Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Gravierende Mängel bei zahlreichen Ebay-Shops

14. Dez 2007 07:08
Gauner gibt es überall, auch bei Ebay
Bild vergrößern
Nicht wenige Ebay-Profihändler tarnen sich als Privatpersonen und sind bei Reklamationen nicht zu erreichen. Zu diesem Ergebnis kam nun der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Bei einer Überprüfung von 80 Unternehmen, die über das Internauktionshaus Ebay Waren verkaufen, sind teilweise gravierende Mängel beim Verbraucherschutz entdeckt worden. Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen am Donnerstag in Berlin berichtete, habe man in jedem untersuchten Fall mindestens einen Verstoß gegen bestehende Vorschriften gefunden. So seien rund 20 Unternehmer als private Verkäufer aufgetreten, die in der Praxis nur schwer haftbar zu machen seien. Außerdem würden Angaben zum Widerrufs- oder Gewährleistungsrecht vorenthalten.

Mehr in der Netzeitung:
Insgesamt sprach der Verband 71 Abmahnungen aus und leitete sieben Klagen ein. Die Verbraucherschützer forderten das Auktionshaus auf, für ein effektives Qualitätsmanagement zu sorgen, die Verbraucherrechte zu überwachen und einen Missbrauch unverzüglich zu ahnden. «Ebay muss einen gewerblichen Online-Shop, der sich als Privatverkäufer tarnt, unverzüglich ausschließen», forderte Verbandschef Gerd Billen. Das Unternehmen selbst war zunächst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Allein bei Informationspflichten vor Abschluss eines Vertrags zählten die Verbraucherschützer nach eigenen Angaben insgesamt 426 Verstöße, durchschnittlich also 5,3 pro Anbieter. Die vom Bundesverband eingeleiteten Maßnahmen zeigten sogar schon Erfolge: Rund 60 Unterlassungserklärungen seien beim Verband eingetroffen, eine sogar aus Hongkong, hieß es. Gegen sieben Anbieter, die sich trotz eines Erinnerungsschreibens nicht geäußert oder eine Unterlassungserklärung verweigert hätten, sei Klage erhoben worden. In bislang vier Urteilen seien die Ansprüche des Verbands im vollen Umfang bestätigt worden.

Welche Probleme als Privatpersonen getarnte Profihändler machen können, bekamen die Verbraucherschützer selbst zu spüren: Zwar seien in elf von 20 Fällen Abmahnungen möglich gewesen. Bei den übrigen konnte aber keine verwertbare Adresse ermittelt werden. «Leicht auszumalen, dass auch Reklamationen oder ein Widerruf hier ins Leere laufen», sagte Billen. Für die Untersuchung nahm der Verband die 80 Händler, zumeist «PowerSeller» oder Betreiber von «Premium»- oder «Top»-Shops, von September 2006 an ein Jahr lang unter die Lupe. (AP)


Mehr im Internet:

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Zum Wissenstest
Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
Zum Tarifrechner
Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Immobiliensuche
Immobilien
immonet
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Josef Depenbrock & Robert Rischke | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.