16.08.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Nicht nur leicht zu kaufen, sonder auch leicht zu spielen: "Counter Strike"
Foto: Patrick Pleul dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Mit dem Jugendschutz ist es offenbar nicht weit her: Bei Testkäufen in Nordrhein-Westfalen konnten zwei Minderjährige nur für Erwachsene freigegebene Killerspiele erstehen - ohne größere Probleme.
Der Handel achtet beim Verkauf von brutalen Computerspielen laut einer Stichprobe nur wenig auf den Jugendschutz. Ein Test der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ergab, dass Minderjährige häufig ohne weiteres an eigentlich nur für Erwachsene freigegebene Killerspiele kommen können. Das berichteten die Verbraucherschützer am Donnerstag in Düsseldorf.
Die Verbraucherzentrale schickte eine 16-Jährige und einen 14-Jährigen zum Einkauf von besonders gewaltgeladenen Computerspielen, die von der Selbstkontrolle der Spielhersteller mit einer Freigabe erst ab 18 Jahren eingestuft sind. Die 16-jährige Testkäuferin habe in neun von 15 Geschäften in Köln und im Rhein-Sieg-Kreis das für sie verbotene Spiel bekommen, der 14-Jährige immerhin in drei Geschäften.
Vor allem Kaufhäuser gehen dem Test zufolge nachlässig mit dem Jugendschutz um: Die 16-Jährige war in drei von vier getesteten Kaufhäusern erfolgreich, der 14-Jährige in zweien. (AP)