06. Sep 2007 11:06
Wer sein Bewerbungsfoto vom Fotostudio anfertigen lässt und es ins Internet stellt, verletzt das Urheberrecht des Fotografen. Das kann viel Geld kosten.
Die Richter stimmten einer Abmahnung mit einem Streitwert von 10.000 Euro zu. Damit darf die Inhaberin eines Fotogeschäfts ihrem Kunden untersagen, die von ihm in seinem Auftrag aufgenommenen Passbilder weiter auf der eigenen Internetseite zu zeigen.Für die zwölf Abzüge des Porträts zahlte der Mann 44,50 Euro nebst weiteren 30 Euro für eine CD mit den Dateien. Einige der digitalisierten Fotos darauf sind von niedriger Auflösung, wie sie im Internet verwendet wird. Nur um damit seine Web-Präsentation auszugestalten, habe er diese zusätzlich bestellt, sagte der IT-Berater. Das sei aber nicht verabredet worden, hielt die Chefin des Studios dagegen: Bei dem Auftrag sei es allein um ein übliches Bewerbungsfoto gegangen.
Das Bewerbungsfoto dürfe aber nur für den vereinbarten Zweck benutzen, befand das Gericht. Selbst wenn bei der Auftragsannahme über eine weitere Online-Nutzung gesprochen worden sei, könne das im Zweifel nur so ausgelegt werden, dass seitens des Fotostudios lediglich der elektronische Versand an einzelne Arbeitgeber gemeint gewesen wäre - nicht aber die Veröffentlichung auf einer werbenden Internetseite. (ddp/nz)