Illegales Filesharing: 

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Illegales Filesharing 

Lupe US-Richter bremsen Musikindustrie

Im Kampf gegen illegale Tauschbörsen hat die Musikindustrie einen Rückschlag erlitten. Eine US-Richterin verbot die Herausgabe der Daten von Studenten der Uni Boston. Die Plattenfirmen stehen vor einem juristischen Chaos.

In einem Rechtsstreit mit der Musikindustrie haben Bostoner Studenten erwirkt, dass ihre Universität die Daten von Tauschbörsennutzern nicht herausgeben darf. Dieses vorläufige Urteil einer Bundesrichterin werten Beobachter als Teilerfolg für die Tauschbörsennutzer in der Dauerfehde mit den Musikkonzernen. Viele Studenten nutzen das Netzwerk ihrer Universität um ins Internet zu gelangen.

Bislang haben die meisten Universitäten mit den Plattenfirmen kooperiert. Sie lieferten ihnen die Daten von Studenten, die über das Universitätsnetzwerk Musik für andere Nutzer zum Download bereithalten, oder stellten Anwaltsschreiben zu. Nun sind der Universität Boston die Hände gebunden, sie darf nach dem vorläufigen Urteil von Richterin Nancy Gertner die Daten der Studenten nicht an die Musikindustrie weitergeben. Die Herausgabe von Nutzerdaten sei nur möglich, wenn dies in den Verträgen geregelt sei, die zwischen der Universität als Internetprovider und den Studenten geschlossen worden seien.

Grundsatzfrage neu aufgeworfen
Zudem warf die Richterin eine Frage neu auf, die amerikanische Richter seit langem beschäftigt. Die Richterin sah es nicht als erwiesen an, dass die in Tauschbörsen bereitgestellten Musikstücke auch tatsächlich verbreitet wurden. «Die bloße öffentliche Zugänglichmachung von Musikdateien im Internet stellt noch keine Urheberrechtsverletzung dar», urteilte die Richterin. Damit stellt sich für die Anwälte der Plattenindustrie erneut die Frage, wie die Verbreitung von Musik im Netz tatsächlich bewiesen werden kann.

Ähnlich urteilte zuletzt ein New Yorker Richter. Kenneth M. Karas wies die Argumentation der Musikindustrie zurück, dass bereits die Bereithaltung von urheberrechtlich geschützten Werken als Beweis für die illegale Verbreitung von Film und Musik genügen. Mit dieser Argumentation hatte die Industrie lange leichtes Spiel, da sie nicht nachweisen musste, dass Dateien tatsächlich getauscht wurden.

Richter empfiehlt Industrie andere Argumentation
Karas empfahl den Klägern ihre Anklageschriften künftig darauf abzustützen, dass durch die Bereitstellung von Musikstücken im Internet durch Privatpersonen das exklusive Verbreitungsrecht der Rechteinhaber und nicht das Urheberrecht tangiert werde. Er erlaubte der Industrie, die Anklage entsprechend neu zu formulieren.

Damit bleibt die Rechtssprechung in den USA zum Filesharing widersprüchlich. Von den Prozessen in New York und Boston hatten sich Juristen eine Klärung der juristischen Probleme im Kampf gegen illegale Tauschbörsen erhofft.

In der Hoffnung, eine juristisch hieb- und stichfeste Argumentation zu finden, wird die Industrie wohl weiter sämtliche Rechtsmittel im Kampf gegen die Tauschbörsen nutzen. Studenten gelten für die amerikanischen Tonträgerhersteller als Hauptübel im Kampf gegen die illegale Verbreitung von Musik und Film. Die Filmindustrie macht die Studenten für Umsatzeinbußen von 15 Prozent im Jahr 2005 verantwortlich. (nz)