Datenschutz in der EU: 

netzeitung.dePersönlichkeitsschutz soll auch für Google gelten

 Herausgeber: netzeitung.de

Suchmaschine und Datenspeicher: Google (Foto: Jens Schierenbeck/dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Suchmaschine und Datenspeicher: Google
Foto: Jens Schierenbeck/dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Europäische Datenschützer fordern die US-Anbieter von Suchmaschinen auf, die EU-Richtlinien zum Schutz persönlicher Daten im Internet einzuhalten. Google und Microsoft reagieren vorsichtig.

Datenschützer der Europäischen Union fordern, dass Internet-Suchmaschinen mit Sitz in den USA die europäischen Bestimmungen für den Schutz persönlicher Daten einhalten. Dazu gehöre auch die Vorschrift, dass persönliche Daten nur bei ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen gesammelt und gespeichert werden dürfen, erklärte die Artikel-29-Datenschutzgruppe am Donnerstagabend in Brüssel.

«Suchmaschinen fallen unter die Datenschutzrichtlinie der EU, wenn IP-Adressen der Nutzer oder Informationen zur Abfolge von Suchbegriffen gesammelt werden», erklärte die Arbeitsgruppe. «Deswegen müssen sie die relevanten Bestimmungen einhalten.» Die Anbieter von Internet-Suchprogrammen wie Google, Yahoo oder MSN seien besonders wichtig, da sie «für eine wachsende Zahl von Bürgern zu einer täglichen Routine geworden sind».

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der gerade erst den Vorsitz der Arbeitsgruppe niedergelegt hat, erklärte im Januar, dass auch IP-Adressen, die einen mit dem Internet verbundenen Computer eindeutig bestimmen, als persönliche Information betrachtet werden sollten. Dies hätte weit reichende Implikationen für die Suchmaschinen, die diese Daten erfassen, um Suchanfragen zu analysieren und um für ihre Werbekunden die Anzahl von Mausklicks durch verschiedene Nutzer zu ermitteln.

Google & Microsoft
In einer ersten Stellungnahme erklärte Google seine Bereitschaft, mit den Datenschützern zusammenzuarbeiten. «Wir freuen uns darauf, ihren Bericht zu sehen», teilte das Unternehmen zu der Erklärung der Artikel-29-Datenschutzgruppe mit. Microsoft erklärte, dass die IP-Adressen von den sonstigen erfassten Informationen entfernt werden sollten, um diese zu anonymisieren.

Die Artikel-29-Datenschutzgruppe ist ein Beratungsgremium der Europäischen Union, dem die Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten und der EU sowie ein Vertreter der EU-Kommission angehören. Die Arbeitsgruppe ist nach Artikel 29 der Europäischen Datenschutzrichtlinie benannt, der zugleich die Grundlage für ihre Tätigkeit darstellt. (AP)