16. Aug 2007 13:24
Mit dem Jugendschutz ist es offenbar nicht weit her: Bei Testkäufen in Nordrhein-Westfalen konnten zwei Minderjährige nur für Erwachsene freigegebene Killerspiele erstehen - ohne größere Probleme.
Die Verbraucherzentrale schickte eine 16-Jährige und einen 14-Jährigen zum Einkauf von besonders gewaltgeladenen Computerspielen, die von der Selbstkontrolle der Spielhersteller mit einer Freigabe erst ab 18 Jahren eingestuft sind. Die 16-jährige Testkäuferin habe in neun von 15 Geschäften in Köln und im Rhein-Sieg-Kreis das für sie verbotene Spiel bekommen, der 14-Jährige immerhin in drei Geschäften.Vor allem Kaufhäuser gehen dem Test zufolge nachlässig mit dem Jugendschutz um: Die 16-Jährige war in drei von vier getesteten Kaufhäusern erfolgreich, der 14-Jährige in zweien. (AP)