27.11.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Des Lehrers Alptraum: Spickmich.de
Foto: Franz-Peter Tschauner/dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Wie schon das zuständige Landgericht kam nun auch das Oberlandesgericht Köln zu dem Ergebnis, dass die Lehrerbenotung auf «Spickmich.de» rechtens ist. Ein anderes Verfahren aber geht weiter.
Lehrer müssen sich eine Benotung durch Schüler gefallen lassen, wenn die Grenzen der Schmähkritik nicht überschritten werden. Mit dieser Begründung erklärte das Oberlandesgericht Köln am Dienstag die Beurteilung einer Lehrerin auf der Internetseite spickmich.de für rechtens. Dies sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Der Senat bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln, das eine einstweilige Verfügung gegen die Benotung abgelehnt hatte. Das Hauptsacheverfahren in dem Rechtsstreit geht aber noch weiter. (
Az: OLG Köln 15U142/07)
Geklagt hatte eine Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn gegen die drei Kölner Betreiber der Website. Schüler hatten die Pädagogin bei spickmich.de in Kategorien wie «sexy», «cool» und «witzig» mit der Gesamtnote 4,3 bewertet. Die Lehrerin beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Veröffentlichung ihres Namens. Wie schon die Richter der ersten Instanz entschied jedoch auch das Oberlandesgericht, die Benotung von Lehrern sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Sämtliche Bewertungskriterien des Schülerportals spickmich.de stellten zulässige Werturteile da, heißt es in der Urteilsbegründung. Zwar seien die Persönlichkeitsrechte der Lehrerin betroffen. Es handele sich aber nicht um einen «unzulässigen Eingriff» in ihre Rechte. Bei berufsbezogenen Kriterien wie «guter Unterricht» oder «fachlich kompetent» gehe es zudem allein um die konkrete Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit. Nach Ansicht der Richter kann eine Bewertung unter solchen Kriterien durchaus der Orientierung von Schülern und Eltern dienen.
«Sexy» und «hässlich»Die Richter urteilten auch, dass auf der Internetseite keine «uneingeschränkt öffentliche» Bewertung der Lehrer erfolge. Die Namen der Lehrer würden lediglich unter den einzelnen Schulen aufgeführt, die vor allem von interessierten Schülern oder Eltern aufgesucht werden dürften. Ob Kriterien wie «sexy» oder «hässlich» die Grenze zur Schmähkritik überschreiten, ließ das Gericht offen, weil die Betreiber diese Rubriken inzwischen entfernt hatten. Sie waren daher nicht mehr Gegenstand des Verfahrens.
Gegen dieses Urteil, das im einstweiligen Verfügungsverfahren erging, kann die Lehrerin nicht weiter vorgehen. Der Streit zwischen ihr und den Betreibern geht jedoch im sogenannten Hauptsacheverfahren weiter. Die Lehrerin reichte bereits eine Unterlassungsklage beim Landgericht Köln ein, über die Anfang kommenden Jahres verhandelt werden soll.
Auf der Spickmich-Internetseite, die von drei Kölner Studenten im Alter von 23 bis 26 Jahren betrieben wird, können Schüler ihre Lehrer anonym bewerten. Über 250.000 Schüler nutzen nach Angaben der Betreiber das Portal. (epd)