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Wie man seine Webseite rechtssicher macht

16. Jan 2008 16:57
Bieten nützliche Tipps: Portale zum Online-Recht
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Egal ob privater Auftritt, Online-Shop oder Diskussionsforum – wer im Netz für eine Seite verantwortlich ist, kann abgemahnt oder verklagt werden. Musterdokumente können bei den Standards helfen.

Wer eine Webseite betreibt, muss sich rechtlich absichern, sonst drohen teure Rechtsstreitigkeiten. Nichts liegt da für Leute, die sowieso ständig online sind, näher, als sich die nötigen juristischen Tipps im Netz zu besorgen. Musterdokumente und Prüflisten lassen sich günstig und bequem bei Dokumenten-Portalen herunterladen. Doch die Nutzer sollten sich nicht blind auf jede Quelle verlassen.

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Forenbetreiber etwa müssen unter Umständen für rechtswidrige Besucherbeiträge geradestehen, wenn sie das nicht ausschließen. Und ist ein Impressum fehlerhaft oder nicht vollständig und das fällt jemandem auf, kann der Betreiber der Webseite abgemahnt werden. «Abmahnwellen» sind derzeit ein verbreitetes Phänomen. Dabei fallen Anwaltsgebühren in oft empfindlicher Höhe an.

Wer deshalb vorsorgen will, findet auf Portalen wie «Formblitz», «Redmark.de», «Vertrag.de», «Vorlagen.de» oder «Janolaw» zahlreiche Verträge, Formulare und andere Dokumente. Nach dem Download lassen sie sich in Textverarbeitungsprogrammen verwenden. Bei einer Reihe von Standardfällen sei es einfacher und günstiger, Musterdokumente zu nutzen, statt zum Anwalt zu gehen, berichtete jüngst das in Poing, Bayern, erscheinende «Internet Magazin». Zu diesen Standardfällen zählt den Angaben zufolge neben dem Webimpressum und den Nutzungsbedingungen für Foren etwa auch der Domain-Kaufvertrag.

Wer haftet?

Einige Portale werben damit, dass Rechtsprofis die üblicherweise für ein- bis zweistellige Eurobeträge angebotenen Papiere erstellt haben. Die Dokumente seien in der Regel juristisch einwandfrei, heißt es im «Internet Magazin». Trotzdem sollte die Frage geklärt werden, ob die Portale haften, falls sich doch einmal ein rechtlicher Fehler eingeschlichen hat und das Probleme bringt. Und hier steht der Nutzer unter Umständen im Regen, denn oft wird eine Haftung ausgeschlossen.

Nicht zuletzt deshalb wird besser nicht am falschen Ende gespart. «Es kommt oft auf Kleinigkeiten an», sagt Marcus Beckmann aus dem Präsidium des Fachverbands «Webmasters Europe» in Nürnberg. Konkurrierende Rechtsprechungen und häufige Gesetzesänderungen sorgen für Unübersichtlichkeit im Internetrecht. Für juristische Laien seien die Qualität und die Aktualität von Rechtsdokumenten schwer zu beurteilen. Ohne Haftungsgarantie gehen sie deshalb nach Beckmanns Worten ein Risiko ein.

Online-Shops

Wer zum Beispiel einen Onlineshop betreibt - selbst nur als Zuverdienst vom Schreibtisch zu Hause aus -, muss seine Kunden auf eine Widerrufsbelehrung aufmerksam machen. «Bei der Formulierung passieren leicht Fehler. Dann gelangt man schnell in den unwirksamen Bereich», sagt Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. «Musterdokumente reichen hier oft nicht und müssen angepasst werden», erklärt Beckmann, der in Bielefeld eine Kanzlei betreibt.

So weist etwa «Formblitz» vor dem Kauf eines Musters für Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Ebay-Shop darauf hin, dass Klauseln unter Umständen «im besonderen Einzelfall» umformuliert werden müssen. Wie, das bleibt dem Nutzer überlassen.

Einen anderen Weg geht das Portal «Janolaw», das Interessenten vor dem Herunterladen durch einen Fragenkatalog lotst, um personalisierte Dokumente zu generieren. Auf deren Richtigkeit lässt sich der Portalbetreiber festnageln. Allerdings steckt hinter «Janolaw» auch eine Anwaltskanzlei - und prinzipiell dürfen nur diese eine individuelle Rechtsberatung anbieten.

Musterdokumente mit Wert

Aber selbst wenn der Anbieter keine Haftungsgarantie gibt, haben Musterdokumente ihren Wert: «Sie können als grober Anhaltspunkt dienen, um sich auf den Anwaltstermin vorzubereiten. Dann kann man auf Augenhöhe diskutieren», erklärt Niko Härting, Rechtsanwalt aus Berlin. Er bietet auf seiner Webseite gratis Musterverträge an.

Den eigenen Webauftritt mit - teils auch einfach abgeschriebenen - Rechtsinformationen aus dem Netz zu vervollständigen, sei gang und gäbe, ist Härtings Erfahrung. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein. «Das funktioniert offensichtlich in vielen Fällen auch - und zwar so lange, bis eine Abmahnung im Briefkasten landet.»

Wie viel Geld der Betreiber einer Seite für juristischen Beistand investieren möchte, hängt somit auch von der Abwägung des Risikos ab. «Bei einer Webseite mit einer Handvoll Besucher mag das nicht so hoch sein», sagt Marcus Beckmann von «Webmasters Europe». «Wenn man längerfristig etwas im Internet verkaufen möchte, sollte man sich zuvor einen Anwalt leisten», rät Verbraucherschützerin Julia Rehberg. Zwar sei man auch nach einer persönlichen Beratung nicht zu 100 Prozent vor Rechtsstreitigkeiten gefeit. Geht aber etwas schief, weil der Anwalt geschlampt hat, «kann man diesen dafür in Haftung nehmen».

Unwissenheit schützt nicht

Auch juristische Laien müssen ihre Webseiten rechtlich absichern. Das Argument, den Internetauftritt in einem privaten Zusammenhang zu betreiben, wiegt in trügerischer Sicherheit. Zwar gelten prinzipiell viele rechtliche Anforderungen an die Betreiber lediglich bei «geschäftsmäßiger» Nutzung. «Privatleute sind aber nicht außen vor. Denn die Grenzen zur kommerziellen Nutzung sind fließend», erklärt Marcus Beckmann, Jurist und Präsidiumsmitglied des Fachverbandes «Webmasters Europe». Schon einem Betreiber, der die Kosten seiner Seite mit Werbebannern deckt, können unternehmerische Absichten unterstellt werden. (Berti Kolbow/dpa)


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