18. Okt 2007 12:53
In Karlsruhe hat am Donnerstag eine Verhandlung über unzureichenden Jugendschutz im Netz begonnen. Kläger ist ein Hersteller so genannter Alters-Verifikationssysteme.
Diverse Anbieter werfen Konkurrenten vor, die Bestimmungen des Jugendmedienschutzes zu missachten. Um die Volljährigkeit der Nutzer festzustellen, genügt teilweise die Angabe der Personalausweisnummer und der Postleitzahl. Als Variante können auch die Adresse und eine Bankverbindung angegeben werden.Ein konkurrierender Hersteller sogenannter Alters-Verifikationssysteme klagt gegen solche Systeme, weil die notwendigen Angaben ohne Weiteres auch von Jugendlichen beschafft werden könnten. Die Altersfreigabe der Pornoseiten ab 18 Jahren sei folglich nicht sicher gestellt. Da das technische System gegen Jugendschutzbestimmungen und Strafgesetze verstoße, sei es auch wettbewerbswidrig.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Klage statt und untersagte diese Art der Alterskontrolle. Nun muss der BGH in letzter Instanz über die Klage entscheiden. Wann das Urteil in Karlsruhe verkündet wird, war am Donnerstagmittag noch offen. (AP)