31. Mrz 2008 09:14
Markenartikel dürfen unter Umständen nicht bei Ebay verkauft werden – das berichtet ein Nachrichtenmagazin unter Berufung auf ein neues Urteil. Doch die juristische Lage ist alles andere als klar.
Geklagt habe der Hersteller der Scout-Schulranzen, die Firma Sternjakob in Frankenthal (Rheinland-Pfalz). Verstoße der Händler gegen das Urteil, dürfe ihn der Hersteller vom Vertrieb ausschließen. Vor einem halben Jahr hatte dem «Focus»-Bericht zufolge das Landgericht Berlin in einem anderen Scout-Fall den Ebay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt (Az: 16 O 412/07 Kart).Der Rechtsanwalt der beiden Verkäufer, Oliver Spieker, sagte dem Magazin: «Angesichts der beiden widersprüchlichen Entscheidungen ist das Ende gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht absehbar.»