Karas empfahl den Klägern ihre Anklageschriften künftig darauf abzustützen, dass durch die Bereitstellung von Musikstücken im Internet durch Privatpersonen das exklusive Verbreitungsrecht der Rechteinhaber und nicht das Urheberrecht tangiert werde. Er erlaubte der Industrie, die Anklage entsprechend neu zu formulieren.Damit bleibt die Rechtssprechung in den USA zum Filesharing widersprüchlich. Von den Prozessen in New York und Boston hatten sich Juristen eine Klärung der juristischen Probleme im Kampf gegen illegale Tauschbörsen erhofft.
In der Hoffnung, eine juristisch hieb- und stichfeste Argumentation zu finden, wird die Industrie wohl weiter sämtliche Rechtsmittel im Kampf gegen die Tauschbörsen nutzen. Studenten gelten für die amerikanischen Tonträgerhersteller als Hauptübel im Kampf gegen die illegale Verbreitung von Musik und Film. Die Filmindustrie macht die Studenten für Umsatzeinbußen von 15 Prozent im Jahr 2005 verantwortlich. (nz)