22. Feb 2008 09:27
Europäische Datenschützer fordern die US-Anbieter von Suchmaschinen auf, die EU-Richtlinien zum Schutz persönlicher Daten im Internet einzuhalten. Google und Microsoft reagieren vorsichtig.
«Suchmaschinen fallen unter die Datenschutzrichtlinie der EU, wenn IP-Adressen der Nutzer oder Informationen zur Abfolge von Suchbegriffen gesammelt werden», erklärte die Arbeitsgruppe. «Deswegen müssen sie die relevanten Bestimmungen einhalten.» Die Anbieter von Internet-Suchprogrammen wie Google, Yahoo oder MSN seien besonders wichtig, da sie «für eine wachsende Zahl von Bürgern zu einer täglichen Routine geworden sind».Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der gerade erst den Vorsitz der Arbeitsgruppe niedergelegt hat, erklärte im Januar, dass auch IP-Adressen, die einen mit dem Internet verbundenen Computer eindeutig bestimmen, als persönliche Information betrachtet werden sollten. Dies hätte weit reichende Implikationen für die Suchmaschinen, die diese Daten erfassen, um Suchanfragen zu analysieren und um für ihre Werbekunden die Anzahl von Mausklicks durch verschiedene Nutzer zu ermitteln.