BGH prüft Alterskontrolle bei Internet-Pornos
18.10.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Ein konkurrierender Hersteller sogenannter Alters-Verifikationssysteme klagt gegen solche Systeme, weil die notwendigen Angaben ohne Weiteres auch von Jugendlichen beschafft werden könnten. Die Altersfreigabe der Pornoseiten ab 18 Jahren sei folglich nicht sicher gestellt. Da das technische System gegen Jugendschutzbestimmungen und Strafgesetze verstoße, sei es auch wettbewerbswidrig.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Klage statt und untersagte diese Art der Alterskontrolle. Nun muss der BGH in letzter Instanz über die Klage entscheiden. Wann das Urteil in Karlsruhe verkündet wird, war am Donnerstagmittag noch offen. (AP)

