Gefangen in der Bürgersuchmaschine07. Dez 2007 13:31  |  Auf gute Nachbarschaft: Suchmaschine für Steuerdaten | Foto: Screenshot: nz |
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Bei den einen sind es die Sexualstraftäter, bei den anderen die Steuerzahler – manche Staaten geben im Internet sehr viele Daten über ihre Bürger preis. Elke Wittich gibt einen Überblick.
Sorgsam darauf zu achten, dass man im Internet keinerlei persönlichen Informationen preisgibt, bedeutet nicht automatisch, dass keine Details allgemein zugänglich sind. In einigen Ländern werden sie ausgerechnet von staatlichen Stellen ohne Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht. Eines der bekanntesten Beispiele für aufgehobene Persönlichkeitsrechte im Internet sind die Sexualstraftäter-Karteien, die in den USA für Jedermann online einsehbar sind.
Das Justizministerium bietet eine Suchmaschine an, mit deren Hilfe besorgte Bürger nachschauen können, ob in ihrer Nähe jemand wohnt, der wegen eines Sexualdelikts – darunter werden Kindesmissbrauch, Vergewaltigung sowie die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie verstanden - vorbestraft ist.
Dieses «Nationale Straftäter-Register» auf der Seite der Bundesbehörde erlaubt allerdings nur relativ zielgerichtete Suchen, da zum Beispiel der Nachname und der erste Buchstabe des Vornamens sowie mindestens der Bundesstaat, in dem die gesuchte Person wohnt, eingegeben werden müssen. Ansonsten spuckt die Maschine kein Ergebnis aus. Anders sieht es auf den entsprechenden Webpages einiger US-Bundesstaaten aus.
Texas
Im Bundesstaat Texas gelten zum Beispiel verschärfte Gesetze für aus dem Gefängnis entlassene Sexualstraftäter. Sie müssen sich bei jedem Umzug im zuständigen örtlichen Sheriffbüro melden, anschließend werden sie in eine Internet-Kartei eingetragen und sind mittels einer Suchmaschine einfach zu finden. User können nicht nur nach Namen suchen, sondern einfach nur schauen, wie viele der Straftäter in einer Stadt registriert sind.
Wer will, lässt sich auf Umgebungskarten sogar die Wohnorte so genannter Sexual Offenders sowie eine Vielzahl persönlicher Details über die jeweiligen Personen anzeigen. Neben dem vollen Namen und etwaigen Alias-Namen sind dies zum Beispiel ein Farbbild, genaue Angaben zur Statur und zum Aussehen, besondere Kennzeichen und die Meldeadresse. Hinzu kommen Informationen zur jeweiligen Tat, die Dauer der Gefängnisstrafe und der derzeitige Status - also ob die Person auf Bewährung freigekommen ist oder ohne weitere Auflagen entlassen wurde. Einsehbar ist auch, wie hoch das vom jeweiligen Täter ausgehende Sicherheitsrisiko nach Einschätzung der offiziellen Stellen ist.
Am elektronischen Pranger In Kalifornien existiert auf der Webpage Megan's Law ebenfalls eine bundesstaatlich betriebene Suchmaschine. Sie ist zusätzlich darauf spezialisiert, wegen einschlägiger Delikte vorbestrafte Personen zu finden, die ihren Wohnsitz nahe Schulen und Parks angemeldet haben. Zur Selbstjustiz soll die Seite explizit nicht dienen. User werden daran erinnert, dass es gesetzlich verboten ist, in der Datenbank aufgeführte Straftäter zu belästigen.
Zusätzlich räumt man in einer Extra-Rubrik mit populären Vorurteilen über Sexualverbrechen auf. Hier erfährt man, dass die meisten Delikte im Familienkreis begangen werden, die meisten Straftäter therapierbar sind und Vergewaltiger sich in aller Regel ein Opfer gleicher Hautfarbe suchen.
