netzeitung.deHessen darf Wahlcomputer einsetzen

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Elektronischer Helfer oder Betrugsmaschine? Wahlcomputer (Foto: Uwe Anspach dpa/lhe<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Elektronischer Helfer oder Betrugsmaschine? Wahlcomputer
Foto: Uwe Anspach dpa/lhe
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Ein hessisches Gericht hat einen Verbotsantrag zum Einsatz von Wahlcomputern bei der Landtagswahl am Sonntag abgelehnt. Eine der Klägerinnen drängt nun auf eine nachträgliche Wahlprüfung.

Der Einsatz von Wahlcomputern bei der hessischen Landtagswahl am kommenden Sonntag ist zulässig. Der hessische Staatsgerichtshof wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss einen Verbotsantrag zurück, der von der hessischen IT-Expertin Nicole Hornung, dem Hamburger Chaos Computer Club sowie der «Piratenpartei» unterstützt worden war.

Das Gericht erklärte, später nicht nachweisbare Manipulationen an den Wahlmaschinen seien nicht zu befürchten. Darüber hinaus wies das Gericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aus formalen Gründen ab. Bedenken gegen den Einsatz der Wahlcomputer könnten erst nach dem Urnengang im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens überprüft werden. Dafür sei das Wahlprüfungsgericht zuständig.

Der Chaos Computer Club hatte erklärt, die in Hessen eingesetzten Wahlcomputer der Firma Nedap wiesen gravierende Sicherheitsmängel auf. Aus diesem Grund seien alle Wahlmaschinen im September 2007 in den Niederlanden ausgemustert worden. Dagegen hatte der hessische Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel betont, die Wahlcomputer seien sicher und die Möglichkeit zur Manipulation bestehe nur theoretisch.

Nach Angaben des Chaos Computer Clubs wollen insgesamt acht hessische Städte und Gemeinden diese Geräte einsetzen. Die Wahlmaschinen werden in Wahllokalen aufgestellt. Statt mit dem Kugelschreiber wird der Stimmzettel vom Wählenden an einem Computerbildschirm ausgefüllt. Nach Schließung der Wahllokale zählt der Rechner das Ergebnis in Sekundenschnelle aus.

Der Anwalt der Klägerin Hornung kündigte an, seine Mandantin werde nun den Weg der nachträglichen Wahlprüfung gehen. (nz/AP)