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Datenschutz: 

Verbraucherschützer mahnen StudiVZ ab

13. Feb 2008 19:00
Soziales Netzwerk StudiVZ
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Verbraucherschützer haben die Betreiber des sozialen Netzwerks StudiVZ wegen seiner Datenschutz-Bestimmungen abgemahnt: Ein einziger Klick sei einfach zu wenig für solch ein umfangreiches «Ja».

Das Studenten-Netzwerk StudiVZ hat erneut Ärger wegen seiner Datenschutz-Betimmungen: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Betreiber des sozialen Netzwerks abgemahnt, weil er den Umgang mit persönlichen Informationen der Nutzer für rechtswidrig hält. Eine StudiVZ-Sprecherin bestätigte am Mittwoch den Eingang der Abmahnung und erklärte, die Rechtsabteilung prüfe das Schreiben.

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Die Verbraucherschützer monieren unter anderem, dass StudiVZ seine umfangreiche Erklärung zur Verwendung persönlicher Daten mit einem einzigen Klick bestätigen lässt. Dabei werde nicht hinreichend deutlich, welche Informationen das Unternehmen erhebt und wie es diese verwendet, sagte vzbv-Juristin Carola Elbrecht. So lasse sich StudiVZ beispielsweise mit diesem einen Klick genehmigen, ein Nutzungsprofil zu erstellen und für gezielte Werbung zu nutzen.

Verbraucherschützer verlangen Einzelzustimmung

Vzbv-Juristin Elbrecht sagte dazu: «Es ist zwingend erforderlich, dass die Verbraucher bei so etwas bewusst zustimmen.». Sie forderte, die Zustimmung zu den Klauseln jeweils einzeln abzufragen. Die Juristin kritisierte zudem, dass Nutzer der Datenschutz-Erklärung zunächst zustimmen müssen und erst im Nachhinein manuell die Verwendung von Daten für Werbezwecke ablehnen können. Auch konkretisiere das Unternehmen nicht, über welches Medium es Werbung verschickt.

StudiVZ: Keine Werbung per Telefon und SMS

Letzterem widersprach StudiVZ jedoch. «Werbung per SMS und Telefon ist bei uns ausgeschlossen», sagte die Sprecherin. Man verwende dafür nur E-Mails und den internen Nachrichtendienst. Nutzer könnten zudem den Empfang von personalisierter Werbung über ihre individuellen Einstellungen verhindern.

In dem Online-Netzwerk können Nutzer ein Profil anlegen, um sich mit Gleichgesinnten und Freunden auszutauschen und zu vernetzen. Die Tochterfirma der Holtzbrinck-Gruppe hatte im Dezember seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verändert, um die persönlichen Angaben der Mitglieder und Nutzungsprofile für personalisierte Werbung nutzen zu können. Teilnehmer konnten ihre Konten nicht weiternutzen, ohne den neuen Konditionen zuzustimmen. Dagegen protestierten viele der mehr als vier Millionen Mitglieder in vielfältiger Form. (dpa)

 
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