Ebay-Käufer vor Gericht:
«Verklicken» zählt nicht
13.10.2008
Herausgeber: netzeitung.de
«Verklicken» zählt nicht
Wenn Verkäufer bei Online-Auktionen Fehler machen, lässt sich das kaum revidieren: Das zeigte jüngst eine für 22,50 Euro versteigerte Yacht. Der Käufer setzte sich vor Gericht durch kein Einzelfall, wie die Netzeitung herausfand.
Pech für einen Kölner Bootsbesitzer: Seine sechs Meter lange «Jeanneau Sun Way 21» mit Außenbordmotor sollte eigentlich einen Preis von mindestens 12.000 Euro erzielen. Weil er kein Mindestgebot eintrug, gewann jedoch das einzige abgegebene Gebot von 22,50 Euro. Als sich der Anbieter danach weigerte, das Schiff herauszugeben und «technische Probleme» vorschob, verklagte ihn der Bochumer Auktionssieger - mit Erfolg. Wie das Oberlandesgericht Köln nun auch in zweiter Instanz entschied, kann das Geschäft nicht mehr rückgängig gemacht werden.
«Verklicken» zählt nicht«Bei Internet-Auktionen kommen rechtsgültige Geschäfte zustande», sagte der Kölner Richter Hubertus Nolte zur Urteilsbegründung. «Jetzt muss der Verkäufer sein Verkaufsversprechen einlösen. Er kann nicht nachher sagen, es sei alles nicht so gemeint gewesen.» Falls er das Luxus-Boot nicht ausliefert, muss er dessen Wert von 12.000 Euro als Ausgleich zahlen.
Der Fall reiht sich in eine Kette von juristischen Erfolgen deutscher Ebay-Kunden ein: Immer mehr Gerichte greifen auf die mittlerweile gefestigten Grundsätze in der Rechtssprechung des Konzerns zurück. Demnach ist weder das «Verklicken» nach Einstellen der Auktion, noch ein vom Verkäufer entdeckter Mangel ein Grund, den Vertrag nachträglich zu stornieren.
59.949 Euro gewonnenVersucht hatte das im vergangenen Jahr ein Pilot, der bei Ebay eine Cessna zum Startpreis von einem Euro anbot und dann doch nicht mehr verkaufen wollte. Ihm sei bei einem Rundflug aufgefallen, dass das Flugzeug defekt sei, lautete seine Begründung. Zum Ende der Auktion stand der Preis bei für ein Flugzeug günstigen 26.560 Euro. Mit einer Klage auf Übergabe des Flugzeuges oder Schadensersatz im Fall der Nichtlieferung setzte sich der Käufer beim Landgericht Berlin durch.
Im Netz finden sich inzwischen zahlreiche Anwaltseiten, die Ebay-Urteile als Beispielfälle ausführen. Sie loten die Grauzone von Online-Käufen aus und dienen als Präzedenzfälle für neue Klagen.
Auch in Köln war das missglückte Yacht-Geschäft nicht das erste für einen Käufer erfolgreiche Ebay-Urteil. Bereits 2007 hatte das Oberlandesgericht dem Auktionssieger eines Roders für die Zuckerrüben-Ernte Recht gegeben. Die Maschine war zum Startpreis von einem Euro bei Ebay eingestellt worden, mit einer Sofortkauf-Option von 60.000 Euro – ihrem realen Wert.
Weil sich kaum jemand für das Gerät interessierte, endete die Auktion mit dem Höchstgebot von 51 Euro. Der Verkäufer hatte den Roder aber zwischenzeitlich anderweitig verkauft, konnte nicht liefern und wurde auf Schadensersatz verklagt. Das Gericht entschied, dass er dem Käufer den vollen Wert der Maschine auszahlen musste: Also verbleibende 59.949 Euro. (nz)