In den USA müssen allerdings nicht nur überführte Täter den elektronischen Pranger fürchten. In Chicago beispielsweise ist Prostitution verboten. Demnach verstoßen nicht nur Zuhälter und Prostituierte gegen geltendes Recht, sondern auch jeder, der eine Hure anspricht oder auf ihre Avancen eingeht. Erwischte Freier müssen sich vor Gericht verantworten, zuvor werden sie, ebenso wie Zuhälter und Prostituierte, für 30 Tage auf der Seite der Chicagoer Polizei ausgestellt: mit vollem Namen, Adresse und Foto. Gleichzeitig weist die Seite darauf hin, dass alle abgebildeten Personen als unschuldig zu gelten haben, bis ihre Schuld gerichtlich festgestellt ist.
Skandinavien In Skandinavien muss man dagegen nicht erst straffällig geworden sein, um im Netz mit Name, Adresse und Einkommensverhältnissen auffindbar zu sein. Die in Schweden und Norwegen legalen Steuer-Suchmaschinen gründen auf uralten Gesetzen. Das in Schweden 1766 in Kraft getretene so genannte Offentlighetsprincipen, das Öffentlichkeitsprinzip, sollte allen Bürgern Zugang zu fast allen Informationen ermöglichen, die von staatlichen Stellen über die Einwohner des Landes gesammelt wurden. Wer will, kann seither zum Beispiel beim örtlichen Finanzamt vorbeispazieren und sich die Steuerunterlagen von Nachbarn, Freunden oder Prominenten anschauen. Die meisten Bürger wollten allerdings nicht. Und so wurden die öffentlichen Steuerregister bisher hauptsächlich von Journalisten und Ermittlern genutzt.
Steuerdaten im Netz Daran hat das Internet einiges geändert. Denn mittlerweile ist es möglich, bequem von zu Hause aus und vor allem anonym nachzuschauen, wie viel andere Leute verdienen. Im November 2006 startete in Schweden Ratsit.se, eine Seite, die anfangs die aktuellen Daten der Steuerbehörden kostenlos im Netz zur Verfügung stellte. Die Suchmaschine der Webpage erlaubte es Usern, einfach einen Namen einzugeben und schon erhielt man Informationen über den Wohnort und das versteuerte Einkommen der jeweiligen Person.
Ratsit wurde ein riesiger Erfolg, schon nach kurzer Zeit hatten sich mehr als 600.000 User registriert - sehr beachtlich in einem Land mit gerade mal neun Millionen Einwohnern. 50.000 Anfragen verzeichnete die Seite pro Tag, bis die schwedische Regierung gegen die «Schnüffelseiten« einschritt. Die Betreiber von Ratsit und vergleichbaren Angeboten wurden gezwungen, Teile ihrer Angebote kostenpflichtig anzubieten, um dem ungehemmten Ausforschen privater Daten von Bürgern ein Ende zu bereiten.Seither sind nur noch die Basis-Informationen über Firmen - Adresse, Steuernummer, versteuertes Einkommen - frei erhältlich, Auskünfte über Privatpersonen kosten dagegen Geld. Nicht viel, für 15 Kronen, umgerechnet rund ein Euro 50, erhält man unter anderem Details wie Adresse, Steuerzahlungen und Schuldenstand.
Norwegen Im benachbarten Norwegen locken seit 2007 die Internetseiten diverser Zeitungen mit ausgefeilteren und dazu kostenlosen Steuersuchmaschinen User an. Nachdem eine konservative Regierung im Jahr 2004 die Möglichkeiten zur Einsichtnahme in die Steuerunterlagen stark eingeschränkt hatte, nahm die rot-grüne Regierung im Sommer 2007 die Einschränkungen wieder zurück.
Seit Anfang Oktober erreichen die einschlägigen Webpages ständig neue Besucherrekorde, indem sie immer wieder neue Top Ten-Einkommenslisten von Promis, Politikern und Wirtschaftsmanagern des Landes erstellen. Zudem werden die Suchmöglichkeiten immer ausgeklügelter – man kann nach den reichsten Bürgern einer Stadt suchen oder den Gebieten, in denen die ärmsten Menschen leben.Diese Angebote - von den Zeitungen nicht selten als wichtige Quellen zur Aufklärung bezeichnet - werden jedoch immer häufiger kritisch gesehen. Denn der anonyme Zugang zu den Suchmaschinen unterliegt keinerlei Altersbeschränkung. Kein Wunder, dass neulich in den Medien die ersten Fälle von Sozial-Mobbing an norwegischen Schulen gemeldet wurden.
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