestellt worden, mit einer Sofortkauf-Option von 60.000 Euro – ihrem realen Wert.