Unsere Weblog-Kolumne: Gesetze für die «Generation Doof»15. Apr 2008 07:37  |  Auch er hat es nicht leicht: Filesharer in den USA | Foto: AP |
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Der Bundestag hat ein neues Gesetz erlassen: Filesharing wird schwieriger, aber Abmahngebühren fallen geringer aus. Außerdem: Ist die Netzeitung unreif im Umgang mit politischen Bloggern? Der Blogblick
Wenn ich Gesetzgeber wäre, würde ich neuen Gesetzen grundsätzlich seltsame Bezeichnungen geben. Je seltsamer (im Sinne von abstrakter), desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass das, worum es in den Gesetzen geht, niemanden interessiert.
Ähnlich scheint es sich der reale Gesetzgeber gedacht zu haben, als er am Freitag das «Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums» mit den Stimmen der Großen Koalition verabschiedete. Doch das, worum es in diesem Gesetz geht, interessiert sehr wohl jemanden.
Das RA-Blog zum Beispiel. Es
erklärt
uns erstmal den Inhalt: «Kernpunkte der neuen Regelungen sind zum einen ein unmittelbarer Auskunftsanspruch des Rechteinhabers gegen Dritte, also z. B. Internetprovider, sowie die Deckelung der zu erstattenden Abmahnkosten auf 100 Euro in einfach gelagerten Fällen für eine erste Abmahnung wegen einer 'unerheblichen' Urheberrechtsverletzung im Internet, soweit 'außerhalb des geschäftlichen Verkehrs.'»
Sprich: Nutzer von Musik- und Filmtauschbörsen können nun einfacher verfolgt werden. Da aber im Gesetz ein Richtervorbehalt festgelegt wurde und Richter nun «im Einzelfall zu prüfen haben, ob ein 'gewerbliches Ausmaß' vorliegt», dürfte es «vermutlich Jahre dauern bis sich aus dieser schwammigen Pseudo-Definition eine brauchbare Richtlinie für die Praxis ergibt», schreibt das RA-Blog weiter.
Auch Patrick Breyer, Daten-Speicherung.de, widmet sich erstmal ausführlich und kenntnisreich den juristischen Implikationen des Gesetzes um dann seine Bewertung
anzuschließen:
«Insgesamt ist die Beschränkung des neuen, direkten Auskunftsanspruchs auf gewerbliche Rechtsverletzungen als Erfolg anzusehen, wenngleich der Auskunftsanspruch als solcher weiterhin abzulehnen ist. Das schwerere Problem liegt aber nicht in dem Auskunftsanspruch, sondern in der Vorratsdatenspeicherung. Wäre die Aufzeichnung von Kommunikationsdaten auf das erforderliche Maß begrenzt, liefen sämtliche Zugriffsmöglichkeiten leer und würde wieder eine vertrauliche Kommunikation möglich. Eine Überwachung und Auskunfterteilung im Fall eines konkreten Verdachts mag in Grenzen angehen, nicht aber eine anlasslose Aufzeichnung des Kommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung.»
Weniger juristisch, dafür mehr an den möglichen Folgen entlang
argumentiert
das Weblog Küchenkabinett: «Faktisch läuft das dann nämlich so: Von Rechteinhabern betraute Unternehmen gehen direkt zum Richter (den braucht man noch) und sagen: Wir haben hier 2.500.000 IP-Adressen, deren Besitzer die Urheberrechte unserer Kunden verletzt haben. Auf dieser DVD hier haben wir passend dazu Beweismittel in Form von Screenshots u.a. gespeichert. Wollen Sie die 2.500.000 Datensätze jetzt alle durchgehen oder wollen sie gleich unterschreiben?»
Dirk von Gehlen, Digitale Notizen, zitiert Heribert Prantl aus der «Süddeutschen Zeitung»: «Dieses Gesetz will das Urheberrecht erhalten, es will verhindern, dass geistiges Eigentum im Internet ein flüchtiges Eigentum wird, dass es sich auflöst in millionenfachen kleinen Rechtsverletzungen» und
fügt selbst hinzu:
«Das ist inhaltlich richtig. Es stellt sich jedoch die Frage, zu welchem Preis dieses Recht erhalten werden soll.»
Das Sudelbuch lässt sich zu einigen allgemeinen Ausführungen über die «weitgehend hirnfreie und bewusstseinsgetrübte Lebensführung» der «Generation Doof»
hinreißen:
Diese verlasse «sich auf 'outgesourctes Denken', unterschätzt permanent die Leistungsfähigkeit eines menschlichen Gehirns, des eigenen sowieso - und verliert in der Konsequenz peu à peu die nötige Wertschätzung von Gedanken und Ideen. Kann so überhaupt noch ein angemessenes Bewusstsein für geistiges Eigentum, für die komplette Wertschöpfungskette von der Idee bis zum fertigen Produkt existieren? Der Versuch, der Misere mittels Paragraphen Herr zu werden, reicht da leider nicht aus.»
Zurück in die doch eher konkreten Sphären des Alltags. Schließlich befasst sich das neue Gesetz auch mit den Kosten für Abmahnungen. Dem janneWapBlog ist eine Passage besonders ins Auge
gefallen:
«Die 'Regelung für Abmahnungen bei Bagatellverstößen durch Privatpersonen.' Hier dürfen 'Ersttätern' in Zukunft nicht mehr als 100 Euro berechnet werden. Mhhh… Das hätten sie sich ja ein wenig früher überlegen können. Ein Bekannter hat für ein (Bild von einem) Glas Bacardi über 600,00 Euro löhnen müssen.»
