28.08.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Hat vieles aus dem Blick verloren: GEZ-Zentrale in Köln
Foto: Rolf Vennenbernd dpa/lnw
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Schnell abgemahnt, schnell zurückgerudert: Die GEZ bereut nun ihren juristischen Angriff auf das Internetportal Akademie.de. Aber nur ein bisschen.
Der Verwaltungsratsvorsitzende der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), Lutz Marmor, hat die jüngst von der GEZ an das Internetportal Akademie.de verschickte Abmahnung als «nicht optimal» bezeichnet. Marmor, der WDR-Verwaltungsdirektor und designierter Intendant des NDR ist, sagte am Dienstag, Begriffe, die wie «GEZ-Gebühren» in die Alltagssprache Eingang gefunden hätten und zulässige Abkürzungen seien, sollten nicht abgemahnt werden. Es sei jedoch richtig gewesen, sich gegen die Falschdarstellungen des Portals zur Wehr zu setzen.
Die in Köln ansässige GEZ hatte in der vergangenen Woche Akademie.de, ein Online-Beratungsportal für Kleinunternehmer aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit 32 Punkten zu unterschreiben. Akademie.de sollte bestimmte Falschbehauptungen unterlassen und auch 28 negative Begriffe wie «Privatfahnder», «Gebührenjäger», «Gebührenhäscher» und ähnliches nicht mehr verwenden. Der Online-Anbieter hat die Erklärung noch nicht unterschrieben, jedoch einige beanstandete Seiten aus dem Internet genommen.
Marmor sagte, grundsätzlich sei es richtig, dass sich die GEZ gegen Falschdarstellungen ihrer Tätigkeit wehre, um unberechtigte negative Darstellungen des Gebühreneinzugs zu vermeiden. Das genannte Internetportal habe eine Vielzahl unzutreffender Sachverhaltsdarstellungen verbreitet. Dagegen sei die GEZ aus seiner Sicht zu Recht vorgegangen. Den umstrittenen Punkt verbotener Begriffe werde die GEZ aber nicht weiter verfolgen, zumal der fragliche Online-Anbieter seine falsche Berichterstattung inzwischen zurückgezogen habe.
Die GEZ wird von der ARD, dem ZDF und dem Deutschlandradio getragen. Für die Sender zieht sie die gesetzlichen Rundfunkgebühren ein. Das ZDF erklärte zu der umstrittenen Abmahnung, es sei der GEZ vor allem um die Korrektur falscher Tatsachenbehauptungen gegangen. Nur zwei von insgesamt 32 Punkten der Abmahnung hätten die Verwendung «falscher Begriffe» betroffen, sagte ZDF-Sprecher Alexander Stock. (nz/epd)