Illegale Downloads werden jetzt strenger verfolgt
09.01.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Dem entsprechend verzichtete die Musik- und Filmbranche in solchen Fällen bisher auf Versuche, ihre Rechte geltend zu machen: «Meines Wissens gibt es keinen Fall, bei dem jemand ausschließlich für das Downloaden bestraft wurde», sagt Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbandes Bitkom in Berlin.
«Wenn man jetzt ein solches Netzwerk benutzt, macht man sich in der Regel strafbar», sagt Jan Scharringhausen von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) in Hamburg. Und das gilt ausdrücklich auch dann, wenn man selbst keine Dateien zum Download anbietet. Ohne zu bezahlen herunterladen darf man also nur noch, was der Rechteinhaber auch kostenlos anbietet - prominentestes Beispiel zuletzt: die Band Radiohead, die ihr aktuelles Album ins Netz und es ihren Fans freistellte, dafür zu bezahlen oder nicht.
Klar ist, dass auch künftig längst nicht jeder, der illegal Musik oder Filme herunterlädt, erwischt und bestraft wird. Denn für die Rechteinhaber ist es weiter ein gewisser Aufwand, die Identität von Filesharing-Nutzern zu ermitteln, wie Till Jaeger, Rechtsanwalt und Experte für Urheberrecht aus Berlin, erklärt: Die Internetprovider müssen ihnen gegenüber nicht mit Kundendaten herausrücken. «Deshalb muss ein Umweg gemacht werden über die Staatsanwaltschaft.» Nur ihr gegenüber ist der Provider zur Nennung der Daten verpflichtet.
Wer erwischt wurde, muss laut Rechtsanwalt Jaeger in der Regel mit zivilrechtlichen Ansprüchen der Rechteinhaber rechnen - sprich: mit Geldforderungen, die empfindlich hoch ausfallen können. «Da werden regelmäßig Strafen von mehreren Tausend Euro fällig.» Darin ist neben den Schadensersatzforderungen der Musik- oder Filmlabels immer auch ein tüchtiger Batzen für die Erstattung der Anwaltskosten enthalten.
Das sollte nicht nur im Hinterkopf haben, wer selbst gelegentlich der Download-Versuchung erliegt: Auch Eltern reden ihren im Internet surfenden Kindern besser ins Gewissen. Sonst greift laut Bernhard Rohleder womöglich irgendwann das Baustellen-Motto: «Eltern haften für ihre Kinder.» Das gilt umso mehr, wenn der Sprössling die heruntergeladenen Dateien auch noch auf dem Schulhof verkauft. «Denn das ist gewerbsmäßiger Handel» - mit weitaus gravierenderen möglichen Konsequenzen.
Aufgepasst heißt es, wenn eine Privathomepage mit Musik oder Filmausschnitten aus dem Internet aufgepeppt werden soll: «Dann muss man darauf achten, dass die Urheberrechte geklärt sind», warnt Bernhard Rohleder vom Branchenverband Bitkom in Berlin. Andernfalls spielt es keine Rolle, ob der Betreiber die entsprechende CD oder DVD im Original besitzt oder nicht: Stößt der Rechteinhaber auf seine Webseite, gibt es Ärger. (Florian Oertel/dpa)

