netzeitung.deBewerbungsfoto im Internet kann teuer werden

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So geht es auch nicht: albernes Bewerbungsfoto (Foto: Jens Schierenbeck/dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe So geht es auch nicht: albernes Bewerbungsfoto
Foto: Jens Schierenbeck/dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Wer sein Bewerbungsfoto vom Fotostudio anfertigen lässt und es ins Internet stellt, verletzt das Urheberrecht des Fotografen. Das kann viel Geld kosten.

Wer sein Porträtfoto werbewirksam ins Internet stellt, muss unter Umständen mit hohen Forderungen des Fotografen rechnen. Wurde das Konterfei als professionelles Bewerbungsfoto in einem Fotostudio in Auftrag gegeben, sind mit der «öffentlichen Zurschaustellung» des eigenen Bildes die Urheberrechte des Fotografen verletzt worden. Das kann teuer werden, wie aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervorgeht. (AZ: 28 O 468/06)

Die Richter stimmten einer Abmahnung mit einem Streitwert von 10.000 Euro zu. Damit darf die Inhaberin eines Fotogeschäfts ihrem Kunden untersagen, die von ihm in seinem Auftrag aufgenommenen Passbilder weiter auf der eigenen Internetseite zu zeigen.

Für die zwölf Abzüge des Porträts zahlte der Mann 44,50 Euro nebst weiteren 30 Euro für eine CD mit den Dateien. Einige der digitalisierten Fotos darauf sind von niedriger Auflösung, wie sie im Internet verwendet wird. Nur um damit seine Web-Präsentation auszugestalten, habe er diese zusätzlich bestellt, sagte der IT-Berater. Das sei aber nicht verabredet worden, hielt die Chefin des Studios dagegen: Bei dem Auftrag sei es allein um ein übliches Bewerbungsfoto gegangen.

Das Bewerbungsfoto dürfe aber nur für den vereinbarten Zweck benutzen, befand das Gericht. Selbst wenn bei der Auftragsannahme über eine weitere Online-Nutzung gesprochen worden sei, könne das im Zweifel nur so ausgelegt werden, dass seitens des Fotostudios lediglich der elektronische Versand an einzelne Arbeitgeber gemeint gewesen wäre - nicht aber die Veröffentlichung auf einer werbenden Internetseite. (ddp/nz)