Das Webmaster/Internet Blog
freut sich
sogar richtig über die Politik: «Nun könnten einige Abmahnanwälte und deren 'Komplizen', z.B. unseriöse Webmaster, in echte Schwierigkeiten kommen. Wie sollen sie den jetzt an ihre hart verdiente Euros kommen. Damit wird ja eine halbe Industrie zerstört … ;-) Mir soll es recht sein. Lange wurde dies angekündigt und endlich wurde es nun auch beschlossen. Man darf die Politik nie aufgeben!»
Im Blog Bergland geht es
nüchterner,
wenn auch nicht weniger freudig zu. Die Begrenzung der «erstattungsfähigen Anwaltsgebühren für eine Abmahnung wegen einer einfachen Urheberrechtsverletzung auf 50,- Euro» führt zu der Hoffnung, «dass die anwaltliche Abmahnpraxis im Bereich der Urheberrechtsverletzung durch Private erheblich abnehmen wird, weil dann dieses 'Geschäftsfeld' für alle Beteiligten an Attraktivität verliert.» Vielleicht sei damit auch die «Kooperation zwischen Internetseitenbetreibern (meist sind das die Anwaltskanzleien selber) und Abmahnanwälten» beendet.
Sebastian Trommer geht in seinem Blog
sehr praktisch
zu Werke: «Sehr geehrte Damen und Herren. (...) Auch wenn hier Anzeigen geschaltet oder Links verkauft werden, ist das kein Indiz für ein geschäftsmäßiges Auftreten. Das Geld, was damit verdient wird, fließt in ein Sparschwein, dessen Inhalt in unregelmäßigen Abschnitten für sinnvolle Anschaffungen oder den Jahresurlaub verwendet wird. Also keine Spur von Geschäftsmäßigkeit. Wie sie vielleicht wissen, dürfen Sie in solch einem Fall sowieso nur 100 Euro verlangen, lohnt sich dafür die Mühe? Sicherlich nicht! Sparen sich deshalb jedwede Abmahnung, die Sie schreiben, ausdrucken und zur Post bringen müssen. Es lohnt sich nicht. Sie haben sicher besseres zu tun.»
Doch leider wird die Euphorie gebremst, und zwar vom Weblog Medien-Gerecht: Die Begrenzung der Abmahngebühren hänge von vier Faktoren ab, die
hier genannt
werden. Fazit: «Quintessenz der Neuregelung ist also, dass es für Verbraucher eher undurchsichtig bleibt, wann sie die vollen Abmahngebühren zahlen müssen und wann sie nur 100 Euro zu zahlen haben. Vereinfacht gesagt wird dies nur bei absolut privaten Rechtsverletzungen der Fall sein, die obendrein nur eine geringe Intensität haben. Ein Bollwerk gegen die massenhaften Abmahnungen sieht anders aus.»
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Anhang
Netzeitung & Blogs: Öfter mal schaffen es Artikel aus der Netzeitung in die Blogs. Gelegentlich werden sie dort auch diskutiert. Nur selten aber erfährt ihnen eine so gründliche Auseinandersetzung wie im Fall des am Freitag veröffentlichen Artikels «
Deutsche Blogger sind unpolitisch und unreif
». Netzpolitik.org ist nicht erfreut und schreibt: «Sind deutsche Blogger jetzt unpolitisch und unreif? Ich glaube eher, dass ein Vergleich mit den USA aus den oben genannten Gründen etwas hinkt.» Die oben genannten Gründe werden
hier
ausgeführt.
Ausführlicher
geht man im Blog Wissenswerkstatt zur Sache. Die Autorin des Artikels habe sich aus der zugrunde liegenden Studie «ganz offensichtlich nur diejenigen Beiträge herausgepickt, auf deren Grundlage sich am besten markige Schlagzeilen zusammenbasteln lassen. Im Ergebnis ist die Besprechung in der Netzeitung (zumindest in meinen Augen) eine Katastrophe.» Denn der «Artikel (und v.a. seine Überschrift) führt jedenfalls nicht zum Abbau von gegenseitigen Vorbehalten. Und zu einer fruchtbaren Diskussion trägt er vermutlich auch nicht bei.» Auf Basic Thinking
fand man
den Text «schlichtweg komisch»; die Studie selbst höre sich «irgendwie nach einem 'ich bin Experte, buch mich'-Buch an». Im Weblog Haltungsturnen
gesteht
der Betreiber dem Artikel zu: «Das ist eine hübsche Polemik und sie entbehrt nicht einer gewissen Wahrheit», um dann zum großen Aber überzugehen, «die allerdings - aber das ist ja quasi mein ceterum censeo - nichts über Relevanz und Qualität aussagt.» Jan Schmidt, Schmidt mit Dete, der die Studie mitherausgegeben hat,
meint:
«Die Ergebnisse, auf die sich der Netzeitung-Artikel bezieht, sind KEINE Ergebnisse einer '1.000 Seiten dicke Studie der Deutschen Gesellschaft für Online-Forschung'. Es sind vielmehr Ergebnisse einer der Aufsätze des zweibändigen Sammelbands, der in einer von der DGOF herausgegebenen Reihe erschienen ist und von Ansgar Zerfaß, Martin Welker und mir herausgegeben wurde.»
Auch
anderswo
wird
der Artikel
kritisiert
und
diskutiert.
Ach, bekäme der
Blogblick
doch nur mal so viel Aufmerksamkeit.
Für das Web ediert von Maik Söhler |