13. Feb 2008 11:45
Eine Frau hauchte ihren Partnern, die sie über eine Sex-Auktion im Internet kennen gelernt hatte, nur den Online-Nickname ins Ohr. Nun ist sie schwanger und hat ein Recht darauf, die echten Namen zu erfahren.
Geklagt hatte eine Frau, die sich bei einer Sex-Auktion im Internet gleich mehrmals ersteigern ließ. Laut Gericht hatte sie im April und Mai 2007 nach solchen Auktionen Sex mit sechs verschiedenen Männern. Von ihnen kannte sie nur die im Internet üblichen Nicknamen. Von einem der Männer wurde sie schwanger. Eigentlich hatte sich der Betreiber der Webseite in den Geschäftsbedingungen zu jeglicher Geheimhaltung verpflichtet. Das Interesse des noch ungeborenen Kindes an der Feststellung der Vaterschaft stehe höher als das Interesse der Männer an der Geheimhaltung ihrer Daten, urteilte die 8. Zivilkammer. (dpa)