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Verkäufe im Internet: 

Scout erringt Teilerfolg gegen Ebay-Verkäufer

31. Mrz 2008 09:14
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Markenartikel dürfen unter Umständen nicht bei Ebay verkauft werden – das berichtet ein Nachrichtenmagazin unter Berufung auf ein neues Urteil. Doch die juristische Lage ist alles andere als klar.

Ein Hersteller von Markenartikeln darf nach einem Medienbericht den Verkauf seiner Produkte bei Ebay untersagen, da die Internet-Aukktionsplattform nicht das Ambiente eines Fachgeschäfts bietet. Das meldet das Nachrichtenmagazin «Focus» unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim (Az: 7 O 263/07 Kart).

Geklagt habe der Hersteller der Scout-Schulranzen, die Firma Sternjakob in Frankenthal (Rheinland-Pfalz). Verstoße der Händler gegen das Urteil, dürfe ihn der Hersteller vom Vertrieb ausschließen. Vor einem halben Jahr hatte dem «Focus»-Bericht zufolge das Landgericht Berlin in einem anderen Scout-Fall den Ebay-Boykott als unrechtmäßige Wettbewerbseinschränkung verurteilt (Az: 16 O 412/07 Kart).

Der Rechtsanwalt der beiden Verkäufer, Oliver Spieker, sagte dem Magazin: «Angesichts der beiden widersprüchlichen Entscheidungen ist das Ende gerichtlicher Auseinandersetzungen nicht absehbar.»

 
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